Schwiegereltern "Darlehen"

20. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)
Schwiegereltern "Darlehen"

Hallo,
Meine Schwiegerletern haben sich beim Bau unseres Hauses in 1995 beteiligt. 70.000DM Bausparvertrag. Vom verstorbenen Bruder des Schwiefervaters haben wir 60.000DM bekommen. Sie wohnen seit dem in der 61qm großen Einliegerwohnung. Ich bin aus dem Haus ausgezogen und habe die Scheidung eingereicht. Jetzt verklagen mich die Schwiegereltern auf Rückzahlung. 1. Die 60TDM sollen plötzlich ein Darlehen gewesen sein. Davon war nie die Rede. Ein Gütetermin wegen der 60TDM ist fruchtlos verlaufen, weil ich wegen der anstehenden Scheidung keine Zugeständnisse machen konnte. Heute kam die 2. Klage über die Rückzahlung des 70TDM Bausparvertrag. Die Schwiegereltern haben 255€ im Monat gezahlt, als vergünstigte Miete. Jetzt haben Sie diese Zahlungen (35500DM) auch mit zurückgefordert. Ein dingliches Wohnrecht wurde vom Gericht als nicht mehr möglich bezeichnet. Die Schwiegereltern wollen ab sofort lebenslang, unentgeltlich im Haus wohnen. Dies lehne ich ab, weil ich zumindest die Möglichkeit haben möchte, zusammen mit meiner noch Frau eine Kündigung auszusprechen, wenn die Schwiegereltern meinen beiden Jungs (15 und 16) gegeüber komisch werden. Hat jemand Erfahrungen zu solch ein Fall? Bin ziemlich aufgebracht, weil nun Existenzen auf dem Spiel stehen. Da ich im Moment so verärgert bin, möchte ich auch nicht nachgeben. Das Haus habe ich geplant und selbst Stein auf Stein gebaut. Da hängt leider mein Herz dran. Bitte um Ratschläge/Erfahrungen.
Danke schon mal.
Babba

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#2
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein, das nicht. Aber diese Summen würden doch beim Zugewinnausgleich auf der Seite meiner Frau erscheinen. Es gab keine Abreden zu dem Geld des mittlerweile verstorbenen Bruder. Ich denke, der würde sich im Grabe rum drehen. Ich denke doch, die Eltern meiner Frau wollen im Haus wohnen bleiben. Wenn Sie aber jetzt alle gelder rausziehen, müssten sie dann doch ausziehen, oder Ortsübliche Miete zahlen, wenn ich sie überhaupt noch als Mieter dulden würde. Ich suche an Möglichkeiten, wie solche Fälle zu regeln sínd. Ich war immer korrekt und habe nichts unternommen, was die Situation belasten könnte und nun so ein Hammer. Wie kann das weiter gehen?

-- Editiert von babba am 20.07.2006 18:05:18

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#4
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Ging das Geld auf das gemeinsame Konto?

Wenn es keine Verträge gibt, war es eine Schenkung an euch :)

War halt die Dummheit der Eltern, kenne einen ähnlichen Fall. Das Geld können die Eltern abschreiben.

:)

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#6
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Schenkungen nach über 10 Jahren widerrufen? Wenn das Geld auf das gemeinsame Konto ging, ist der Fall abgeschlossen ;) Die Tochter als Zeugin ... LOL.

Natürlich evt. moralisch nicht ganz richtig, aber darum geht es ja nicht :(

Ist eben dumm gelaufen .... .







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#7
 Von 
delkitt
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Für den Widerruf einer Schenkung müsste schon grober Undank oder eine schwere Verfehlung (530 BGB) her. Also etwas in der Kategorie von einem Mordversuch etc.
Außerdem war der Zweck der Schenkung der Hausbau und dieser wurde offensichtlich erreicht.
Darlehen kann sowieso nicht nachgewiesen werden.
Ich würde sagen, die können das Geld vergessen, wenn sie sich für so einen Fall nicht besser absichern und z.B. damals schon ein dingliches Wohnrecht im Grundbuch haben eintragen lassen. Jetzt kann man das auf jeden Fall nicht mehr gegen Ihren Willen erzwingen.
Sieht also sehr gut für sie aus!

