Sohn wird 18 / Unterhaltszahlung

26. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
E. Fischer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn wird 18 / Unterhaltszahlung

Hallo,

bin geschieden und mein Sohn, der bei mir lebt, wird in Kürze 18. Der Vater hat ihm schon mitgeteilt, dass er den Unterhalt dann an ihn direkt zahlen wird.
Ich weiß, dass ich jetzt auch barunterhaltspflichtig bin und dies aber weiterhin "natural ...? " (der Begriff fällt mir gerade nicht ein) vergelten kann.
Bedeutet es aber nun, dass mein Sohn den Unterhalt des Vaters ganz für sich behalten kann (so meint mein Sohn offenbar - der Vater hat es ihm so glaubhaft erklärt!)? Bisher habe ich mit diesem Geld gerechnet.
Wie ist da die Rechtssprechung?

Bin gespannt auf die Antworten.

Gruß



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"Carmen7"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Unterhalt ist kein Taschengeld. Damit sind alle laufenden Kosten monatlich zu bestreiten. Wer zahlt denn das Essen, die Wohnung, Fahrtkosten, Kleidung und was der Mensch sonst noch braucht?
Wenn Sie höhere Kosten durch Ihren Sohn haben, als der von Ihnen zu zahlende Unterhaltsanspruch ist, dann muß Ihr Sohn Geld vom Barunterhalt des Vaters an Sie abgeben.

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn deine "Naturalleistungen" deinen errechneten Unterhaltsanteil überschreiten,kannst du dies deinem Sohn "in Rechnung stellen".

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
@Kanalmeister,
die Zahlungen sind zwar für das Kind für das Kind bestimmt, beinhalten aber auch anteilig Miete, Nebenkosten usw.... also bitte verschone uns mit deinem Palaver!!


@Carmen7,
Richtig! Ihr seid beide barunterhaltspflichtig, sofern dein Sohn unterhaltsberechtigt ist und ihr leistungsfähig.
Du darfst weiterhin deinen Teil in Naturalunterhalt zahlen. Du hast die Möglichkeit, deinem Sohn ab Volljährigkeit gewisse Dinge "in Rechnung" zu stellen. Mietanteil, Nebenkosten, Essen, Trinken, Wäschewaschen, Kochen usw....
Wenn du der Meinung bist, dass diese Dienstleistungen und auch der Mietanteil etc... die Höhe deiner Zahlungen an ihn übersteigen, musst du ihn bitten, etwas hinzuzuzahlen. Tut er dies nicht..... ????
Klage? Rauswurf??? Alles möglich. Aber die Frage ist, ob du dies wirklich möchtest. Versuch dich, mit ihm zu einigen, rechne ihm vor. Erkläre ihm, dass er ab jetzt für sich allein verantwortlich ist. Am wirkungsvollsten ( vielleicht auch am fairsten ) wäre, wenn du ihm auch deinen Teil in bar auszahlen würdest und er alles davon zahlen muss. Miete ( lässt sich leicht herausrechnen ), Essen, Trinken, Stundenlohn beim Kochen, Waschen, Bügeln, usw....

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Das kann also ganz schön teuer werden für ihn!!!

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Stimmt, schnee.
Ich hab grad heute errechnet, dass meine 2 Kinder ( ohne Küche, Bäder und Flur ) allein einen Mietanteil von knapp 198 EU bei einem Quadratmeterpreis von 6,57 EU warm haben. Wir haben eine recht große Wohnung, deshalb rechne ich mal den Rest nicht mit ein. Macht pro Kind schon einmal rund 99 EU Miete inkl. Nebenkosten. ( Und das ist noch recht günstig, da wir in einer Kleinstadt leben ) Gegessen und getrunken haben sie noch nichts. ( Ich habe zwei Vielfraße ) Auch Kino, Klamotten, Strom (25 EU pro Person!!), Klassenfahrten, Sprit ( fürs Mama- Taxi natürlich ), Internet, Telefon, evtl. Möbel usw.... noch nicht inbegriffen!
250 - 300 EU sind da MINDESTENS angesagt! Und das auch nur, wenn du deine Dienstleistungen weiterhin mehr oder weniger umsonst ausübst.

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#7
 Von 
E. Fischer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

für diese Informationen, die mich in meinen Gedankengängen bestätigen und mir den jetzt nötigen Rückhalt in der Auseinandersetzung geben!

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"Carmen7"

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