Schuldrecht im Familienrecht

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)
Schuldrecht im Familienrecht

Hallo,

Thema klingt etwas komisch, aber es geht um beides. Mal angenommen zwei Personen trennen sich, Scheidungsantrag läuft.
Jetzt meint die eine Person (A) er hätte gegenüber dem anderen (B) noch Forderungen, die nicht Gegenstand der Scheidung sind.
Ob die Forderung berechtigt ist soll mal Nebensache sein. A und B vertragen sich jetzt nicht so riesig bzw. e bestht einfach kein Kontakt.
B hat keine Ahnung davon dass A noch etwas fordert. A schaltet einen Anwalt ein um diese Forderung einzutreiben, ohne B überhaupt von seiner Forderung in Kenntnis zu setzen., obwohl B zumindest teilweise die Forderung erfüllt hätte, sogfern er davon Kenntnis erlangt hätte.

B ist bekannt dass eine Mahnung nicht erforderlich ist, aber zumindest muss man doch wenn man etwas will eine Forderung stellen bevor ich einen Anwalt einschalte.

Oder wie seht ihr das?

Notfall oder generelle Fragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö. Man kann einen Anwalt einschalten, wann immer man will. So, wie man auch Brötchen selbständig kaufen kann, ohne Genehmigung,wann immer man will. Eine ganz andere Frage ist, wer den Anwalt bezahlen muss.

wirdwerden

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