Schenkung Haus / Erbe / Elternunterhalt etc.

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
mariameme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Schenkung Haus / Erbe / Elternunterhalt etc.

Hallöchen,

weiss nicht so recht wo ich diesen Fall am besten platziere. Da es im Endeffekt aber auf Elternunterhalt und ein Haus hinausläuft habe ich es hier reingepackt. Falls falsch bitte verschieben.

Es geht um folgenden Fall:

Ein Mann (nennen wir ihn mal Armin), 47, hat zwei Eltern, 71 und 74. Der Vater wird bereits zu Hause gepflegt.

Alle 3 wohnen in 2 verschiedenen Wohnungen im selben Haus, welches bis dato Eigentum der Mutter ist.

Die Eltern möchten gerne, dass der Sohn das Haus nach deren Tod erhält, und es nicht für die Pflegeversicherung "aufgefressen" wird, falls auch noch die Mutter zum Pflegefall werden sollte.

Was tut man hier?

Nehmen wir an, Armin hat einen Nettoverdienst von knapp 1600 Euro, und kaum nennenswertes Barvermögen.

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

hier bleibt m.M.n. nur der Versuch das Haus dem Sohn im Rahme einer Schenkung zu überschreiben. Dann muss man hoffen, dass in den nächsten 10 Jahren kein Elternunterhalt geltend gemacht wird.

Sollte das vor Ablauf der 10 Jahr geschehen, wäre die Schenkung hinfällig und das Haus müsste für die Pflegekosten verwendet werden.

LG nero

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

und normalerweise macht man dann ein Wohnrecht für die Eltern.

Wobei aber da auf div. Feinheiten zu achten ist, z.b. muss für ein nicht wahrgenommenes Wohnrecht (z.b. weil im Pflegeheim) ein Entgelt geleistet werden.

Und wie schon geschrieben, es sollte 10 Jahre lang keine Bedürftigkeit eintreten. Erst dann ist das Haus sicher.

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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

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