Sorge recht für Kind

5. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
BlackSeb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorge recht für Kind

Hallo,

ich habe heute erfahren das ich eventuell Vater bin. Jetzt meine Frage:

- Habe ich die Möglichkeit das Sorge recht für das Kind zu bekommen?
- Habe ich die Möglichkeiten das, dass Kind bei mir aufwachsen (Wohnen) kann?

Zum Fall, dass Kind ist ca ein halbes Jahr alt und die Mutter hat verschwiegen wer der Vater ist. Nach einer Zeit hat sie einen falschen Mann angegeben und noch Kindergeld Kassiert. Nach dieser langen Zeit hat sie ein schlechtes Gewissen bekommen und mich doch angesprochen. Die komplette Familie des Kindes leben Arm, die Mutter hat keine Ausbildung und ist um die 20 Jahre alt, das Haus ist eine Reine Müllhalte usw.

Sollte es echt mein Kind sein will ich nicht das es so groß wird, ich will das es eine Zukunft hat und in einem richtigen Umfeld groß wird. Was für Möglichkeiten habe ich überhaupt?

Danke für eure Tipps!!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

Hi Blacky,

mache erstmal einen Vaterschaftstest, damit du sicher bist. Wenn der positiv ausfällt dann gebe der Mutter soviel Hilfe, dass das Kind in wohlbühtenden Verhältnissen aufwachsen kann, trotz Trennung.

Also prima Umgangsrecht und regelmäßige Unterhaltszahlungen.

Gemeinsames Sorgerecht: da muss die Mutter zustimmen, sonst wird nichts draus. Sollten die Umstände (Vernachlässigung und Drogenkonsum der Mutter) so schlecht sein, dann mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

Aber erstmal die Vaterschaft anerkennen!

lg clementinchen

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo BlackSeb,

Schritt 1: Vaterschaftstest veranlassen ehe du die Vaterschaft anerkennst!

Zu deinen übrigen Fragen:

quote:
- Habe ich die Möglichkeit das Sorge recht für das Kind zu bekommen?


Mit Zustimmung der KM: Ja, ohne deren Zustimmung: Nein.

quote:
- Habe ich die Möglichkeiten das, dass Kind bei mir aufwachsen (Wohnen) kann?


Selbe Antwort wie oben: ohne Zustimmung der KM wird dein Bemühen erfolglos sein.

Das bisherige Verhalten der KM gibt m.E. allerdings wenig Anlass zu Hoffnung auf so viel Entgegenkommen.

Ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn sich deine Vaterschaft bestätigt, steht dir und dem Kind allerdings in jedem Fall zu.


Grüße




-----------------
"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

...also meine Meinung:

erstmal Vaterschaftsanerkennung, logisch!

Anders wie mein Vorredner denke ich, es lässt sich schon etwas machen, wenn die Mutter Drogen konsumiert und die Wohnung in verdreckten Zuständen ist (wie du geschildert hast).

Normalerweise sollte ein Kind bei beiden Elternteilen aufwachsen können...also: nicht nur bei der Mutter und Papa soll Unterhalt zahlen! Das ist leider die gängige Praxis in Deutschland aber mittlerweile wandelt sich das ja langsam aber sicher...die Muter ist nicht immer gleich automatisch das bessere Elternteil für ein Kind!

Versuche jedenfalls vor einem gerichtlichen Verfahren mit der Mutter zu reden, damit sie dir freiwillig das gemeinsame Sorgerecht gibt. Ich hatte bei meinem Kind zuerst ähnliche Sorgen, die KM wollte mir kein Sorgerecht geben... aber auf Grund von Ereignissen (Trunkenheit und Polizeieinsätzen in ihrer Wohnung) hatte sie dann doch zugestimmt. Das Resultat bei mir: meine Tochter lebt jetzt überwiegend bei mir aber ich habe ein grosszügiges Besuchsrecht für die KM vereinbart. Ich bin quasi alleinerziehender Vater.

Jedenfalls würde ich nicht aufgeben. Wenn du denkst, dein Kind soll nicht unter solchen Zuständen aufwachsen (Drogen, Dreck etc. dann wende dich zuerst mal an das Jugendamt und paralell besore dir einen Anwalt, der notfalls beim Familiengericht den Antrag auf das Sorgerecht einreichen soll (gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?)

