Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht

11. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
larife
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ich habe 2 Kinder. Einen Sohn und eine Tochter. Meine Tochter (10) lebt bei mir ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sie, mein Sohn fast (14) lebt bei seinem Vater 350 km entfernt. Jedesmal wenn er bei mir ist, möchte er nicht mehr weg , aus den Gründen: Er bekäme keine Aufmerksamkeit, sein Vater (arbeitslos) spiele nur PC (hat er früher auch schon immer getan) und er schreit permanent nur rum. Der Vater hat eine neue Lebensgefährtin die ebenfalls einen Sohn hat und mit ihr verstehe er sich auch nicht sonderlich gut. Dort gibt es auch zwischen den Erwachsenen nur Streit. In diesem Haushalt sind 2 Familienhilfen des Jugendamtesund trotzdem funktioniert es nicht sonderlich gut.
Mein Sohn möchte ganz bei mir leben. Aber leider weigert sich der Vater strikt.
Gestern bat mein Sohn seinen Vater freundlich darum noch 2 Tage länger bei mir bleiben zu dürfen, erst drohte man mir mit Polizei und Jugendamt und dann nach Vermittlung mit der Großmutter, kam die Zusage, dass er noch bleiben dürfe.
Heute dann wurde mir ein Ultimatum gestellt dass ich innerhalb von 48 Stunden sagen müsse wann der Junge am Heimatbahnhof ankommt, sonst würde man die Polizei einschalten. (bei einer freundlichen Frage hätte ich sicher auch eine vernünftige Auskunft gegeben)
Anschließend wurde ich noch als hinterhältige ***** beschimpft von der Lebensgefährtin meines Exmannes.
Was kann ich tun um dem Jungen zu helfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Larife,

leider schreibst Du nichts weiter dazu warum die Kinder getrennt wurden und somit eins bei Dir wohnt und eins bei Deinem Ex.

Soweit ich weis können Kinder ab 14 Jahre eigene Anträge bei Gericht stellen wo dann das Sorgerecht- und Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt werden kann.
Du solltest dich auf jeden Fall damit auch an das Jugendamt, hier das am Heimatort Deines Sohnes, wenden. Das ist hilfreicher wenn es gleich dort über Jugendamt läuft. Du kannst es natürlich auch Deimem Jugendamt vortragen, aber die stellen in der Regel ein Amtshilfeersuchen an das Jugendamt am Wohnort des Jungen usw..

Versuche Dienstag oder Donnerstag (in der Regelsprechtagzeiten) zum Jugendamt deines Jungen zu fahren und vielleicht könnt ihr euch dort auch treffen, dann kann er dem Jugendamt auch gleich berichten.
Das sollte der kürzeste Weg sein und vielleicht hast Du so auch gleich das Jugendamt auf Deiner Seite. Anschließend werdet ihr noch zum Anwalt müssen.

Aber trotzdem muß Dein Sohn erst einmal zurück, so bitter das auch ist.


Frohe Ostergrüße,
Jumpel

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