Schulverweigerung 17 jährige

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)
Schulverweigerung 17 jährige

Folgender fiktiver Fall:
Sohn wohnt 400 km entfernt vom Kindesvater zusammen mit der Kindesmutter.
Sohn fängt an zu kiffen, Schule zu Schwänzen, (Pflicht-) Praktikum abzubrechen,...
Vater und Sohn hatten immer regelmäßig und guten Kontakt.
Vater macht sich sorgen, als die Lehrer der jetzigen Schule schon Mitte des Schuljahres eine Versetzubg des 17 jährigem in die 12 Klasse aufgrund des nicht absolvierten Praktikums ausschließen.
Vater informiert in dieser Folge das Jugendamt da er nicht möchte, dass der Sohn unter die Räder kommt.
Beim JA erklärt der Sohn den Kontakt zum Vater abbrechen zu wollen, da er dem Druck des Vaters regelmäßig die Schule besuchen zu müssen und sich regelmäßig auf einen Ausbildungsplätze bewerben zu müssen nicht aushalten kann.
Vater hält sich auf Anraten des JA an den Wunsch des Jungen.
Junge geht weiterhin nicht regelmäßig zur Schule.
Jetzt möchte der Junge wieder eine ähnliche Schule besuchen im nächsten Schuljahr.
Die Befürchtungen des Vaters sind, dass sich das Spiel im nächsten Jahr wiederholt.
Wenn der Junge nicht alles in seiner Macht stehende tut, eine Ausbildung zu beginnen oder eine schulische vernünftig abzuschließen, muss dann trotzdem Unterhalt gezahlt werden?
Da der Junge in wenigen Monaten 18 wird, welche Rechte hat man als Kindesvater?
Muss er mit 18 die Schule auf der er gemeldet ist regelmäßig besuchen oder reicht eine Anmelldung?
Welche Pflichten hat der Junge?
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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Einem erwachsenen (18 Jahre) steht nur Unterhalts zu, wenn er in Schule/Ausbildung ist. (Schule muss er natürlich

so besuchen dass er sie erfolgreich abschließen kann).

Besteht ein noch gültiger Titel JA-Urkunde über den 18.Geburtstag hinaus?

lg
edy

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#2
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Über den 18. Geburtstag hinaus nicht.
Also habe ich das Recht, wenn er die Schule schwänzt und unregelmäßig hingeht, den Unterhalt zu kürzen?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von angelus2679):
Über den 18. Geburtstag hinaus nicht.


Wenn ab 18, kein gültiger Titel besteht, kannst du den Unterhalt ganz einstellen.

lg
edy

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Solange der Junge noch nicht von der Schule zwangsabgemeldet ist, was ja auf jeden Fall frühestens einige Monate nach dem 18. Geburtstag passiert, sollte man doch bei der Einstellung des Unterhalts ganz vorsichtig sein. Erst recht, weil das JA hier im Klagefall zu einer Stellungnahme herangezogen wird und wenn das sagt, der Vater hat da zu viel Druck ausgeübt, dann ist doch wieder klar, wer die A-Karte hat.
Erstmal abwarten und ab 18 Leistungsnachweise einfordern.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Erstmal abwarten und ab 18 Leistungsnachweise einfordern.

Inwiefern kann man das bei der Schule?
Seine Mutter und der Vater haben geteiltes Sorgerecht.
Muss oder darf die Schule Auskunft erteilen über die Leistung und den Schulbesuch?

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von angelus2679):
Muss oder darf die Schule Auskunft erteilen über die Leistung und den Schulbesuch?


Nein und nein bei einem volljährigen Kind. Aber wenn Dein Junior Geld haben möchte, ist ER in der Pflicht, Dir seine Bemühungen nachzuweisen. Das kann man z.B. mit ausreichenden Zeugnissen. Oder was immer Du sonst so akzeptierst.

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Wenn das GSR besteht muss die Schule bis zum Alter von 21 dem Elternteil Auskunft geben.

Es gibt nur die Einschränkung, dass der volljärhiger Schüler explizit der Weitergabe von Daten an einen Elternteil widersprechen kann. Wenn das geschieht darf die Schule keinerlei Auskunft mehr erteilen.

