Sorgerecht : wie oft muss das Kind zum kindsvater?

13. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Karmeli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht : wie oft muss das Kind zum kindsvater?

Hallo,
Ich habe ein Problem. Und zwar habe ich ein kind was fast 5 jahre alt ist,ich lebe getrennt von dem kindsvater und wir sind auch nicht verheiratet.
Wir hatten bis jetzt es so geregelt das er das Kind immer hat wenn ich arbeiten gehe 14-15 Tage im Monat. Es lief auch gut bis mir mein kleines Kind erzählt das er Filme schaut bei Papa die Filme die er beschrieb waren Machete und sexueller Natur ich war total Schockiert.

Ich sprach natürlich sofort den kindsvater darauf an aber der würde nur aggressive und uneinsichtig wie immer.

Da mein Kind langsam immer aggressiver auch mir gegenüber wird, würde ich gerne den Kontakt minimieren. Und daher jetzt die Frage:

Kann der kindsvater mir rein rechtlich etwas wenn ich mein Kind jedes zweites wochende von Freitag bis Montag nur noch gebe?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

-- Editiert von Karmeli am 13.09.2018 19:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von Karmeli ):
Da mein Kind langsam immer aggressiver auch mir gegenüber wird, würde ich gerne den Kontakt minimieren.

Wichtig wäre, direkt einen Erziehungsexperten oder auch einen Kinderpsychologen aufzusuchen. Ein 5 Jahre altes Kind, welches gegenüber den Eltern aggressiv ist, braucht dringend Hilfe.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Sorgerecht : wie oft muss das Kind zum kindsvater?

dass sollte hier nicht die Frage sein.

besser: Wie können wir gemeinsam unsere Probleme lösen ?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karmeli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Eine kinderpsychologin habe ich schon einen Termin leider dauert der etwas.

Und sicher zusammen eine Lösung wäre toll aber mit der kindsvater möchte nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wenn Sie die Umgszeiten reduzieren und der Vater nicht einverstanden ist, dann wird er vor das Familiengericht ziehen (zumindest könnte er das). Das Familiengericht würde dann eine Regelung finden. Wie genau die aussieht, ist vom Einzelfall abhängig. Die von Ihnen vorgeschlagene Regel (jedes zweite Wochenende) dürfte das Minimum darstellen. Dankbar ist, dass das Kind auch unter der Woche einen Tag zum Vater soll oder ähnliches. Und in Zukunft etwa für die Hälfte der Schulferien.

Der Vater könnte sogar einen Schritt weitergehen und beantragen, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihm haben soll. Dann sind Sie es, die das Kind nur an jedem zweiten Wochenende sehen soll. Wie das ausgehen würde, kann man nicht vorhersagen (das gilt auch schon für die Frage, welche Umgangsregelung das gericht entscheiden könnte). Wenn der Vater das Kind sowieso an 14-15 Tagen im Monat hat, dann wäre der Schritt dahingehend gar nicht mehr so groß, oder?

Sie sind offenbar berufstätig. Und der Vater "hat" das Kind, während Sie arbeiten gehen. Wenn das Kind nicht mehr zum Vater soll in dieser Zeit, dann brauchen Sie eine alternative Betreuung. Und diese muss finanziert werden. Aber ist es für das Kind nicht auch von Vorteil, wenn es diese Zeit beim Vater verbringt statt in einer Fremdbetreuung? Das Gericht könnte es so sehen.

Ich verstehe es so, dass Sie sich bisher einigermaßen in gleichem Umfang um das Kind gekümmert haben und das auch einigermaßen funktioniert hat. Das halteich grundsätzlich für begrüßenswert. Ich würde, statt dieses Prinzip jetzt ganz aufzugeben, auch eher versuchen, an dessen Problemen zu arbeiten.

Was die Filme angeht, so klingt das zwar durchaus bedenklich,wobei man noch immer genauer erfahren müsste, in welchem Maße das Kind damit konfrontiert wird und was für Filme das genau sind. Aber lösen Sie dieses Problem mit weniger Umgang? Ich denke nicht. Dann sieht das Kind diese File immer noch (wenn es denn wirklich so ist), nur in Zukunft dann nur ncoh an jedem zweiten Wochenende. Wäre das Problem damit gelöst?

Wenn Sie jetzt (wenn auch vielleicht zurecht) hier auf Konfrontation gehen und damit einen Streit hervorrufen, dann kann das andere, neue Probleme schaffen. Schon ein möglicherweise überflüssiges Gerichtsverfahren könnte man für das Kind als Problem bezeichnen. Auch für Ihr finanzielles Budget.

Vielleicht hilft es, wenn Sie und der Vater eine gemeinsame Beratung wahrnehmen, zum Beispiel beim Jugendamt. Das wirkt etwas "offizieller" als die nur durch Sie formulierten Vorwürfe. Das Jugendamt würde wohl sowieso dazu befragt werden, welchem Umgang es für sinnvoll hält.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

Umgangsrecht ist in Deutschland quasi nicht vollstreckbar.

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