Steuerrückerstattung - Zugewinn Scheidung

25. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
sandora
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerrückerstattung - Zugewinn Scheidung

Hallo

Ich hab mal eine Frage zu Steuerrückerstattung.

Mein Mann und ich haben 2 Jahre lang eine getrennte Veranlagung gemacht (Steuerberater), dabei kam raus dass ich ca. 7000,- Euro zurückbekommen hätte. Jedoch wurden die mit den Zahlungen meines Mannes verrechnet, so dass ich nichts bekam.
Ich gehe ganztätig Arbeiten und mein Mann ist selbständig.

Kann ich diese 7000 Euro bei der Scheidung anrechnen lassen?

Da es innerhalb der Ehezeit war und wir Zugewinn haben weiß ich dass es nur ein uns gibt, jedoch hätten wir jetzt 7000 Euro mehr und nicht seine Firma, oder ist da ein Fehler in meiner Rechnung?

Vielen Dank im Voraus

Sandora

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pedro53
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehe es genau so wie du @ sandora
Die Rückzahlung von 7 T€ gehört dir.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Stell das lieber mal ins Forum "Steuerrecht" - da sind einige, die sich in dieser Materie wirklich auskennen. So ganz sehe ich das nämlich nicht wie pedro. Ihr hattet zwar eine getrennte Veranlagung aber eine gemeinsame "Kasse". Also sind "deine" 7000 mit in die Zugewinngemeinschaft geflossen.
Wie gesagt - frag da mal lieber im Steuerforum.

lg

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das würd ich ganz genauso sehen, wie Julchen.
Was ihr innerhalb der Ehezeit miteinander vereinbart habt und was auch so durchgeführt wurde, kannst du jetzt nach der Scheidung nicht rückgängig machen. Stichtag für Zugewinn ist Einreichung der Scheidung.
Ausserdem: Wo liegt das Problem? ER hat doch dadurch mehr Zugewinn erwirtschaftet. das kann für dich nur gut sein.
Würden DIR die 7000 EU zugesprochen werden ( was ich für sehr unwahrscheinlich halte), müsste er eine große Nachzahlung leisten, hätte dadurch weniger Zugewinn. DU aber hättest die 7000 mit ihm zu teilen. ( Mal ganz pauschal gesagt ).
Aber egal: Wie ihr während der Ehe mit eurer Steuererklärung umgegangen seid, ist jetzt nicht mehr relevant, da ihr eine gemeinsame Kasse hattet und wohl beide von dem Resultat der getrennten Veranlagung provitiert habt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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