Selbsterhalt bei einem drei Personen Haushalt

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Karin Lissy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbsterhalt bei einem drei Personen Haushalt

Hallo,
wie hoch ist der Selbsterhalt bei einem drei Personen Haushalt (2 Erwachsene und 1 minderjähriges Kind)? Ich blicke da nicht durch.

LG
Lissy

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"Karin Lissy"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Lissy,

welchen SB meinst Du?

Der eines Unterhaltspflichtigen ggü. einem privilegiertem Kind? 900€

ggü. einem nicht privilegiertem Kind? 1.100€

ggü. dem Ex-Partner? 1.000€

Oder meinst Du den Pfändungsfreibetrag? Dafür findest Du im I-net Tabellen. Bemühe mal die bekannte Suchmaschine.

LG Nero

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#2
 Von 
Karin Lissy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja, der eines Unterhaltspflichtigen ggü. einem privilegiertem Kind. Das sollen 900 Euro sein? Für zwei Erwachsene und ein sechsjähriges Kind? Davon kann man nicht leben.

LG
Lissy



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"Karin Lissy"

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es ist nicht vorgesehen, dass ein Unterhaltspflichtiger eine neue Familie von dem Selbstbehalt finanzieren kann.

Vielmehr soll der Selbstbehalt für ihn zum Leben reichen. Hier würde der Unterhalt für 2 Kinder, soweit das 2. Kind auch von ihm ist, von dem über dem Selbstbehalt liegenden Betrag zu bezahlen sein.

Gibt es einen Grund, warum die Mutter des sechsjährigen Kindes nicht arbeiten gehen kann?



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" Don`t feed trolls"

-- Editiert am 01.01.2010 22:58

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#4
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Hi

Was heißt denn priviligiert?
Wie sähe denn der Selbstbehalt bei jemand Alleinstehendem aus, mit 2 Kindern, die 2 Kinder aber grad auf 2 Personen verteilt woanders wohnen und man Unterhalt bezahlen müßte?
Bleibt das dann bei 900 Euro?

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-- Editiert am 04.01.2010 11:59

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo charlykessia,

privilegiert bedeutet, dass das Kind minderjährig ist, oder unter 21, in allgemeiner schulischer Ausbildung ist und zu Hause wohnt.

Egal wie viel Kinder und wo diese wohnen, der SB beträgt in diesen Fällen immer 900€ (noch).

LG Nero

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#6
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke Nero070.

Das heißt also, wenn die alleinstehende Person wieder arbeiten geht, wird alles was mehr als 900 Euro Netto verdient wird, als Unterhalt angerechnet.

Und Unterhalt geht ja glaub ich auch vor Schulden. Wenn man also mehr als 900 Euro verdient und Schulden abbezahlen müßte, sind die Schulden irrrelevant. Oder?

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