Ein KV (erneut verheiratet) muss für volljähriges Kind KU bezahlen.
Er verdient brutto/netto weniger als seine 2. Ehefrau, bezieht jedoch steuerfreie Spesen. Beide haben Steuerklasse 4.
DIe ARGE verlangt nun z ur evtl. Neufestsetzung des KU die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate (wo die Spesen draufstehen) sowie die letzte Steuererklärung, um festzulegen, ob die beiden Steuern zurückgezahlt bekommen haben, von denen sie das Kind mit unterhalten müssen.
Nun hat die 2. Ehefrau höhere Werbungskosten (sie fährt jeden Tag 50 Km zur Arbeit und hat auch höhere Versicherungskosten und Krankheitsbelastungen), so dass sie demnach mehr "rauskriegen" dürfte als der Ehemann (weniger Fahrtkosten, weniger Versicherungen). Die beiden werden aber wegen Stkl 4 gemeinsam veranlagt.
Bedeutet das, dass die Steuerrückzahlung tatsächlich durch 2 geteilt wird und von dem Anteil des Mannes das Kind etwas "abkriegt", auch wenn die Ehefrau mehr von den Steuerrückzahlungen "verursacht" hat?
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Steuererklärung / Unterhaltsfestsetzung
7. Januar 2011
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Frage vom 7. Januar 2011 | 10:33
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Steuererklärung / Unterhaltsfestsetzung
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#1
Antwort vom 7. Januar 2011 | 15:18
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
in der Regel, wird die Steuererstattung prozentual zu Einkommen aufgeteilt. Wenn die Frau ein höheres Einkommen hat, würde ihr also auch ein größerer Teil der Erstattung zugesprochen.
LG nero
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