Selbstbehalt - wie sieht es mit einem höherem Selbstbehalt aus und wer legt den fest?

1. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ernie5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt - wie sieht es mit einem höherem Selbstbehalt aus und wer legt den fest?

Hallo,
welchen Selbstbehalt kann ich geltend machen bin seit ein paar jahren von meiner ex freundin getrennt habe mit ihr zwei kinder wo ich auch unterhalt für bezahle.
nun habe ich wieder eine neue beziehung meine freundin hat auch ein kind und wir sind nun zusammen gezogen lt. düsseldorfer tabelle dürfen mir nur 840 euro bleinen dass ist einfach zu wenig ich verdiene ca. 1400,- euro davon muss ich schon 400,- euro Kindersunterhalt zahlen dann noch miete von rund 400,- die Lebensmittelkosten im Monat da muss ich mich auch beteiligen dann sind noch etwas Schulden da usw....
wie sieht es mit einem höherem Selbstbehalt aus und wer legt den fest ?
Danke....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cala
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiss, müsste der Selbstbehalt seit heute bei 890€ liegen.
Es könnte auch begründet werden, dass du mit deiner Freundin zusammen wohnst-wieso zahlst du alleine die Miete.
Bei mir war es so, dass sie meinem Ex in der Verhandlung nahegelget haben, er müsse sich dann eben eine kleinere, günstigere Wohnung suchen.
Das ist aber je nach Fall alles meist sehr unterschiedlich. Zumal noch geklärt werden müsste, um welche "Art" Schulden es sich handelt und ob deine Ex da mit "drin steckt".

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf05428.html
Hallo Ernie,
diese Seiten sind sehr hilfreich.
Hoffe du findest dich zurecht.


-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy Ernie,
Sind in den 1400 EUR schon Weihnachts- und Urlaubsgeld etc... enthalten?
Eigentlich egal: Du zahlst 400 EU Kindesunterhalt und hast somit 1000 EU für dich.
In deinem Selbstbehalt von 890 EUR ( seit 01.07. ) sind 360 EUR Warmmiete enthalten.
Da du mit deiner Freundin zusammenwohnst, gehe ich davon aus, dass ihr auch die Mietbelastungen teilt. Nicht nur ICH - sondern auch jeder Richter wird zwangsläufig davon ausgehen (müssen).

Liegt dein MietANTEIL tatsächlich bei 400 EUR, wird es nach meiner Erfahrung den Richter nicht weiter *jucken*, da du dadurch immer noch nicht zum Mangelfall wirst. Und selbst WENN, wird er dir wahrscheinlich klarmachen, dass du dir eine günstigere Wohnung zulegen solltest.

Also: In den 890 EUR Selbstbehalt sind Mietkosten, Nebenkosten, Auto, Lebenshaltung jeglicher Art enthalten.
Hast du höhere Kosten, wirst du diese nicht nur nachweisen - sondern auch belegen müssen, dass diese unumgänglich sind.
( Und auch dann ist nicht gewährleistet, dass das gericht diese Kosten anerkennt!! )

Aber: Sobald du unter deinen Selbstbehalt rutscht, kann dir u.U. alles gestrichen werden, was anderen angerechnet wird. Die Richter werden i.d.R. alles dranlegen, dass der Mindestunterhalt gesichert bleibt.

PS: Deine Freundin und ihr Kind spielen bei der Unterhaltsberechnung überhaupt keine Rolle, solang ihr nicht verheiratet seid. Im Gegenteil: Wie schon erwähnt, wird dir u.U. eine Haushaltsersparnis angerechnet werden können.

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