Sorgerecht nach Suizidversuch der Ex-Frau

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Xinderella
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht nach Suizidversuch der Ex-Frau

Guten Tag,
folgender Sachverhalt liegt bei uns vor:
Die Ex-Frau meines Lebensgefährten hat vor ca. 10 Tagen einen Suizidversuch (Tabletten Überdosis) unternommen.
Das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter (15 J.) liegt zu je 50% bei der Mutter und meinem LG. Die Tochter lebt normal bei der Mutter
Die Mutter ist seit ca. 1 Woche in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, wo sie vorauss. auch noch die nächsten 4-5 Monate bleiben muss/wird.
In dieser Zeit ist die Tochter bei den Großeltern und dem Vater untergebracht.
1. Wie verhält es sich nun mit der Unterhaltszahlung für die gemeinsame Tochter? Mein LG zahlt z. Zt. 500EUR je Monat Unterhalt für die Tochter an seine Ex Frau.
2. Wie verhält es sich mit dem Sorgerecht?
Hier kommt noch hinzu, dass die Tochter die Mutter unmittelbar nach dem Suizidversuch der Mutter im Haus der Mutter bewusstlos vorgefunden hat, und dies erhebliche Angstzustände der Tochter hervorrufte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Mir ist es noch unverständlicher, dass die erste Frage die nach dem Unterhalt ist.

Wenn das Sorgerecht 50/50 ist, so ist es ein gemeinsames und die Frage absolut überflüssig.

ME würde auch ein Anruf beim Jugendamt oder Anwalt genügen, um die Frage nach dem Unterhalt zu klären.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich finde komisch, daß sich hier oft die "Zweitfrauen" Sorgen ums Geld der Männer machen. Eigentlich geht das doch eine Lebensgefährtin garnichts an.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Och, da geben sich Erst- und Zweitfrauen meist nix. :devil: :)

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Da hast Du wohl recht. ;)
Ich meinte damit nur, daß die neue Frau vorher weiß, daß ihr Mann ein Kind in die Beziehung bringt und deshalb verstehe ich nicht, daß sich die neue Frau in die Angelegenheiten des Mannes mischt und sich um die Kürzung des Unterhalts kümmern will.

-- Editiert von anonym_0405 am 15.08.2007 16:21:48

-- Editiert von anonym_0405 am 15.08.2007 16:23:03

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
1. Wie verhält es sich nun mit der Unterhaltszahlung für die gemeinsame Tochter? Mein LG zahlt z. Zt. 500EUR je Monat Unterhalt für die Tochter an seine Ex Frau.


Was sollte sich an der Unterhaltszahlung denn ändern? Dass Papa nix mehr zahlen muss? Nö.

-----------------
"gruß azrael"

3x Hilfreiche Antwort

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