Studium Krankheit Eltern Unterhalt

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Philipp231
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studium Krankheit Eltern Unterhalt

Hallo,

ich bitte um Eure Hilfe. Ich studiere, beziehe Unterhalt von meinem Vater und bin nun schon seit einem halben Jahr krank. Ich weiß auch nicht, wann (ob) ich wieder gesund werde und weiterstudieren kann. Bisher war ich bafögberechtigt, doch nach vier Monaten Krankheit ist das geendet.
Wisst Ihr, ob mein Vater auch während meiner Krankheit weiter unterhaltspflichtig ist?

vielen Dank schon einmal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wieso der Vater? Gibt es da keine Mutter?

Abgesehen davon dürftest Du derzeit keinen Anspruch haben. Du befindest Dich in keiner Ausbildung. Gegebenenfalls ist das Job-Center für Dich zuständig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das kann man so allgemein nicht sagen.

Der Unterhaltsanspruch entfällt nicht, wenn das Kind seiner Ausbildung wegen Krankheit nicht nachkommen kann. Allerdings ist das Kind dazu verpflichtet, sich entsprechend behandeln zu lassen, um seine Ausbildung zielstrebig fortsetzen zu können. Erst wenn das versäumt wird, dann kann der Unterhaltsanspruch schon entfallen und zwar ab dem Zeitpunkt an dem eine Behandlung vermutlich zur Wiederherstellung der Gesundheit geführt hätte.

Wenn das Kind dauerhaft erwerbsunfähig geworden sein sollte und somit unfähig ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann gelten wieder andere Spielregeln.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Philipp231
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
so könnte es natürlich sein. Jetzt, wo ich krank bin und mich behandeln lasse habe ich keinen Anspruch. Wenn ich wieder gesund bin und studiere gilt der Anspruch wieder.
Würdet Ihr da so zustimmen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

DA würde ich zustimmen. Wahrscheinlich bist Du jetzt ein ALG II Fall. Anders sähe es aus, wenn Du nunmehr als Schwerbehinderter null Berufstätigkeit nachgehen könntest. Da müsste man dann schauen, inweiweit die Eltern in Anspruch genommen werden können. Aber auch dieser Betrag dürfte ja nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Sonst wärst Du ja kein BaföG-Fall.

Gute Besserung!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Philipp231):
Jetzt, wo ich krank bin und mich behandeln lasse habe ich keinen Anspruch. Wenn ich wieder gesund bin und studiere gilt der Anspruch wieder.


Da hast du mich leider falsch vestanden. Die Unterhaltspflicht erlischt nicht automatisch, wenn du dein Studium wegen Krankheit unterbrechen musst.

Wenn du während des Studiums erkrankst und dich umgehend in Behandlung begibst, um möglichst rasch dein Studium wieder aufnehmen zu können, dann muss dein Vater (und ggfs. auch deine Mutter) auch während dieser Zeit Unterhalt leisten.

Wenn jemand behauptet, dass bei Krankheit während des Studiums der Unterhaltsanspruch erlischt, dann ist dies eine krasse Fehlberatung.

Wenn sich allerdings im Laufe der Behandlung herausstellt, dass du dein Studium aufgrund deiner Erkrankung nicht mehr aufnehmen kannst, dann gelten andere Regeln. Insbesondere, wenn du dauerhaft außerstande sein solltest, dich selbst zu unterhalten, hast du Anspruch auf Unterhalt gegen deine Verwandten in gerader Linie..

Die "Schwerbehinderung" hat damit allerdings nicht das Geringste zu tun. Diese wird im SGB IX definiert und betrifft die Beeinträchtigung an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Auch dies ist also eine krasse Fehlinformation.

Maßgeblich ist der Grad der Erwerbsminderung, der nach ganz anderen Kriterien bewertet wird.


-- Editiert von Marcus2009 am 28.10.2018 15:37

2x Hilfreiche Antwort

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