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#8
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank!
Es geht mir nicht darum jemanden über den Tisch zu ziehen. Deshalb helfen mir eure Antworten sehr und ich hoffe, nun doch ein wenig schlafen zu können.
Vielen Dank!!
babba

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#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#11
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie sich meine Frau verhalten wird, kann ich nicht einschätzen. Sie will mit Allem nichts zu tun haben und steckt den Kopf in den Sand, auch was die Scheidung angeht. Das Geld ging damals auf mein Konto. Auch der Bausparvertrag wurde mir übertragen. Im Grundbuch ist alles 50/50 eingetragen. Es macht mich aber wegen der Kids wütend, dass hier so viel Geld für Verfahren ausgegeben wird. Hat jemand eine Einschätzung was das Ganze bei einem vorläufigen Streitwert von 105T€ kosten wird?
Ich habe das Geld (nicht BSV) immer als vorzeitiges Erbe oder halt als Schenkung gesehen. Leider kann ich jedoch nicht einschätzen, wie dies ein Richter beurteilen wird. Wenn ich ein Darlehen bei jemandem aufnehme, erstelle ich einen Vertrag mit Datum und genauen Konditionen.. Auch diesen Fall hat es schon mit meinen Schwiegereltern gegeben. Damals habe ich (wir) 3,8% Zinsen darauf bezahlt. Soviel zu moralisch. Meine Eltern würden sich im Grabe rumdrehen, wenn sie dieses Verfahren miterlebt hätten.
Babba

-- Editiert von babba am 21.07.2006 08:33:34

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#12
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Babba,

wenn du in eine Suchmaschine "Prozesskostenrechner" eingibst, kannst du anschließend einen Eindruck über die entstehenden Kosten bekommen.

MfG
Klaus

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich meine du hast alle Asse in der Hand.
Nichts im Grundbuch und die anderen haben auch noch alles ohne schriftlich gemacht.
Da fragt man sich echt wie kann man nur so blöd sein.
Also, an deiner Stelle hätte ich auch keine Gewissensbisse.
Schau dass möglichst viel bei dir hängen bleibt auch wenn das natürlich nicht gütlich geht.
Denke daran dass da noch zwei Kinder sind die du vielleicht in der Zukunft finaziell lange Zeit unterstützen mußt.
Sehe es als eine Investition in deine Kids und da ist es immer besser dass du die Kontrolle über das Vermögen hast.

Gruss
leinad

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#15
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Chavah,
ich habe einen Anwalt und meine Frau ist mitangeklagt und hat ebenfalls ihren Anwalt. Meiner Frau wurde von meinem Anwalt der Streit verkündet und sie ist somit mit im Boot. Ich habe mehere Versuche unternommen, die Sache ohne Anwalt zuregeln, möchte aber wegen der laufenden Scheidung keine lebenslages Wohnrecht aussprechen. Meine Schwiegereltern reden nicht mit mir und es macht wütend, dass das jetzt ausgegebene Geld besser für die beiden Kinder eingesetzt worden wäre. Wir haben das Haus schließlich auch für die Kids geschaffen. ich habe manchmal das Gefühl, dass der Anwalt der Kläger, die Summen bewustt so hoch ansetzt, damit das Honorar auch stimmt. Soviele Fehler und Widersprüchlichkeiten im Klagetext soltten einem Fachanwalt nicht unterlaufen. Da werden DM Und € verwechselt, die Klage ging an meine alte Adresse (also in den gemeinsamen Briefkasten mit dem Kläger) Daten werden falsch angegeben usw. Mir kommt das ganze vor, wie ein schlechtes Theaterstück. Beim Gütetermin zu den Zahlungen des Bruders des Klägers wurde von meiner Anwältin und vom Anwalt des Klägers einfach Dinge in den Raum geworfen, die faktisch falsch waren und einer Überprüfung nie Stand gehalten hätten. Meine Anwältin kommentierte dies mit "wir sind doch hier im Zivilrecht und nicht im Strafrecht" Ich verstehe nicht, wie hier mit unserem Recht umgegangen wird. Ist halt nicht meine Welt.
Danke für das FeedbacK!
babba

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
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#18
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Chavah,
danke für die Einschätzung. Ich vermute jedoch, dass die Schwiegereltern als Ziel haben, mich finanziell so zu schwächen, dass sie bei der Scheidung das Haus billig übernehmen können. Ich kann auch deren Reaktion verstehen. Haben viel investiert und stehen jetzt (ohne das ich mit Kündigung oder so gedroht habe) ohne was greifbares da. Aber was passiert, wenn sie wirklich die Gelder aus dem Haus rausziehen? Ich verstehe den Sinn nicht ganz. Sollen doch da wohnen bleiben und ihr Leben genießen. Ich bin gespannt, was sie wiklich wollen. Ich sage immer, vorher nachdenken, deshalb bleibt mir vieles an ihrem Tun ein Rätzel. Was ist mit einem Niesrecht? Wie sicher ist das? Kann sowas angefochten werden? Einen Grundbucheintrag wird es mit mir nicht geben, nicht nach diesen Aktionen. Das Leben ist zu kurz für sollchen Mist!
Babba

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#19
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#20
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Loddar's Schwester,
danke für den Hinweis.
Der § 313 beschreibt aber den Wegfall bestimmter Bedingungen als Grundlage für einen Vertrag. Liegt denn bei uns ein Vertrag zu Grunde? Wie gesagt, es gibt nichts schriftliches.
Gruß
Babba

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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