Steuererklärung bei getrennt leben

15. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuererklärung bei getrennt leben

Mein Mann ist seit mindestens zwei Jahren in einem anderen Bundesland zur Umschulung und kam sehr selten nach Hause. Im letzten Jahr haben wir uns geeinigt uns zu trennen und gaben beim Einwohnermeldeamt als Trennungszeitpunkt den 01.01.2004 an. Er ist jedoch erst Monate später in eine andere Wohnung gezogen und auch das gemeinsame Konto, auf dass 2004 noch immer beide "Löhne" eingingen und für die gemeinsame Wohnung Miete usw. bezahlt wurde, wurde erst später aufgelöst.
Wir wollten für 2004 noch eine gemeinsame Steuererklärung machen. Nun schreibt das Finanzamt dass das nicht möglich ist, wenn wir 2004 nicht mindestens einen Tag zusammen gelebt haben. Ansonsten müssen wir glaubhaft nachweisen, dass noch gemeinsame Aktivitäten (siehe Konto) vorhanden waren. Wenn ich jetzt dies nachweise (weiß leider nicht was das FA anerkennt), kann das dann Auswirkungen auf das Trennungsjahr haben oder kann man das als Versöhnungsversuch deklarieren ? Wir wollen in diesem Jahr die Scheidung einreichen.
Wer kann mir einen Tip geben, wie ich dem FA etwas nachweisen kann ohne gegen Scheidungs- oder Trennungsgrundlagen zu verstoßen.

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"Marion"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ein "gescheiterter Versöhnungsversuch", der ausreichend ist, um eine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr einzureichen, unterbricht nicht das Trennungsjahr, das für die Scheidung maßgeblich ist.
Ihr braucht nur beide glaubhaft versichern, dass ihr für einen Versöhnungsversuch wenigstens 1 Tag in 2004 zusammengelebt habt.
Das Gericht wird sich dafür auch nicht interessieren.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
love-my-children
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

..demnach könnte man ja über Jahre weiter vom Ehegattensplitting profitieren. Man muss sich ja nur einmal Vertragen und das nächste Steuerjahr ist gerettet.
Wie sieht es denn dann mit der Ummeldung aus?
Man hat mir gesagt, daß man mitlerweile 1 Monat zusammen wohnen muss.

Danke für eine Info
-Michael-

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#3
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Wer hat denn die alte Frage ausgegraben und hier vorn rangestellt ? Die Frage - siehe Datum - hatte ich bereits vor einem Jahr gestellt...

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#4
 Von 
love-my-children
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

..deswegen wird sie nicht weniger interessant. Wie Du siehst benutze ich erst einmal die Suchfunktion bevor ich dieses Forum vollmülle.
Vielleicht kann mir heute jemand meine Frage beantworten ?
-Michael-

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

wie wäre es denn mit nem eigenen Thread, Michi ?

wem´s passt, der kann hundert Jahre verheiratet bleiben, getrennt leben und vom Ehegattensplitting profitieren...man wird halt einfach nur nicht geschieden...und darum geht´s ja wohl bei einer Trennung ;)

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