Sorgerecht zu der oma wegen depression

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mama100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht zu der oma wegen depression

Hi ihr.Ihr werdet mich garantiert als eine schlechte mama hinstellen.

Ich leide an depressionen (noch nicht bewiesen durch einen arzt)
Meine wohnung hab ich in den letzten monaten stark vernachlässigt, aber niemals meine tochter. Ich liebe sie wirklich überalles.

Meine mutter und mein bruder kamen vor 1 woche an und haben meine bald 16 jährige tochter bei meiner mutter untergebracht.Weil meine tochter das aufeinmal wollte.

Mit der der drohung ....wenn du nich mitmachst ..gehen wir zum Jugendamt.

Von jetzt auf gleich (nachdem sie einen tag mit meinem bruder + schwägerin verbracht hat)

Ich muss dazu sagen..das meine familie schwer spießig ist.Wehe et liegt auch nur 1 krümmel aufn boden ist man unordentlich. Alles wäsche MUSS gebügelt sein. sogar bettwäsche.
Nen wollpulli der bissl knötchen hat...is ne todsünde.
Ne schwarze unterbux die sich an bestimmten stellen hell färbt..is sowieso det reinste teufelszeug und muss sooooooofort weggeworfen werfen und is assozial. harz4 empfänger wie ich auch (meine mutter und bruder waren noch niemals nich arbeitslos)

Meine tochter ist zudem noch leicht geistig behindert und hat epelepsie.Keine krampfanfälle...sondern eher art migräne.

Naja jetzt lebt meine tochter seit 1 woche bei meiner Mutter und sie scheint sich da pudelwohl zu fühlen.
meine überlegung ist jetzt.....raus aus meinem dorf. psyscholge hinzuziehen. Zu lebenshilfe gehen.

Ich muss einfach aus diesem dorf raus (die sich stadt nennt) Meine tochter wurde guuuut zugelabert so dat se vorerst nich zu mir zurück kommen wird. Ich hab aufgegeben.

kann ich einfach so det sorgerecht auf meine mutter geben?

Notfall oder generelle Fragen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Nein, das Sorgerecht kann man nicht einfach so an eine andere Person abgeben. Es kann höchstens durch das Familiengericht auf eine andere Person übertragen werden. Das ist in dem Fall aber auch gar nicht nötig.

Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn Du damit klar kommst, dass Deine Tochter bei der Oma wohnt, bestimmst DU einfach, dass dort ihr Aufenthaltsort ist. Sollten Unterschriften nötig sein, die nur der Sorgeberechtigte leisten kann, könntest Du das auf Zuruf ja tun. In 2 Jahren ist das Kind eh volljährig.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es geht hier nicht um die Frage "gute Mutter/schlechte Mutter." Niemand, wirklich niemand hat das Recht, hier in dieser Richtung zu werten. Nur, es gibt Menschen, die mit der unkonventionellen Lebensführung anderer Menschen nicht fertig werden. Vielleicht braucht die Tochter den festen, ordentlichen Rahmen, den sie bei der Großmutter hat. Und sie muss die Familie ja kontaktiert haben, eben weil Dein unordentlicher Lebensstil sie überforderte. Wenn sie sich jetzt wohl fühlt, dann ist es doch prima. Geh vielleicht mal Deine eigenen Probleme an. Und halt der Tochter die Tür offen.

Was für Sorgerechtsentscheidungen stehen denn an? Mir fällt da nur die Unterzeichnung eines Lehrvertrages ein. Viel mehr kommt doch bis zur Volljährigkeit nicht mehr. Was soll das Theater jetzt wegen einer Unterschrift? Wenn eine Unterschrift benötigt wird, wird sich die Großmutter schon mit Dir in Verbindung setzen. Also, lass es jetzt einfach so laufen, wie es ist.

wirdwerden
(die auch Bettwäsche bügelt, ohne spießig zu sein!)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Liebe "Mama100",

"wirdwerden" hat es sehr schön geschrieben, ich pflichte ihr hier uneingeschränkt bei. Niemandem hier steht es zu, zu bewerten, ob Sie eine gute der schlechte Mutter sind. Auch der Umstand, dass Sie unter Depressionen leiden, was ich sehr bedaure, rechtfertigt ein derartiges Werturteil nicht.

Lassen Sie sich bitte nicht entmutigen und vertrauen auf professionelle Hilfe, der Sie sich anvertrauen sollten.

Ihnen einstweilen alles Gute.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mama100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure lieben worte.Ich packe ja mein Problem an und werde es auch irgendwann schaffen.

Meine tochter lebt jetzt seit ca 14 tagen bei meiner mutter und ist auch mittlerweile 16.

Meine frage ist jetzt,.kann meine mutter nur aufgrund der vormundschaft, meine tochter als familienversichert sehen? Und kann sie auf die steuerkarte setzen??

Meine mutter war so lieb meine tochter zu sich zu nehmen..... det letzte wat ich will is.. dat meine mutter mehrkosten hat.
Oder muss ich wirklich dafür das sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du hast das System überhaupt nicht kapiert. Ich wiederhole mich: Du musst überhaupt nichts übertragen. Auf niemanden. Sorgerecht, das ist bei dem Alter des Kindes vielleicht noch eine Unterschrift bis zur Volljährigkeit, mehr nicht. Und mit Vormundschaft hat das ganze schon mal ganz und gar nichts zu tun. Das sind ganz andere Fälle. Außerdem kannst Du gar nichts übertragen. Das kann nur das Familiengericht, und das würde es bei der Sachlage aber nicht tun, und wenn, dann müsstest Du das alles bezahlen. Denn überflüssige Gerichtskosten, die zahlt der Steuerzahler nicht, auch nicht bei Bedürftigkeit. Lass es laufen, wie es ist. Ist so vom Gesetz vorgesehen. Ganz problemlos. Krankenkasse ist auch kein Problem. Das Kind bleibt entweder in Deiner Familienversicherung oder kommt in die der Großmutter, beides geht nach meiner Kenntnis. Wenn Du ALG II auch für die Tochter bekommst, dann musst Du aber das Job-Center informieren.

wirdwerden

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