Sohn macht Gymnasium nach , Ku?

14. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
Sohn macht Gymnasium nach , Ku?

Hallo,
ich habe , wie aus meinen anderen Themen in den letzten Jahren zu sehen ist, aus erster Ehe zwei Kinder. Mei Sohn wird jetzt 17 und kommt Mitte des Jahres aus der Realschule. Wie mir jetzt nach mehrmaligem nachfragen mitgeteilt wurde, wird er ab Sommer diesen Jahres ein berufsbildungszentrum besuchen und dort vermutlich sein Abitur nachmachen. Finde ich persönlich sehr gut.

Nun meine fragen, da ja ein KU- Titel besteht :

1. Ist dieser Besuch des Bildungszentrums gleich einer ersten Ausbildung?
2. Wenn er 18 wird, sind beide Elternteile ja voll unthaltspflichtig, wird der Tabellenwert der Düsseldorfer Tabelle dann halbiert, durch zwei Elternteile, oder ist das der Anteil für jeweils jedes Elternteil ?


Allen ein schönes Wochenende

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5 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Unterhaltszahler2009,

quote:
Nun meine fragen, da ja ein KU- Titel besteht :


Ist dieser Titel bis zum 18 Lebensjahr begrenzt oder läuft
dieser auf unbestimmte Zeit?

quote:
1. Ist dieser Besuch des Bildungszentrums gleich einer ersten Ausbildung?


Die erste Ausbildung ist beendet wenn er sich witschaftlich
selbst versorgen kann.(Also in einem Lehrberuf arbeiten kann).

quote:
2. Wenn er 18 wird, sind beide Elternteile ja voll unthaltspflichtig, wird der Tabellenwert der Düsseldorfer Tabelle dann halbiert, durch zwei Elternteile, oder ist das der Anteil für jeweils jedes Elternteil ?


Der Zahlbetrag lt.DT wird zusammen von beiden Eltern im
Verhältnis ihrer EK aufgeteilt.Der jewelige Selbstbehalt
muss beachtet werden.

lg
edy






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#2
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

@edy,

der Titel ist zeitlich nicht befristet. Habe schon mitbekommen, das ich eine abänderungsklage stellen muss, wenn ich was ändern möchte.

Meine ex ist sozialhilfeempfängerin und es ist somit nicht viel zu holen. Ku ihrerseits wird dann wohl in Form von Unterkunft geleistet.

Es ist natürlich auch die frage für mich, was für mich nachher am günstigsten ist. Da ich meine neue Familie auch versorgen muss.

Wie ist es dann ab 18? Falls mein sohn Geld während der Schule bekommt, z.b. Bafög oder ähnliches. Wird das mit dem Kindergeld vom Betrag der Tabelle abgezogen und dann nach den Möglichkeiten der Eltern aufgeteilt.

Schönen Tag noch

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Unterhaltszahler2009,

Wenn deine EX Sozialgeld bekommt,wird das Sozialamt nach
dem Unterhaltsanspruch deines Sohnes fragen.Damit er einen
Teil der Wohnung Mutter/Sohn bezahlen kann.

D.h. du müsstest den gesamten Unterhalt lt.deinem EK zahlen.

Bafög wäre zu beantragen und würde den Unterhalt verringern.Ebenso das volle Kindergeld.

lg
edy




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#4
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich zähle zur zeit nach der Dritten Tabellenstände den KU in Höhe von 469 € Minus halbes KG = 377 €.
Ist es richtig, das ab 18 dann in der Stufe 537€ Minus das volle KG in höhe von 184€ = 353€ gezählt werden müssten?
Falls eigenes Einkommen des Sohnes (Bafög oder anders ) vorliegt wùrde dieses dann auch abgezogen werden und der KU damit gekürzt?

Danke

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-- Editiert Unterhaltszahler2009 am 14.04.2012 14:43

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Unterhaltszahler2009,

quote:<hr size=1 noshade>Ist es richtig, das ab 18 dann in der Stufe 537€ Minus das volle KG in höhe von 184€ = 353€ gezählt werden müssten? <hr size=1 noshade>


Sehe ich auch so.Das Kindergeld wird grundsätzlich voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet. §1612b BGB

quote:<hr size=1 noshade>Falls eigenes Einkommen des Sohnes (Bafög oder anders ) vorliegt wùrde dieses dann auch abgezogen werden und der KU damit gekürzt? <hr size=1 noshade>


ja

lg
edy

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