Zuständig für Auskünfte ist in erster Linie das volljährige Kind.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Das Kind dürfte schon jetzt keiner Schulpflicht mehr unterliegen. Achtung, hier ist zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Schulgesetzen (von Land zu Land leicht verschieden) nach der eine öffentlich rechtliche Schulpflicht letztlich in der Regel mit 16 aufhört. Und dann gibt es eben noch die Schule letztlich als integrierter Teil einer Ausbildung oder aber eben die Vorbereitung auf einen Beruf. Ich erspare mir, jetzt noch auf die paar Monate bis zur Volljährigkeit einzugehen. Da noch was zu ändern, das lohnt sich einfach nicht und ist auch juristisch gesehen schwierig durchzusetzen.

Ab 18 muss das Kind sich selbst mit dem Vater auseinander setzen. Muttern ist da nicht mehr. Und, es muss regelmäßig wie auch immer nachweisen, dass es die Ausbildung zügig absolviert. Wenn in keiner Ausbildung, dann auch kein Geld.

1. Schritt ist hier natürlich, dass die neue Schule ihn angenommen hat. Das muss sie nämlich nicht. Da sollte also schon vor Beginn der großen Ferien die Annahmebestätigung vorliegen. Liegt die vor? Darauf hast Du einen Anspruch.

So, wenn denn die neue Schule ihn angenommen hat, dann hast Du Anspruch auf die Bestätigung der Schule (1/2-jährig), dass er dort noch gemeldet ist. Ob auf die Noten/Zeugnisse, da bin ich mir unsicher, aber mit Sicherheit auf Auskünfte, ob der Sohn die Schule regelmässig besucht.

So, und dann wird ja ab 18 ohnehin neu gerechnet. Kindergeld geht voll in die Berechnung ein, die Mutter ist berechnungstechnisch auch mit im Boot. Also, ganz neue Voraussetzungen.

Aber, mal mit dem ersten Schritt anfangen.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich habe das hier als Vater gelesen. Das Kind hat von sich aus beim JA den Abbruch des Kontakes mit dem Vater gewünscht. Merkwürdig, dass der Vater den Kontakt als gut ansah, das Kind sah es offensichtlich anders, fühlte sich unter Druck gesetzt. Evtl. kommt man hier mit Verständnis und Unterstützung weiter als mit Drohnung von Geldentzug.

Das Kind besucht die 12. Klasse und wenn es sitzen bleibt (geht das überhaupt noch in der 12?), dann ist es eben so, wird es wiederholt, wo ist das Problem. Warum soll es sich bewerben, wenn es eine Hochschulreife anstrebt. Gilt die Sorge dem Kind oder der eventuell weiteren jahrelangen Zahlungsverpflichtung? Warum sollte es sich parallel zum Studium um eine Lehrstelle bemühen?

Gesetztechnisch ist mir das nicht klar, aber menschlich sollte man bedenken, dass man sich hier gegen sein eigenes Kind stellt ... wegen Geld.

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#10
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Das haben Sie falsch verstanden.
Er hat den Kontakt abgebrochen weil ich erwartet habe, dass er regelmäßig zur Schule geht und mit dem Drogenkonsum aufhört.
Er hat die Schule innerhalb von 3 Monaten so oft geschwänzt, dass die Lehrer nach 4-5 Monaten gesagt haben, dass eine Versetzung in die 12. Klasse und der Verbleibt nach der 11. in der Schule ausgeschlossen ist.
Ich habe danach erwartet, dass er Bewerbungen schreibt und sich um Praktikas bemüht.
Des Weiteren habe ich ihm angeboten und in der Firma in der ich arbeite eine Ausbildung zu beginnen, was er abgelehnt hat, mit der Begründung er wolle mit 18 sich nicht mehr an Regeln halten.
Eigentlich sei sein Ziel nach der 11. ein Jahr zu chillen.
Ich bin nicht bereit Faulheit zu unterstützen.
Solange er etwas für seine Zukunft tut, kann er gerne alles haben, aber sowas zu unterstützen halte ich für falsch.

Seine Mutter redet sich die Situation schön und ich vermute, dass sie das mit Absicht tut, damit das Geld gesichert ist.

Ich bin gerne bereit alles was ich kann in die Zulunft meines Sohnes zu investieren aber nicht in sein Gras

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von angelus2679):
Das haben Sie falsch verstanden.


Das ist durchaus möglich

Zitat:
Er hat den Kontakt abgebrochen weil ich erwartet habe, dass er regelmäßig zur Schule geht und mit dem Drogenkonsum aufhört.


