Schnelle und einvernehmliche Scheidung

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Frank_1960_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Schnelle und einvernehmliche Scheidung

Das Trennungsjahr ist Mitte April 2011 'rum. Aber es ist noch rein gar nichts in Sachen Anwalt usw. gemacht worden. Es wird auch nur einen einziger Anwalt benötigt, weil es KEINEN Streit gibt und KEINER irgendwelche Ansprüche, wie z.b. den Versorgungsausgleich, stellt. Kinder sind auch nicht da, also alles total easy.

Was kann man nun generell in die Wege leiten, um die Scheidung schnellstens nach Ablauf des Trennungsjahres durchführen zu können?


Besten Dank schon mal für den einen oder anderen Tipp.


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-- Editiert am 07.01.2011 23:09

-- Editiert am 07.01.2011 23:11

-- Editiert am 07.01.2011 23:36

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10 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Frank_1960_,

quote:
Was kann man nun generell in die Wege leiten, um die Scheidung schnellstens nach Ablauf des Trennungsjahres durchführen zu können?


lasst euch gemeinsam einen Termin bei einem RA geben,
erklärt ihm das ihr euch in allen Punkten einig seid,
reicht die Scheidung (durch ihn) bei Gericht ein,
und wartet auf den Scheidungstermin.

lg
edy


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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#2
 Von 
Frank_1960_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, wird gemacht. Jetzt hat mir heute eine Bekannter gemailt, dass das Trennungsjahr seiner Ansicht nach noch nicht läuft, weil in diesem Fall bisher noch kein Anwalt tätig geworden ist....(?!).

Der Auszugstermin der Ehefrau ist aber z. B. bei der Ausländerbehörde dokumentiert. Mal abgesehen davon, dass "jeder" aus ihrem bzw. dem gemeinsamen Umfeld sieht und weiß, dass seit ihrem Auszug absolut getrennt gelebt wird.

LG

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Frank_1960_,

Wenn der Auszug nachgewiesen werden kann, ist da auf jeden
Fall o.k.

Nur: geschieden werden kann wenn beide 12 Monate getrennt sind.

Sollte aber einer der Beiden der Scheidung nicht zu stimmen,wird erst 3 Jahre nach Trennung geschieden.

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#4
 Von 
Frank_1960_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt sagte mir doch jemand, wenn man sich in allen Punkten einig ist, dass man einfach gemeinsam zum Amtsgericht gehen könnte und dann wäre die Sache "in ein paar Minuten" erledigt. das kann doch nicht sein, oder....?

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Frank,

Wenn ihr euch einig seid ist das möglich.Aber:

quote:
Sollte aber einer der Beiden der Scheidung nicht zu stimmen,wird erst 3 Jahre nach Trennung geschieden.


Ist denn die Scheidung schon eingereicht?

Die Scheidung ist tatsächlich in ein paar Minuten
abgehandelt.
Aber es wird ca. 6- 8 Monate dauern bis man den Termin bekommt.( Versorgungsausgleich wegen Rente).
Bei Verzicht auf den Versorgungsausgleich werden 2 RA benötigt.

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Scheidung/verzicht-auf-den-versorgungsausgleich-bei-einer-scheidung_701.php

lg
edy




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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 08.01.2011 16:54

-- Editiert am 08.01.2011 16:57

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frank_1960_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

DANKE auf jeden Fall schon mal für die bisherigen Bemühungen, Edy.

Es ist noch NICHTS gemacht.
Es gibt auch noch keinen Anwalt.
Man ist sich in allen Punkten einig.
Niemand will etwas (finanziell) vom anderen.
Die Ehe (zusammenleben) dauerte nur zwei Jahre.
Aus psychologischen Gründen (ihrerseits) soll aber geschieden werden. Der Mann stimmt vorbehaltlos zu.
Nach der Scheidung soll ein Neuanfang zwischen den Beiden gestartet werden! Es soll dasnn das gemacht werden, was vor der 1. Eheschließung versäumt wurde, nämlich ein richtiges step by step kennen lernen....

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Frank,

2 Anwälte und das Gericht?

Eine Scheidung dürfte beide Monatsgehälter zusammen x 3
kosten.

Gibt es keine bessere Variante ?

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 08.01.2011 17:26

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#8
 Von 
Frank_1960_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, verstehe. Das geht ins Geld.
Aber ich verstehe den Grund: Es ist für sie sehr wichtig, es ist auch in "psychologischer Hinsicht" für
sie wichtig. danach will sie anfangen, wie es hätte sein sollen. Ich sehe keinen anderen Weg. Leider.

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#9
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Bei meiner Exfrau und mir vergingen von Einreichung der Scheidung bis zum Scheidungstermin ca. 3 Monate. Wir waren uns auch in allen Punkten einig und haben eine entsprechende Vereinbarung beom Notar verfasst und beglaubigen lassen,müssen. Die Beglaubigung kosten roundabout 400 Euro. Der Gerichtstermin war dann ca. 3 Monate später und dauerte tatsächlich 5 minuten. Man muß sich halt bei allem einig sein, auch beim Termin der Trennung. Diesen hatte bei uns keiner irgendwie überprüft, wir haben den ja vor Gericht beide bestättigt.



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#10
 Von 
hannah123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

über die ersten Schritte bei einer Scheidung im gegenseiteigen Einvernehmen kann man sich beispielsweise hier schnell und einfach informieren:

http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/

Auch die zu erwartenden Kosten können dort berechnet werden.

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