Scheidung/unterhalt/kosten/wohnung

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
weisserose08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung/unterhalt/kosten/wohnung

hallo liebe leute bin etwas ratlos zwischen meinem mann und mir läuft es seit 2 jahren nich mehr es gibt nur noch stress streit beleidigungen usw und mir brichts auch das herz wenn ich sehe wie verzweifelt unsere tochter(fast 3)um aufmerksamkeit bei ihm betelt und er sich immer links liegen lassen tut wenns hochkommt befasst er sich mal kurze 5 min am tag denn außer arbeit kennt er nur laptop nix tun

nun is meine frage wenn ich mich trennen will oder er sich trennen tut
wie muß ich mich verhalten und wohin muß ich mich melden denn ich habe null einkommen bekomme auch kein tschengeld von ihm und nur begrenztes geld zum einkaufen von lebensmitteln wo ich auch immer jede quittung vorzeigen muß
und was mich noch interessiert darf ich in unsere wohnung mit der kleinen wohnen bleiben oder sagt das arbeitsamt in wildau dann 600 euro warm sind zu teuer und ich muß aussziehen?

und welche bedingungen müssen erfüllt sein um das alleine sorge bzw aufentaltsbestimmungsrecht als mutter zu bekommen?


mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo weisserose08,

willkommen in diesem Forum.

Zunächst tu dir doch mal bitte selbst einen Gefallen:
schau mal auf deiner Tastatur nach:
Gibt es da irgendwo eine Komma-Taste und eine Punkt-Taste?

Gruß,
capitano


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich schließe mich @Capitano an.

Ich denke aber: das ist typisch für die

eifon/eipott -Generation

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn du dich zu einer Trennung entschließt schlage ich das Aufsuchen eines Fachanwaltes vor. Es wird sicherlich diverse Fragen zu klären geben, die dich allein überfordern.
Kurz zu deinen Ansprüchen. Du hast Anspruch auf Trennungsunterhalt, grob gesagt in Höhe von 3/7 des übersteigenden Einkommens deines Mannes. Bleibt euer Kind bei dir, steht dem Kind Unterhalt entsprechend des Einkommen des Vaters zu (wird bei der Berechnung des TU vom Einkommen des Mannes abgezogen). Du kannst beim Familiengericht die alleinige Nutzung der Wohnung erwirken, ob du die Miete aufbringen kannst hängt von der Höhe des zu leistenden Unterhalts ab. Wie hoch die ortsübliche Miete ist, die bei zusätzlich nötigen Sozialleistungen anerkannt wird, hängt von deinem Wohnort ab.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
weisserose08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ja ich habe punkt und komme aber ich schreibe von einem uraltlaptop und bin froh das die buchsteben noch funktionieren die meisten anderen tasten des laptops fehlen leider oder sind defekt mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wie wärs denn mal mit dem Normalsten? Zu überlegen, wie man für sich selbst sorgen kann? Beratung im Arbeitsamt wahrnehmen? In sozialen Einrichtungen? Wieso kommt diese Idee eigentlich immer weniger in den Köpfen der Betroffenen an?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@wirdwerden
Ich stimme dir im Grundsatz zu, allerdings sollte man einmal die Umstände betrachten. Die TE scheint in ziemlicher Abhängigkeit "gehalten" zu werden, ein Grund mehr Eigenständigkeit anzustreben. Allerdings ist es schlicht gut zu wissen, dass man nicht recht- und mittellos ist, wenn man sich aus einer Beziehung mit "Gefälle" löst.
Gruß
Andreas

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