Ihre Version, dem Jugendamt hat der Knabe lt.Ihrer Auskunft mitgeteilt:

... den Kontakt zum Vater abbrechen zu wollen, da er dem Druck des Vaters regelmäßig die Schule besuchen zu müssen und sich regelmäßig auf einen Ausbildungsplätze bewerben zu müssen nicht aushalten kann. ...


Zitat:
Er hat die Schule innerhalb von 3 Monaten so oft geschwänzt, dass die Lehrer nach 4-5 Monaten gesagt haben, dass eine Versetzung in die 12. Klasse und der Verbleibt nach der 11. in der Schule ausgeschlossen ist.


Er hat innerhalb von drei Monaten geschwänzt, dass die Lehrer innerhabl vom von fünf Monaten gesagt haben ...? Ja, das habe ich wirklich nicht verstanden.

Zitat:
Ich habe danach erwartet, dass er Bewerbungen schreibt und sich um Praktikas bemüht.


Ich hätte mein Kind genommen und versucht herauszufinden, was denn eigentich los ist.
Zitat:

Des Weiteren habe ich ihm angeboten und in der Firma in der ich arbeite eine Ausbildung zu beginnen, was er abgelehnt hat, mit der Begründung er wolle mit 18 sich nicht mehr an Regeln halten.

Eigentlich sei sein Ziel nach der 11. ein Jahr zu chillen.

So hat er da gesagt? Ziemlich zielsicher ...

Zitat:
Ich bin nicht bereit Faulheit zu unterstützen.
Solange er etwas für seine Zukunft tut, kann er gerne alles haben, aber sowas zu unterstützen halte ich für falsch.


Kann ich durchaus verstehen, allerdings ist das evtl. weniger Faulheit, eher Aufbegehren, normales spätpubertäres Verhalten.

Zitat:
Seine Mutter redet sich die Situation schön und ich vermute, dass sie das mit Absicht tut, damit das Geld gesichert ist.


Was sagte die Mutter den überhaupt?

Zitat:
Ich bin gerne bereit alles was ich kann in die Zulunft meines Sohnes zu investieren aber nicht in sein Gras[


Dann investieren Sie Zeit und Geduld, es lohnt sich. Viel Erfolg.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Da das Kind ja demnächst 18 ist, dann alles sowieso anders, sehe ich die Problematik im juristischen Bereich nicht so. Dann wird nur gezahlt, wenn auch gleistet wird. Ganz am Anfang war noch von einer anderen Schule die Rede, jetzt von gar keiner mehr. Kann ja sein (reine Spekulation), dass die andere Schule ihn nicht angenommen hat, und er diesen Mißerfolg jetzt mit dem Hinweis, das wolle er ja sowieso nicht, kaschiert.

Ich würde den 18. Geburtstag abwarten, dann den Ist-Zustand erforschen, bzw. 2-3 Monate vorher anfangen, ankündigen, dass man nach Volljährigkeit eben nur noch bei Studium/Ausbildung unterstützt, und (ist eigentlich ein Titel da?) denselben gegebenenfalls zurückfordern.

wirdwerden

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#13
 Von 
Leobo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Fast die selber situation habe vor kurze auch gehabt. Habe sehr gute kontakt mit mein sohn leider wollte er auch keine ausbildung machen. Habe durch zwei jahre immer erklärt wie wichtig das ist. Bis er vor kurze eine mädchen kennengelernt hat und meine sorgen sind vorbei. Er hat gleich ausbildung platz gefunden. Zweitens das UG bezahle ich auf seine mutter die ist hartz 4 das geld bekommt er nicht auch keine klammote oder andere sachen. Ich war das einzige wo ihm schue, hose usw gekauft hat.
Wollte lieber das geld dem junge zahlen als seine mutter.
Wenn deine sohn geht noch zum schulle dann bist du verpflichtet UG zahlen. Wenn er 18 ist und geht zum schulle muss du auch noch zahlen aber weniger. Wenn er keine ausbildung und keine schulle mach. Brauchst dann nicht mehr zahlen.
Meine UG berechnet job center weill frau bekommt hartz 4 von dennen. Wer hat berechnert deine UG? JA? Anwalt?
Wielleicht kannst bei JA nachfragen wie weiter gehts.

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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das Jugendamt wird hier eher nichts machen, die haben mehr als genug zu tun bei chronischer Personalnot und den vielen Kindeswohlgefährdungen.
wirdwerden hat alles wichtige zu der Ausgangsfrage geschrieben, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. :rock:

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