Hallo,
folgende Situation...mein Vater ist Rentner und hat noch Untehaltschulden gegenüber seiner geschiedenen Frau. Nun wir ihm monatlich eine gewisse Summe von der Rente abgezogen.
Meine Frage nun...Wie hoch ist der Selbsbehalt in seinem Fall???
LG safari_o
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Selbsbehalt als Rentner
24. November 2009
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Frage vom 24. November 2009 | 11:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbsbehalt als Rentner
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#1
Antwort vom 24. November 2009 | 12:36
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
HAllo safari_o,
ich würde den Rentner als nicht erwerbstätig einstufen. Demnach beträgt sein Selbstbehalt 770€.
Wer zieht denn da was von der Rente ab? Sind die Unterhaltsrückstände tituliert?
LG Nero
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#2
Antwort vom 24. November 2009 | 13:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich denke mal das der tituliert ist. Das wird direkt vom Kreis einbehalten!
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#3
Antwort vom 24. November 2009 | 18:26
Von
Status: Schüler (329 Beiträge, 81x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Demnach beträgt sein Selbstbehalt 770€. <hr size=1 noshade>
Hi nero, familienrechtlich wäre das wohl so, ich denke aber, nach der Schilderung
quote:<hr size=1 noshade>Nun wir ihm monatlich eine gewisse Summe von der Rente abgezogen.<hr size=1 noshade>
geht es hier um ein zivilrechtliches Problem der Pfändung.
Hi safari,
Rente ist wie Einkommen zu behandeln, so dass für die Pfändungsfreigrenzen generell der § 850c ZPO gilt. Da hier Unterhalt gepfändet wird, ist zu fragen, ob diese Rückstände länger als ein Jahr zurückliegen. Wenn das der Fall ist, ist § 850c ZPO anzuwenden, so dass ihm ca. 985,00 € belassen werden müssen.
Sind die Rückstände noch kein Jahr alt, greift § 850d ZPO . Gemäß diesem § kann der Betrag, der dem Schuldner (hier dein Vater) zu belassen ist, auf den notwendigen Bedarf (Sozialhilfeniveau) beschränkt werden.
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
-- Editiert am 24.11.2009 18:27
#4
Antwort vom 24. November 2009 | 18:39
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 24. November 2009 | 18:49
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 24. November 2009 | 20:21
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo camper,
quote:
Der notwendige Selbstbehalt von 770,00 € gilt nur bei Kindesunterhalt.
Ist natürlich völlig richtig. Da war ich wohl noch nicht ganz wach.
LG Nero
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#7
Antwort vom 25. November 2009 | 08:46
Von
Status: Schüler (329 Beiträge, 81x hilfreich)
Ups nero, siehste, das war mir jetzt auch durchgerutscht.
Camper, *gähn*
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
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