Student -> Unterhalt (Nebenjob = überobligatorisch

30. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
matcho77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Student -> Unterhalt (Nebenjob = überobligatorisch

Hallo liebe Comm.,

kurz zu meiner Situation.
Ich habe einen einjährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Ich zahle derzeit als Student 133,- EUR Unterhalt.

Meine Einkünfte waren bis vor kurzem nur mein Bafög (Höchstsatz von 670,- EUR).

Nun hab ich einen Nebenjob und erhalte daher zusätzliche 400,- EUR.

Ist es richtig, dass ich dadurch 225,- EUR an die Mutter zu zahlen habe oder gilt dieser Nebenverdienst als überobligatorisch?

Es ist nicht so, dass ich es meinem Sohn nicht gönne, denn schließlich zahle ich auch alle weiteren anfallenden Kosten, wie Windeln, Essen und neue Sachen, nur müsst ich dann meine Wohnung aufgeben durch eine Menge fixer Kosten ;(

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Problem ist, dass die Mutter selbst Rechtswissenschaften studiert hat und mir immer irgendwelche Paragraphen und Rechtsprechungen an den Kopf wirft und ich der Dumme bin...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich ist jedes Einkommen unterhaltsrelevant.

Ist das Studium Deine erste Ausbildung?

LG nero

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#2
 Von 
matcho77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine erste Ausbildung?
Nicht direkt, ich hatte vorher eine private Schule besucht, bei der ich den Techn. Assistent für Informatik gelernt hab.

Der Nutzen dieser "Ausbildung" war jedoch für die Katz.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Solange nicht der Mindestunterhalt gezahlt wird, ist kein Einkommen des Vaters überobligatorisch.

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

hmm, wenn es die erste Ausbildung wäre, würde man annehemen, dass Du noch gar nicht leistungsfähig bist.

Demnach würde Dir zugestanden, zunächst Deine wirtschaftliche Eigenständigkeit herzustellen, bevor Unterhalt gefordert werden könnte. Also erst mal fertig studieren und dann Unterhalt zahlen.

Die KM könnte in der Zeit Leistungen nach dem UVG beziehen.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
matcho77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

damit würd ich doch nur schulden anhäufen?!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

nein, in dem Fall müsste der UV nicht erstattet werden.

LG nero

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#8
 Von 
matcho77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

so werd ich es machen...

danke für eure Hilfe!

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