Sorgerecht bekommen möglich?

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
MariekeEben
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht bekommen möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgenden Sachverhalt: Ein Freund von mir erfuhr vor sieben Jahren, dass er eine dreijährige Tochter mit einer Exfreundin hat. Seitdem zahlt er Kindesunterhalt, hatte aber keinen Kontakt zu seiner Tochter. Das einzige was er tat war, dass er regelmäßig beim Jugendamt nachfragte wie es um das Mädchen steht und als Antwort erhielt, dass alles ok wäre. Warum der Vater über all die Jahre keinen Kontakt suchte ist wohl eine Mischung aus Faulheit, Hilflosigkeit, Scham und weil er jeglichen Kontakt mit der Exfreundin ablehnte.
Jetzt sieht es so aus als würde die Mutter das Sorgerecht verlieren, da doch nicht alles ok war im Haushalt. Die Probleme waren die ganzen Jahre dem Jugendamt wohl bekannt, es wurden mehrfach Erziehungshilfen zur Verfügung gestellt um der Mutter zu helfen. Das änderte jedoch nie etwas auf Dauer. Die Kinder bekamen nicht ausreichend Nahrung und wurden sehr oft geschlagen. Wegen Kindeswohlgefährdung wurden nun alle drei Kinder aus dem Haushalt entfernt und leben derzeit beim Vater des jüngsten Kindes.
Nun hat mein Freund Post vom Gericht bekommen, es soll über das Sorgerecht des Kindes und dessen Verbleib entschieden werden. Nachdem was er alles gelesen hat was seine Tochter über die Jahre durchmachen musste meldet sich nun endlich das Pflichtbewusstsein und er wurde das Kind gerne zu sich holen. Zur Mutter soll es laut dem Brief ohnehin nicht mehr, doch wie stehen die Chancen, dass ein Vater der nie da war nun noch Rechte an seinem Kind einfordern kann?
Hat er noch irgendwelche Chancen das Sorgerecht für seine Tochter zu bekommen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Hier ist zwischen Sorgerecht (was überspitzt formuliert ja nur ein paar Unterschriften sind) und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu unterscheiden. Ganz sicherlich bekommt er von jetzt auf gleich nach all der Zeit für ein ihn fremdes Kind kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das wäre wohl für beide nicht gut. Vielleicht geht es dem Kind bei seinem Stiefvater ja wirklich gut, das weiss man nicht. Ich würde sofort versuchen, Kontakt zum Kind zu bekommen. Es kennenlernen, mit ihm was unternehmen (Zoo-Besuch z.B.), dann vielleicht auch mal nach Hause holen und schauen, wie sich die Beziehung entwickelt.

Kann sein, dass sich eine gute Beziehung entwickelt, so dass ein Einziehen beim Vater irgendwann das natürlichste der Welt ist, kann sein, dass das Kind beim Stiefvater mit seinen Geschwistern letztlich besser aufgehoben ist. Das wissen wir hier alle nicht. Aber dass das Gericht das Kind zu einem fremden Mann gibt, nur weil der zufälligerweise der biologische Vater ist, der sich auch noch nie um Kontakt bemüht hat, das glaube ich eher nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Er wird vermutlich vorübergehend kein Sorgerecht erhalten. Wie schnell das gehen und sich ändern kann, liegt jetzt aber auch an ihm selbst.

Dazu sind persönliche Schritte mit dem Kind - wie von User wirdwerden beschrieben - erforderlich.

Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist die Kontaktaufnahme zum derzeitigen Vormund des Kindes sowie zum zuständigen Sozialarbeiter. Diese Personen können nicht nur vermitteln und pädagogische Tipps geben, sondern werden maßgeblich an der zukünftigen Sorgerechtsentscheidung beteiligt sein. Sich vorstellen, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten alle erforderlichen Schritte ableisten und wenn dann die Chemie mit dem Kind sowie das Umfeld für das Kind stimmen, steht einer Übertragung der elterlichen Sorge nichts im Weg.

Die zuständigen Personen werden recht schnell erkennen, wie ernst es dem Vater jetzt ist. Es gilt also viel Herzblut und Engagement zu zeigen. Wenn das der Fall ist, sind meine persönlichen Erfahrungen in diesen Konstellationen sehr positiv.

EDIT: Wenn man es wirklich will und ernst meint, sollte man das natürlich auch von Beginn an gegenüber dem Familiengericht so äußern und das Sorgerecht - unter der Voraussetzung eines guten Vater-Kind-Verhältnisses - einfordern.