Ich wünsche dir viel Kraft, denn die brauchst du bei den ganzen Auseinandersetzungen aber ich würde für mein Kind kämpfen antatt den Kopf in den Sand zu stecken und "nur" Unterhalt zu bezahlen...erst recht bei den geschilderten Zuständen!


Gruss

-----------------
""

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#4
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

...denke doch auch mal darüber nach, was dir die frau, mit der du immerhin ein kind gezeugt hast bedeutet???

vielleicht ist es ja auch ein ansatz..
hilf der frau und deinem kind wird es auf alle fälle besser gehen.

redet ihr miteinander und

warum ist denn die beziehung gescheitert.???..

freust du dich über dein kind???? falls ja sei der mama dankbar, denn ohne sie hättest du es nicht...

nicht böse sein für die vielleicht überspitzten formulierungen..aber ich will dich zum nachdenken anregen, ob du neben der möglichkeit einfluss auf das kind zu erzwingen nicht auch noch die option hast gemeinschaftliche elternschaft auf welcher basis auch immer zu erreichen.

das wäre für das kind sicher die beste lösung. denn auch dieser kleine wurm hat ein recht auf euch beide....

und zumindest im moment der zeugung müsst ihr euch ziemlich nahe gewsen sein..wenn mich meine verblassenden erinnerungen nicht täuschen...

viele erfolg und herzlichen glückwunsch, falls die vaterschaft sich bewahrheitet..

ich drück euch die daumen, denn du scheinst verantwortungsvoll zu sein und das ist wichtig für ein kind...ein kind ist mit das tollste was es auf der welt gibt..

glaub mir ich hab drei!

uwe



-----------------
"...ich bin drin..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, auch ich rate Dir dringend, bevor Du die Vaterschaft anerkennst, einen Vaterschaftstest zu verlangen. Da die Mutter ja bereits einmal einen falschen Erzeuger angegeben hat,könnte sie das ja noch einmal probieren. Wenn Deine Vaterschaft feststeht, dann handele so, wie es für das Kind am Besten ist.

-----------------
" "

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo zusammen !

@Kaukaux

quote:
erstmal Vaterschaftsanerkennung, logisch!

Oh mein Gott ,ich hoffe das meinst du nicht ernst ?? :schock:
Das erste ist ,wie die oberen beiden schon schrieben ,die Vaterschaftsfeststellung ,wenn diese dann postiv ausfällt ,dann doch bitte auch erst Anerkennen :augenroll:

Trotzdem würde ich dem TE nicht all zuviele Hoffnungen machen ,gerade weil das Familienrecht leider sehr männerfeindlich ist :sad:
Da reicht es oft leider ,wenn die Familienhilfe vom JA bestätigt ,das sich die Mutter "bemüht ud betreut wird ........ so einfach wie man sich das vorstellt ,einer dogesüchtigen Mutter die Kinder weg zu nehmen ,ist es garnicht.......

Klar würde ich dem TE auch raten ,wenn er der Vater sein sollte ,zieh vor Gericht und erstreite erstmal das halbe SR ..........
dann weiter sehen ,vieleicht schafft er es ja ,mit genüged Kraf und Nerven ,das Kind eines Tages bei sich wohnen zu haben und auch irgendwann danach das alleinige SR zu bekommen ,nur einfach und schnell geht sowas nicht ......wenn es denn überhaupt möglich ist !

Ich denke mal die meisten hier im Forum sehen das aus einer sehr realistischen Sichtweise und wollen dem TE warscheinlich auch nicht falsche Hoffnungen machen ,denn Familienrecht hat oft wenig mit "Recht" zutun !!

LG und schönen Tag allen

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BlackSeb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal danke für eure Antworten!!

Den Vaterschaftstest habe ich schon bestellt und logisch das es das erste ist was ich machen muss. Aber vom rechnen usw. passt es schon.

Im Vordergrund steht für mich das Kind, es ist bestimmt keine Böswillige Frau aber sry, dass Kind ist mir wichtiger. Aber wenn ich das jetzt noch lese das ich ohne Einwilligung der Mutter noch nicht mal ein Sorge recht für das Kind bekomme wird es mir gleich ganz anders.

