Sonderbedarf 20 % Anteil Krankenkasse?

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mycoides
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderbedarf 20 % Anteil Krankenkasse?

Guten Tag,

meine Frage betrifft den 20 % Anteil der Krankenkassen bei Kieferorthopädischen Behandlungen, der vorerst selbst bezahlt werden muss, aber bei Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet wird:

Ist dies Sonderbedarf?

-- Editier von Mycoides am 17.05.2017 08:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-muss-der-Vater-zusaetzlich-zahlen-article15653801.html

ich würde mit der KK klären, dass die Rückerstattung unbedingt auf deinem Konto eingeht.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mycoides
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort - Problem ist nur:
Der Ex-Partner verweigert mir die Bekanntgabe der Daten der Krankenversicherung (sogar den Namen der Versicherung selbst) und ist nicht bereit eine Einigung über den 20 % Anteil zu treffen.

Somit ist nun die Frage: Muss ich meinen Anteil der 20 % nun vorstrecken (und somit nie mehr wiedersehen, da nach Ende der Behandlung die Rückerstattung sicher nicht an mich überwiesen wird) oder wird dieser Anteil gar nicht als Sonderbedarf angesehen, da sowieso nach Ende Behandlung zurückerstattet wird?

0x Hilfreiche Antwort

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