Schwanger - Eltern unterhaltspflichtig?

8. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.07.2010 14:55:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwanger - Eltern unterhaltspflichtig?

Hallo,
ich bin jetzt in der 12 woche schwanger, zZ leider arbeitslos und wohne mit meinem Lebensgefährten in einer gemeinsamen Wohnung.
Daher bekomme ich auch kein Geld vom Amt.
Allerdings habe ich die Möglichkeit ein unbezahltes Praktikum zu machen.
Jetzt meine Frage:

Wären meine Eltern mir dann wieder gegenüber unterhaltspflichtig?
(habe keine abgeschlossene Ausbildung und bin 19)

Ein Link, wo wir dieses nachlesen können, wäre super.
Danke schonmal im Vorraus.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)
6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2010 14:55:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

das beantwortet unsere Fragen AB der Geburt des Kindes, auch schonmal hilfreich.
Allerdings ist das Kind noch nicht da.
Deswegen meine Frage, ob meine Eltern mir bis zur Geburt unterhaltspflichtig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Du bist in keiner Ausbildung. Womit sich die Frage der Unterhaltspflicht der Eltern erledigt hat. Allerdings ist der Kindsvater Dir zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Zumindest ab 6 Wochen vor der Geburt.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>das beantwortet unsere Fragen AB der Geburt des Kindes <hr size=1 noshade>


Ich vermute mal, der § 1615I BGB wurde híer falsch interpretiert.

In dem genannten § geht es um die Unterhaltsansprüch zwischen Mutter und Vater des neuen Erdenbürgers. Nicht um den Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter ggü. ihrer Eltern.

wirwerden hat es bereits richtig aufgezeigt. Nicht bedruflicher oder schulischer Ausbildung, dann besteht kein Unterhaltsanspruch ggü.den werdenden Großeltern. Der Vater des ungeborenen Kindes ist der Mutter zum Unterhalt verpflichtet.

LG nero



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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2010 14:55:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

meine Frage ist immer noch eine andere:

sind meine eltern mir gegenüber unterhaltspflichtig, wenn ich wieder arbeite bis zum mutterschutz oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nö. Wenn du arbeitest, verdienst du eigenes Geld, befindest dich aber immer noch nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung. Die Quelle Eltern dürfte erst mal versiegt sein.

Noch meine persönliche Anmerkung: wenn man mit 19 und ohne Ausbildung willens ist ein Kind in die Welt zu setzen , sollte man von alleine den Rahmen dafür schaffen und nicht hoffen, dass man die eigenen Eltern dafür zur Kasse bitten kann.

-----------------
"gruß azrael"









-- Editiert am 08.07.2010 19:45

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Ich sehe es so wie @azrael.

Gerade in der heutigen Zeit gibt es gute Betreuungsmöglichkeiten.

Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt sicher kein Arbeitgeber zu einer Einstellung bereit sein wird, heißt das nicht, dass eine Ausbildung in weite Ferne rückt.



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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2010 09:50:18
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 87x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
meine Frage ist immer noch eine andere:


Welche denn brötchen?

Du befindest Dich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung. Da sind Deine Eltern nicht unterhaltspflichtig. Auch nicht wenn Du ein Praktikum machst.

Dein Freund hat Dich geschwängert, demnach ist er Dir vorrangig zum Unterhalt verpflichtet. Von Deinen Eltern hast Du da familienrechtlich, nach BGB, nichts zu erwarten.

LG nero

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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi brötchen,

ich schließe mich meinen Vorschreibern an: Kein Anspruch an deine Eltern.

Dein Freund ist dir 6 Wochen vor Geburt zu Unterhalt verpflichtet. Solltest du aufgrund deiner Schwangerschaft an einer Erwerbstätigkeit gehindert sein, beginnt die Unterhaltspflicht schon 4 Monate vor Geburt.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Mal abgesehen von der Schwangerschaft. Deine Eltern sind Dir, wenn Du arbeitest sowieso nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Beim Praktikum auch nicht.

Aber, es gibt in vielen Städten Programme für werdende und junge Mütter, aufgelegt von der AfA und/oder der ARGE. Vielleicht mal dort erkundigen, was es so gibt. Und vielleicht auch mal beim Jugendamt nachfragen? Die müssten die Programme auch kennen. Also, Du bist erwachsen! Ergreife Initiative!

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2010 14:55:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

also erstmal finde ich diese einstellung wieder sehr interessant von euch, aber das kenn ich schon von anderen fällen.
ihr könnt euch eig keine meinung bilden, denn ihr wisst viel zu wenig über mich und meine finanzen, deshalb finde ich eure voreinstellung ziemlich abwertend und nicht schön.

würde ich nich schwanger sein und auf 400euro arbeiten, müssten mir meine eltern ja uch unterhalt zahlen, jedenfalls bis zur 640euro grenze.
wieso also nich in der zeit wo ich bis zu 6. wohe vor der gerburt arbeite?


(frag mich grade wieso ich die frage so oft wiederholen muss, bis sie mal jmd versteht)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
würde ich nich schwanger sein und auf 400euro arbeiten, müssten mir meine eltern ja uch unterhalt zahlen, jedenfalls bis zur 640euro grenze.


Du hast es immer noch nicht verstanden. Egal, ob schwanger oder nicht - solange du dich weder in schulischer noch beruflicher AUSBILDUNG befindest gibt es keinen Cent von Mami und Papi.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
würde ich nich schwanger sein und auf 400euro arbeiten, müssten mir meine eltern ja uch unterhalt zahlen, jedenfalls bis zur 640euro grenze.


Nee, Eltern sind zuständig für die Zahlung von Kindesunterhalt und anschließendem
Ausbildungsunterhalt
Die 640,-EURO gibt es nur, wenn man aus Gründen der Ausbildung eine eigene Wohnung nehmen muss.
Und wenn man in Ausbildung ist, dann besteht die Verpflichtung entweder BAB oder BaföG zu bentragen......zur Entlastung der Eltern. Von den 640,-EURO werden eigenes Einkommen , also Ausbildungsvergütung und Kindergeld abgezogen.

Wenn man nicht in Ausbildung ist, sagt die Rechtsprechung, muss man schon ab 14 Jahren seinen Lebensunterhalt selbst durch die Hände Arbeit verdienen....nix auf Kosten der Eltern.

-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
(frag mich grade wieso ich die frage so oft wiederholen muss, bis sie mal jmd versteht)





Das Problem ist wohl eher, dass die mehrmals gegebenen Antworten nicht verstanden wurden oder nicht verstanden werden wollten.

Ohne Studium oder ohne Ausbildung gibt es nichts, nada, nischto, keinein, nee, no......
Und wenn man während der Schwangerschaft nicht arbeiten kann, muss der Schwängerer zahlen.....nicht nur ab der 6. Woche vor der Geburt..
Und wenn der Schwängerer nichts drauf hat zum Zahlen, dann dessen Eltern.
.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

-- Editiert am 09.07.2010 12:50

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