Steuerklassenänderung

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Micha63
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenänderung

Ich lebe im Moment in Trennung mit meiner Frau. Nach allem was ich jetzt über Unterhaltszahlungen gelesen habe bin ich mir nicht sicher, ob ich mir eine Scheidung überhaupt noch leisten kann.
Wenn ich mich von meiner Frau scheiden lassen (wir haben eine 4 jährige Tochter), ist es dann richtig, das ich in der Steuerklasse I lande und kein Kinderfreibetrag mehr bekomme, da das Kind bei meiner Frau lebt. Meine Frau kann ja aufgrund des Alters des Kindes und einer Krankheit nicht arbeiten gehen. Ich habe ausgerechnet, das ich (wir) bei einer Steuerklassenänderung zu I 500 Euro weniger Nettoverdienst hätte. Kann das den richtig sein, wir haben ja nur gemerkt das wir nicht mehr zusammenleben können und wollen uns gütig trennen? Aber wenn ich alles zusammenrechne können wir uns das gar nicht leisten. Ist das im Sinne des Gesetzgebers. Unser Kind wäre demnach nicht nur psychologisch belastet, sondern würde auch noch finanziell bestraft.

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8 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ja, du musst im darauffolgenden Jahr der offizielen Trennung Steuerklasse 1 annehmen.
Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen zur Hälfte zu.
Naja.... iss so ne Sache, ob hier jemand bestraft wird. Ihr seid nicht mehr verheiratet, deshalb eben auch keine steuerlichen Vorteile.
Und wenn du durch den Wechsel der Steuerklasse 1500 EU Einbußen hast, musst du schon ganz ordentlich verdienen oder ??
Aber ganz unrecht gebe ich dir nicht..... viele Männer ( und Frauen ) leben nach einer Scheidung am Existenzminimum. Man kann i.d.R. den alten Lebensstandard nicht weiterführen und muss Abstriche machen. Aber wo willst du anfangen ? Du sagst selber: deine Frau kann nicht arbeiten gehen. Für euer Kind muss aber gesorgt werden. War ja während der Ehe auch nicht anders, nur, dass jetzt 2 Haushalte zu unterhalten sind ( dafür kann aber der Gesetzgeber nichts ) und eben der StKl. Wechsel. Unverheirateten Eltern gehts aber auch nicht anders... die haben und hatten immer StKl. 1. Ob das alles gerecht ist.... weiß ich auch nicht, aber irgendwie muss doch jeder zusehen, dass er sich ein Kind leisten kann - und jeder weiss auch, dass eine Ehe mal in die Brüche gehen kann.
Splittingvorteile für Verheiratete sind doch eigentlich nur ein Geschenk dafür, dass ihr eine Ehe eingegangen seid. Jetzt seid ihr aber nicht mehr verheiratet, also auch kein Vorteil mehr.
Anna

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#2
 Von 
Micha63
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, da war ein Schreibfehler drin nicht 1500 Euro sonder 500 Euro. Sonst würde ich mir wahrscheinlich keine Gedanken machen. Gut ich verdiene allerdings ausreichend, das stimmt. Ich (wir) haben 2500 Netto im Monat. Kann mir irgendeiner ausrechnen, was das an Geld für das Kind, meiner Frau und mich bringt. Ich blicke durch die Berechnungen nicht ganz durch. Also die Daten nach Trennung wahrscheinlich 2000 Euro Netto, 1 Kind, Frau nicht berufstätig.

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sofern die 2000 EU schon " bereinigt " sind ( inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuererstattung Vorjahr usw... )
Würde das für dich bedeuten :
2000 - 100 (5% berufsbedingte Aufwendungen ) - 192 ( Kindesunterhalt )= 1708 EU.
Davon stehen deiner Frau 3/7 zu. sprich : 732 EU.
1708 - 732 = 976 EU. DAmit liegst du über dem Selbstbehalt von 840 EU.
Du müsstest also deinem Kind 192 EU zahlen und deiner Frau 732 EU.

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#4
 Von 
Micha63
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das ist ja Klasse, daß die Antworten so schnell kommen, ich bin echt begeistert.
Aber zu der Berechnung habe ich noch eine Frage. Wieso 192 Euro Kindesunterhalt? Laut Düsseldorfer Tabelle muß ich doch bei einem Netto Einkommen von 2000 Euro 255 Euro für mein Kind zahlen, das 4 Jahre alt ist, oder habe ich das nicht richtig verstanden?

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo!
Nein, durch die anteilige Kindergeldanrechnung zahlst du in Stufe 5 DT "nur" 192 EU.

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#6
 Von 
Micha63
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmals, für die Auskunft. Das ist echt ein Mist, man hat schon genug auf der menschlichen Ebene mit der Trennung zu tun. Und dann muß man sich auch noch mit solchen Kram beschäftigen. Die Anwälte und der Staat verdienen auch noch dabei mit. Wir überlegen, ob wir nicht eine getrennte Lebensgemeinschaft machen. Soweit das eben gut geht und wir uns da immer einig sind. Von den Zahlen (Geld) her geht es ja eigentlich. Ich habe gesehen, als ich das Forum durchforstet habe, andere sind nicht so gut dran wie wir.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47411 Beiträge, 16787x hilfreich)

Bei den Berechnungen ist allerdings nicht berücksichtigt, dass der Unterhalt an die Frau als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden kann. Bei einem Unterhalt von 732 EUR dürfte das etwa 250-300 EUR ausmachen.

Trotzdem stehen Geschiedene steuerrechtlich schlechter da als Verheiratete.

Der Kinderfreibetrag führt im übrigen nur zu einem etwas geringeren Solidaritätszuschlag.

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

HAllo !
Auch bei einer getrennten Lebensgemeinschaft lauft ihr nicht besser. Das Gesetz besagt, dass du die StKl. wechseln musst, wenn du in dem Veranlagungsjahr nicht einen Tag mit deiner Frau zusammengelebt hast.
++++ natürlich muss von eurer Trennung niemand erfahren - dann geht es ! ( hab nix gesagt ) +++
Wenn ihr euch wirklich einig seid, und noch reden könnt, ist es doch kein Problem. Sieh nur zu, dass der Kindesunterhalt regelmäßig in voller Höhe gezahlt wird. Alles andere wird sich ergeben, da könnt ihr euch auch aussergerichtlich einigen. Allerdings nur, bis einer meint, über den Tisch gezogen zu werden oder aus anderen Gründen plötzlich nicht gut auf den Expartner zu sprechen ist. Aber dann ist immer noch Zeit, sich Gedanken zu machen. Freut mich für euch, dass alles halbwegs gut klapt..... und wie du schon richtig erwähntest: Andere sind wesentlich schlimmer dran, als ihr !!
Viel Glück und liebe Grüße
Anna

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