-- Editiert von smogman am 10.07.2018 08:42

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Wir sind ja mal wirklich einer Meinung! Nur eine kleine Korrektur. Das Sorgerecht bekommt er problemlos, mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das sind eben die paar Unterschriften. Der Mutter wird auch nicht zwingend das Sorgerecht aberkannt. Aber das dürfte bei der Konstellation keine Rolle spielen. Entscheidend ist doch einfach, wo das Kind seinem Wohl entsprechend in Zukunft leben soll. Und das muss man jetzt in Ruhe austesten. Da muss der Vater jetzt mal in die Puschen kommen.

wirdwerden

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Ich bin sehr oft deiner Meinung. Das schreibe ich nur nicht jedes Mal hin. ;-)

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#5
 Von 
MariekeEben
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für die hilfreichen Antworten. Dem Vater ist es mittlerweile zwar ernst, er fühlt sich aber recht verloren weil er nicht weiß wie es es anfangen soll. Das Problem ist unter anderem, dass eine sehr große Distanz zwischen ihm und seinem Kind liegt, er nicht mobil ist und regelmäßige Besuche wahrscheinlich sehr schwierig werden. Der Mann bei dem sie jetzt ist, das ist auch nicht ihr Stiefvater, die Dame war nie verheiratet. Er lebt aber im selben Ort und hatte regelmäßig Kontakt zu den Kindern.
Ein Anwalt wäre wahrscheinlich für ihn unumgänglich? (Er arbeitet bereits zwei Jobs, aber weiß nicht wie er diesen bezahlen soll. Wäre also toll wenn es ohne Anwalt auch möglich wäre alles zu regeln.)

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Was will er denn, der Vater? Wie will er sein Kind kennen lernen? Wenn er es nicht mal schafft, ab und zu ein Wochenende mit dem Kind zu verbringen, bzw. das zu organisieren? Nicht mal einen Urlaub, Schulkinder haben so 12-14 Wochen Urlaub im Jahr. Also, welches Konzept, das dem Kindeswohl entspricht, ist da?

wirdwerden

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#7
 Von 
MariekeEben
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher hatte er nicht mal das Recht sein Kind zu besuchen. Bei der letzten Verhandlung wurden ihm nur Gespräche über Skype zugesprochen welche die Kindsmutter immer mit Ausreden verschoben und letztendlich auf Anfragen schlicht nicht mehr reagiert hatte. Es müsste erstmal eine Regelung her die gewährleistet, dass er das Kind auch regelmäßig sehen kann, dann kann er sich überlegen wie er das organisiert.
Und das wird richtig schwierig, weil er durch die zwei Jobs keine Wochenenden hat und er diese aber braucht um sowohl den Kindesunterhalt als auch den Unterhalt für seine Familie zu stemmen. Blieben also nur Urlaube, aber das ist auch nicht wirklich regelmäßig wenn man sich alle paar Monate mal sieht und wird wohl nicht reichen.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der Vater muss in der Lage sein, einen regelmäßigen Umgang mit seinem Kind zu gewährleisten, wenn er dauerhaft Kontakt haben möchte.
Der Weg geht über das Jugendamt.
Vater hat zwei Jobs und kein Wochenende Zeit? :???:
Was will er dann noch mit einem Kind? Erst muss hier ein Lebenskonzept her, in das ein Kind passt. Und dann folgen alle weiteren Schritte.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
MariekeEben
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Jugendamt kann ich nur sagen, dass nach allem was ich über die Jahre mitbekommen habe sie nicht das Geringste Interesse haben irgendwas zu tun um ihm entgegen zu kommen. Von Anfang an wird er dort wie der letzte Mensch behandelt und die Mutter ist so toll und hat immer Recht. Mag vielleicht daran liegen, dass er die ersten drei Jahre für das Kind nicht gezahlt hat, aber das lag nunmal daran, dass er von der Tochter nichts wusste. Erst als diese drei war gab die Mutter ihn als Vater an und er wurde vom Jugendamt angeschrieben. Seitdem tut man aber so als hätte er das wissen müssen und wäre einfach verschwunden um sich nicht kümmern zu müssen. Deshalb ging er vor Jahren wegen Umgang über das Gericht und versuchte Umgang zu bekommen, es sollte geskyped werden und die Mutter vereitelte das so lange bis er aufgab. Klar hätte er das nicht tun sollen, aber man steckt halt nicht drin und er war wie ich es sah einfach irgendwann so entmutigt, dass er aufgab.
Und in sein Lebenskonzept passt ein Kind wunderbar. Immerhin hat er Kinder in seinem Haushalt. Er verbringt jede freie Zeit mit ihnen, auch an den Wochenenden bevor er eben abends arbeitet wird immer etwas unternommen. Es wäre halt nur etwas anderes wenn er 600 Kilometer zu einem Kind hin und selbige zurück muss, das gibt die Zeit nunmal nicht her.
Sorry, aber das ist schon sehr unschön wenn jemandem praktisch vorgeworfen wird, wenn er alles versucht um zumindest genug Geld zusammen zu bekommen um alle seine Kinder zu versorgen. Kann doch nichts sein, dass so getan wird als macht er was falsch nur weil das Leben mittlerweile so teuer ist, dass ein arbeitendes Paar mit Kindern ohne Zweitjob kein Auskommen mehr hat. :sad:

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Na ja, weiter oben liest es sich noch so, als wenn er es auch hat schluren lassen. Und jetzt lese ich eigentlich nur was vom Vaterwohl, und wie toll das Kind in sein Leben passen würde. Ich lese allerdings nichts davon, ob der Vater in das Lebenskonzept des Kindes passt nach all den Jahren. Vom Kindeswohl lese ich hier gar nichts.

