Hallo liebe Comm.,
kurz zu meiner Situation.
Ich habe einen einjährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Ich zahle derzeit als Student 133,- EUR Unterhalt.
Meine Einkünfte waren bis vor kurzem nur mein Bafög (Höchstsatz von 670,- EUR).
Nun hab ich einen Nebenjob und erhalte daher zusätzliche 400,- EUR.
Ist es richtig, dass ich dadurch 225,- EUR an die Mutter zu zahlen habe oder gilt dieser Nebenverdienst als überobligatorisch?
Es ist nicht so, dass ich es meinem Sohn nicht gönne, denn schließlich zahle ich auch alle weiteren anfallenden Kosten, wie Windeln, Essen und neue Sachen, nur müsst ich dann meine Wohnung aufgeben durch eine Menge fixer Kosten ;(
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Problem ist, dass die Mutter selbst Rechtswissenschaften studiert hat und mir immer irgendwelche Paragraphen und Rechtsprechungen an den Kopf wirft und ich der Dumme bin...
Student -> Unterhalt (Nebenjob = überobligatorisch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
grundsätzlich ist jedes Einkommen unterhaltsrelevant.
Ist das Studium Deine erste Ausbildung?
LG nero
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Meine erste Ausbildung?
Nicht direkt, ich hatte vorher eine private Schule besucht, bei der ich den Techn. Assistent für Informatik gelernt hab.
Der Nutzen dieser "Ausbildung" war jedoch für die Katz.
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Solange nicht der Mindestunterhalt gezahlt wird, ist kein Einkommen des Vaters überobligatorisch.
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Hallo,
hmm, wenn es die erste Ausbildung wäre, würde man annehemen, dass Du noch gar nicht leistungsfähig bist.
Demnach würde Dir zugestanden, zunächst Deine wirtschaftliche Eigenständigkeit herzustellen, bevor Unterhalt gefordert werden könnte. Also erst mal fertig studieren und dann Unterhalt zahlen.
Die KM könnte in der Zeit Leistungen nach dem UVG beziehen.
LG nero
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damit würd ich doch nur schulden anhäufen?!
Hallo,
nein, in dem Fall müsste der UV nicht erstattet werden.
LG nero
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so werd ich es machen...
danke für eure Hilfe!
Und jetzt?
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