Sonderbedarf / Berechnung der Einkommen

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
binneu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderbedarf / Berechnung der Einkommen

Hallo, lebe in Trennung und bekomme vom zukünftigen Exmann Kindesunterhalt + Trennungsgeld. Ich habe jetzt eine kieferorthopädische Rechung in Höhe von EUR 650,00 erhalten, die mein Ex auch als Sonderbedarf anerkennt. Meine Frage: wie wird jetzt das Einkommen der Mutter + Vater errrechnet:
ich meine: bereinigtes Einkommen des Vater in Höhe von 3000,00 EUR in Verhältnis zu meinem bereinigten Einkommen in Höhe von 180,00.
Der Vater meint: sein bereinigtes Einkommen 3000,00 abzüglich Trennungsunterhalt für seine Frau in Höhe von 1300,00 macht: 1700,00 in Verhältnis zu meinem bereinigten Einkommen 180,00 zuzüglich Trennungsunterhalt 1300,00 macht 1480,00. Wer hat Recht??
Danke + Gruß BINNEU

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Vater meint: sein bereinigtes Einkommen 3000,00 abzüglich Trennungsunterhalt für seine Frau in Höhe von 1300,00 macht: 1700,00 in Verhältnis zu meinem bereinigten Einkommen 180,00 zuzüglich Trennungsunterhalt 1300,00 macht 1480,00. Wer hat Recht??


Eigentlich dich ziemlich logisch, oder?
TU, den dein Mann zahlt, kann man nicht zur Berechnung heranziehen, weil er das Geld schließlich nicht zur Verfügung hat. Für dich heißt TU Einkommen.
Würde bedeuten, dass du dich ebenfalls am Sonderbedarf zu beteiligen hast.

quote:
Ich habe jetzt eine kieferorthopädische Rechung in Höhe von EUR 650,00 erhalten,


Wird das Geld nach erfolgreicher Behandlung wieder erstattet?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
binneu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nein, die Rechnung ist unser Eigenanteil und wird von der Krankenkasse nicht erstattet. Die Behandlung war bereits vor der Trennung, die Rechnung kam erst nach der Trennung.

Logisch ist vieles aber wie ist es rechtlich??

Danke + Gruß BINNEU

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
binneu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nein, die Rechnung ist unser Eigenanteil und wird von der Krankenkasse nicht erstattet. Die Behandlung war bereits vor der Trennung, die Rechnung kam erst nach der Trennung.

Logisch ist vieles aber wie ist es rechtlich??

Danke + Gruß BINNEU

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@binneu,

quote:
Logisch ist vieles aber wie ist es rechtlich??


Rechtsberatung darf hier nicht erteilt werden.

Aber: TU ist und bleibt für dich Einkommen. Genauso, wie das Einkommen deines Mannes um genau diesen TU bereinigt werden muss.

Ist doch eigentlich völlig ok, dass du dich auch beteiligst, oder?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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