Und in den letzten 7 Jahren nicht ein einziger Versuch, das Kind mal zu besuchen oder so? Nie ging was? Sorry, aber das ist mir ein wenig dünn.

wirdwerden

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#11
 Von 
MariekeEben
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, so wie ich seine Familie kenne würde es dem Kind bei ihnen einfach gut gehen. Aber wenn alles super ist dort wo sie jetzt ist, dann wird der Vater sicher nicht versuchen sie dort raus zu reißen. Er will aber auf keinen Fall, dass sie längerfristig in ein Heim kommt oder anderweitig durchs Pflegesystem gepresst wird. Es ist im Moment unklar ob das Kind in der derzeitigen Familie bleiben dürfte, ob dies überhaupt wünschenswert wäre usw. Deshalb eben die Überlegung ob er das Kind zu sich holen könnte. Oder man vorziehen würde das Kind unter staatliche Obhut zu geben.
Warum er nie Versuche unternommen hat, darüber grübelt der gesamte Freundeskreis. Er ist halt ein typischer "Kopf-In-Den-Sand-Stecker" wenn er auf Probleme trifft mit denen er sich überfordert fühlt. Deshalb muss seine gute Frau immer wieder hinter ihm die Peitsche schwingen und ihn antreiben damit er alles regelt. Aber bei dem Thema ist selbst sie nicht weiter gekommen, da er angefangen hat zu Mauern.
Es tut mir leid wenn ich mich schwer tue alles ausreichend zu erklären, es ist selbst für mich eine etwas überwältigende Situation. Er ist eigentlich ein toller Kerl und seine Tochter hätte ihn in ihrem Leben verdient.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Das Sorgerecht wird er, wie wirdwerden schon weiter oben ausführte, auf Antrag erhalten.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird er gegen den erklärten Willen des JA ohne Anwalt erfahrungsgemäß nicht bekommen.

Um die Chancen zu verbessern, ich würde sogar soweit gehen um überhaupt Chancen zu haben, ist aber ein aktiver Umgang erforderlich.

Seh es mir nach, wenn ich das in dieser Deutlichkeit schreibe, aber es interessiert keinen, wie er den regelmäßigen Umgang bewerkstelligt. Das ist alleine sein Problem.
Nur ohne ausreichenden vorherigen Umgang wird es keine Entscheidung des Familiengerichts im Sinne des Vaters geben.
Jeglicher Versuch da Verhalten des Vaters aus diesen oder jenen Gründen zu rechtfertigen, mag zwar die eigene Einstellung manifestieren, führt in der Sache aber nicht zum Erfolg.

Zitat (von MariekeEben):
Bisher hatte er nicht mal das Recht sein Kind zu besuchen. Bei der letzten Verhandlung wurden ihm nur Gespräche über Skype zugesprochen
das ist äußerst ungewöhnlich und für diese Entscheidung wird es sicher Gründe, die hier nicht genannt wurden geben. Denn Kind wie auch Vater haben ein Umgangsrecht, welches nicht grundlos vom Gericht verweigert wird.
Kurzum: das ganze hat schon eine Vorgeschichte und auch diese wird, das lehrt die Erfahrung, bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt.

Berry

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Ich weiss nicht, wo die Gräulmärchen von Heimen herkommen. Das war so vor ca. 150 Jahren mit Sicherheit ein schreckliches Schicksal, in einem Heim aufzuwachsen. Aber heute ist das doch ganz anders, insbesondere für die Kids, die nicht mehr so ganz klein sind, was ja hier der Fall ist. Und was heisst hier "durchs Pflegesystem pressen?" Es gibt wunderbare Pflegeeltern, andere Systeme wie Kinderdörfer. Und bitte nie vergessen: nicht nur, dass die Vater/Kind Beziehung fehlt, da sind ja noch eine fremde Frau und fremde Kinder die diesem Kind eines voraus haben. Sie sind seit Jahren zusammengewachsen, auch emotional. Und dann kommt dieser Außenseiter dazu. Und wenn es nicht klappt, was dann? Und ein Vater, der es nicht mal jetzt schafft, ein "Kennlernkonzept" zu entwickeln, wo ja wirklich die Hütte brennt, da fehlt mir jedwedes Verständnis, sorry.

wirdwerden

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