Sonderfall KiTa-Platz & Elternzeitverlängerung

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)
Sonderfall KiTa-Platz & Elternzeitverlängerung

Hallo zusammen,
ich brauche euren Rat.

Meine Ex hat mit mir einen KiTa-Platz für unsere Tochter angemeldet.

Da wir uns vor kurzem getrennt haben und sie mit meiner Tochter umziehen möchte (was ich aber nicht möchte ... Verfahren läuft), hat sie kurzerhand ihre Elternzeit verlängert & angeblich steht meiner Tochter nun der Platz hier nicht mehr zu.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie das eigenmächtig einfach machen darf, da es ja Auswirkungen auf unsere Tochter hat (wir haben gemeinsames Sorgerecht) & wir wie gesagt lange vorher beide einen Betreuungsvertrag unterschrieben haben.

Das Verfahren läuft noch & folglich steht in den Sternen ob die Kleine bei mir oder ihr bleibt.

Ich möchte den KiTa-Platz solange vorsorglich behalten bzw. haben wir eh 2 Monate Kündigungsfrist. Wer zahlt denn nun den KiTa-Platz, ich allein? Sie kommt erst aus dem Vertrag ohne meine Zustimmung wenn sie umziehen darf was aber eben alles noch nicht raus ist.

In 2 Wochen würde die Eingewöhnung beginnen.

Vielen Dank im voraus.

-- Editiert von Stefan_1983 am 19.02.2018 21:18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Stefan_1983):
hat sie kurzerhand ihre Elternzeit verlängert & angeblich steht meiner Tochter nun der Platz hier nicht mehr zu.


was sagt der KiTa-Träger?

edy

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#2
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Die KiTa sagt, dass sie ohne mich nicht kündigen kann & nur bei Umzug (der aber eben noch in Klärung ist) aus dem Vertrag einseitig ausscheiden kann.

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Das Sorgerecht hat auf die Vertragskündigung nicht die Auswirkungen, die Sie sich offenbar vorstellen. Das Sorgerecht entscheidet zwar, wer im Namen des Kindes Verträge abschließen und kündigen darf. Der KiTa-Vertrag ist aber vermutlich nicht im Namen des Kindes, sondern im Namen der Eltern und allenfalls zu Gunsten des Kindes geschlossen wurden. Was dessen Kündigung angeht, so müsste man zunächst den vertrag durchlesen (und sich nicht blind auf die Angaben der KiTa verlassen).

Ich verstehe es so, dass nur einer von Ihnen beiden den KiTa-Vertrag noch will. Nämlich Sie, während die Mutter ihn loswerden will. Also finde ich es auch nur fair, wenn dann auch nur Sie den KiTa-Vertrag bezahlen.

Der KiTa-Vertrag nutzt Ihnen natürlich wenig, wenn die Mutter das Kind dann einfach nicht in die KiTa bringt (wozu sie nicht ohne weiteres verpflichtet ist). Stattdessen kann die Mutter das Kind auch in eine andre Betreuung geben, oder zumindest kann sie das Kind selber betreuen. Insbesondere wenn das Kind jünger als 3 ist, würde dr Mutter dazu sogar Betreuungsunterhalt zustehen. Und da die Mutter gerade ihre Elternzeit verlängert...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich zahle den KiTa-Platz liebend gern für meine Tochter, nur ist es für mich unverständlich wieso (wieder mal) die Mutter über das Wohl alleine entscheiden darf?

Wozu nützt das gemeinsame Sorgerecht wenn ich am Ende doch keine Rechte habe?

Die Entscheidung über einen KiTa-Platz wurde durch uns beide getroffen und vertraglich besiegelt. Da kann man mir doch nicht erzählen, dass sich plötzlich eine Seite alles anders überlegt & das ganze auch noch rechtens sein soll ... wozu dann Verträge wenn sie doch nichts wert sind?

Ich möchte, dass meine Tochter eine KiTa besucht und möchte mich auch darum kümmern aber anscheinend kann man als Mutter machen was man will.

Verstehe ich alles nicht, sorry.

-- Editiert von Stefan_1983 am 21.02.2018 07:52

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Du vermengst Familienrecht mit Vertragsrecht (Kita). Da alle Kita-Plätze staatlich subventioniert sind (Ausnahmen teure private Plätze, so um 800-1000 € im Monat), ist in den Verträgen/Nutzungsordnungen in der Regel ganz klar formuliert, unter welchen Voraussetzungen der Kita-Platz "verfällt." Ein vorsorgliches Beibehalten gibt es da nicht. Kita-Plätze sind immer noch Mangelware, Leerplätze sind schon deshalb nicht vertretbar. Und, wenn die Frau in einen anderen Bezirk mit Kind umzieht, dann ist ein Vorhalten eines Platzes ohnehin nicht drinne. Wieso sollte die aktuelle Kommune aus ihren Steuergeldern einen nicht besetzten Kita-Platz subventionieren für ein Kind, dass in einer anderen Kommune lebt?

wirdwerden

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#6
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Es ist ja noch gar nicht raus ob das Kind überhaupt umziehen darf. Ich finde es einfach nicht rechtens wenn man sich für eine KiTa entscheidet und demzufolge auch entsprechende Verträge unterzeichnet, es sich plötzlich anders überlegt und alle müssen das akzeptieren.

-- Editiert von Stefan_1983 am 21.02.2018 10:48

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nochmals in aller Gedult. Dein Kitaplatz wird auch von der Kommune unterhalten. Es geht also nicht nur um den privatrechtlichen Vertrag, sondern auch um die Nutzungsbedingungen. Darüber haben wir hier noch gar nichts gehört. Wenn Du natülich in einer rein privat finanzierten Kita mit dem Kind angemeldet bist, also derzeit so 800-1000 € im Monat zahlst, ganz ohne Subventionen, dann kann man in der Tat erwarten, dass der Platz freigehalten wird.

wirdwerden

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