Sollte sie sich nicht mir ihr reden lassen werde ich alle Schritte einleiten um dem Kind eine ordentliche Zukunft zu ermöglichen. inder sind einfach nun mal die Zukunft nur wenn man denen diese verbaut, was haben sie dann für eine Zukunft??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Du denkst nur an das Kind, BlackSeb?? Mitnichten! Wenn du an das Kind denken würdest, würdest du dich nicht so abfällig über die Mutter äußern. Ein Kind braucht beide Eltern. Das, was Eltern einem Kind mit auf den Lebensweg geben können, macht sich nicht nur an äußeren Lebensumständen fest.

Ob du mit deiner arroganten und egoistischen Einstellung wirklich besser geeignet bist, ein Kind zu erziehen, als jemand, der aus "sozial schwachen" Verhältnissen kommt?? Und immerhin war sie gut genug für dich, um ihr "sehr nah" zu sein, wie Uwe es so nett umschrieben hat.

Ich denke, du solltest Uwes Gedanken noch einmal sehr intensiv in deinem Herzen bewegen.

Bei einem nichtehelichen Kind hat die Mutter rechtlich in Deutschland alle Trümpfe in der Hand. Aber nicht nur deswegen, sondern vor allem, um eine emotional gesunde Entwicklung des Kindes zu gewährleisten, solltest du die nächsten Schritte mit ihr gemeinsam gehen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bluemann
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

Halli hallo

geb dir mal tipp guck mal unter der seite www.Väeternotruf.de nach ist sehr intressant. Antrag auf Feststellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge stellen würde ich auf jeden fall.
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Artikel 8: "(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung (...) ihres Familienlebens"

Artikel 14: "Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts ... oder eines sonstigen Status zu gewähren."





der UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ Artikel 18:

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. ...



und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Artikel 3 Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."

Artikel 6 Satz 2: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst Ihnen obliegende Pflicht."





Bundesverfassungsgericht - Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01





beantrage ich hiermit die Feststellung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch das Familiengericht für mein obengenanntes Kind.



Die gemeinsame elterliche Sorge bringt zum Ausdruck, dass Vater und Mutter gleichwertige Elternteile für das gemeinsame Kind sind und sichert dem Kind den rechtlichen Anspruch auf die elterliche Pflege, Versorgung, Erziehung und Betreuung durch Vater und Mutter. Umgekehrt schützt die elterliche Sorge beider Elternteile Vater und Mutter vor unzulässigen Eingriffen Dritter. Der Staat hat dieses Recht von Vater, Mutter und Kind zu sichern. Das Eingriffsrecht des Staates hat sich daher konsequenterweise auf Fälle nach §1666 und §1666a BGB zu beschränken, bei denen die elterliche Sorge missbräuchlich ausgeübt wird und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind den Missbrauch der elterlichen Sorge abzustellen.





Ich verweise auch auf folgende, dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 29. Januar 2003 zugrunde liegende Gerichtsentscheidungen:

Amtsgericht Groß Gerau - GG Art. 100 ; BGB 1626 a (FamG. Vorlagebeschluss v. 8.12.1999 - 71 F 710/99 (ausführlich in FamRZ 10/2000)

"§1626a BGB ist verfassungswidrig: Er benachteiligt nichteheliche Kinder gegenüber ehelichen, weil er ihnen nicht die Chance der gemeinsamen elterlichen Sorge oder der Alleinsorge des Vaters ohne Einwilligung der Mutter bietet."



Amtsgericht Korbach, Beschluß vom 16.8.99 - 7 F 10/99 veröffentlicht in FamRZ 23/99, S.II

"Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes, der mit ihm und der Mutter mehrere Jahre familienähnlich zusammengelebt hat, nach Trennung ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind nicht erlangen kann, solange die Mutter ihre Zustimmung verweigert."



Beantrage ich hiermit die gerichtliche Herstellung der Gemeinsamen Elterliche Sorge für meine Kind
viel glück u hoffe das ich weiter helfen konnte.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Tach bluemann !

Das ist ja alles sehr schön zusammen kopiert von dir und auch sehr interessant zu lesen ,nur leider besteht immer noch ein riesiger Unterschied zwischen Theorie und Praxis .

quote:
..........dass der Vater eines nichtehelichen Kindes, der mit ihm und der Mutter mehrere Jahre familienähnlich zusammengelebt hat..........,


Bis vor kurzen wusste der TE garnichts von der Existenz des Kindes und weiß bis zu diesem Zeitpunkt nichmal ob er wirklich der Vater ist ,also ist dieses Beispiel auch schon wieder nichtig :augenroll:

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.10.2009 16:47:35
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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