Guten Tag,
meine Frage betrifft den 20 % Anteil der Krankenkassen bei Kieferorthopädischen Behandlungen, der vorerst selbst bezahlt werden muss, aber bei Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet wird:
Ist dies Sonderbedarf?
-- Editier von Mycoides am 17.05.2017 08:14
Sonderbedarf 20 % Anteil Krankenkasse?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-muss-der-Vater-zusaetzlich-zahlen-article15653801.html
ich würde mit der KK klären, dass die Rückerstattung unbedingt auf deinem Konto eingeht.
lg
edy
Danke für die Antwort - Problem ist nur:
Der Ex-Partner verweigert mir die Bekanntgabe der Daten der Krankenversicherung (sogar den Namen der Versicherung selbst) und ist nicht bereit eine Einigung über den 20 % Anteil zu treffen.
Somit ist nun die Frage: Muss ich meinen Anteil der 20 % nun vorstrecken (und somit nie mehr wiedersehen, da nach Ende der Behandlung die Rückerstattung sicher nicht an mich überwiesen wird) oder wird dieser Anteil gar nicht als Sonderbedarf angesehen, da sowieso nach Ende Behandlung zurückerstattet wird?
Und jetzt?
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