Scheidungstermin - nachehelicher Unterhalt.....

30. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
Scheidungstermin - nachehelicher Unterhalt.....

Hi,

mein Anwalt hat mitte Juni die Scheidung eingreicht....(Amtsgericht Koeln)..... es gibt nichts wirkliches mehr zu klaeren, d.h. wir waren nur 1 jahr verh. , das Trennungsjahr ist um...
wie lange dauert das bloss *erfahrungsgemaess* bis endlich der Scheidungstermin mitgeteilt wird? Ich habe schon vor einigen Wochen die Benachrichtigung der BFA erhalten ueber den Rentenausgleich...Sie hat Ihre Unterlagen zu dem Zeitpunkt noch nicht eingereicht.

Ob Sie wohl Unterhalt nach der Scheidung zugesprochen bekommt?
und:
Ob sie die Scheidung hinauszoegern kann???? weil Sie zb nicht zustimmt?

Bis denne
MAT


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20 Antworten
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#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Matthias,

der Scheidungstermin wird mitgeteilt, wenn der Versorgungsausgleich komplett abgeschlossen ist. Klar kann sie den Versorgungsausgleich verzögern und damit auch die eigentliche Scheidung - meistens sind das aber merkwürdige Nachfragen der BfA (ich kämpfe gerade selbst damit...) die zu diesen Verzögerungen führen...

VLG nefertari1968

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#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

PS. Lange kann sie das aber nicht durchziehen, die BfA/LVA schreibt sie an, mahnt, setzt Fristen und das zuständige Amtgericht erkundigt sich dto. und ordnet ggf. ein Zwangsgeld an...

Frag doch einfach mal deinen RA, ob ggf. eine Abtrennung vom Scheidungsverfahren möglich ist, bzw. bitte ihn darum, deiner Bald-EX eínen "lieben" Brief zu schreiben...

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#3
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi Nefertari,
man, da muss es doch eine Frist geben....sonst warte ich bis zum St, Nimmerleinstag.
Oder hat Vater Staat fuer solche Faelle etwa keine Fristen? das waere ja mal NEU ;o)

LG
MAT

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#4
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

aaah OK
Hat sich ueberschnitten;o)

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#5
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

.........denn das wirklich fruststrierende daran ist, dass ich eine Menge Trennungsunterhalt zahle und Sie einfach darauf spekuliert mich *finanziell in die Knie zu zwingen*

bis denne
MAT

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#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Klar, verstehe dich - bei der kurzen Ehedauer wird das wohl kaum etwas mit nachehelichem Unterhalt... oder habt ihr gem. Kinder... ?

Trotzdem - sie wird nur knapp 1-2 Monate "gewinnen" und vermutlich einen Freund nach der Scheidung verlieren. Bin - wie gesagt- auch gerade in der Trennungsphase - will aber keinen Unterhalt, wir haben uns so geeinigt! Und ich habe einen Freund nach der Scheidung - 100pro!

Dir alles Gute!

VLG nefertari1968

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#7
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Ach ja - nachehelicher Unterhalt...

Was macht die Gute denn beruflich?

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#8
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

nein nein nein...keine Kinder!Aber sie hat dann eine Ausbildung angefangen usw usw usw,,,den Nebenjob hingeschmissen usw usw, sie pfaendet mein Gehalt usw usw
leider war da mit *einigen* nichts zu machen...da war nur noch *ICH WERDE DICH AUSZIEHEN* angesagt!

Ok, wenn ich dann lesen das DU dich geeinigt hast, glueckwunsch';o)

Alles Gute
Mat

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#9
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Soweit ich weiß, muss sie sich um einen Job bemühen und das auch nachweisen! Mit dieser Legende wird sie es schwer haben auf Verständnis zu stoßen - sag mal - wie alt seid ihr beide denn? Ich frage wegen Ausbildung usw.

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#10
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

ich 41
sie 43

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#11
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)


Hi nochmal Nefertari1968,
wenn es Dich interessiert, les mal meinen Beitrag vom 06.08.2004 12:27:47
da sind noch mehr infos zu der ganzen Misere ;o)

LG Mat

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#12
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Komischerweise fand meine Umwelt, insbesondere meine Eltern mein Einigungsbestreben nicht so toll - hat vermutlich damit etwas zu tun, dass mein Mann manchmal etwas geizig war, wir hatten komplett getrennte Kassen - er 2800 netto und ich 700 netto (Steuerkl. 5!) da klafften Welten... einmal haben wir auf einem Parkplatz unser Mc-Donalds-Essen abgerechnet, dummerweise fand das keinen Zuspruch... aber ich will dich nicht langweilen.

Seit wir auseinander sind, ist unser Verhältnis supi. Vielleicht klappt das bei euch ja doch noch, wenn ihr Gewissen schlägt...

LG nefertari1968

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#13
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

..da schlaegt nix mehr @ *gg*

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#14
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

habe das alles gerade gelesen - klingt abenteuerlich... Lehre beim RA, der sie auch noch vertritt - hmm... Da tun sich noch ganz andere Vermutungen auf - aber das gehört nicht hierher.

Hast du denn den Rechtsanwalt gewechselt, wie °Nachgefragt° empfohlen hat? Schließe mich seiner Ansicht da rückhaltlos an.

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#15
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein den musste ich nicht wechseln!
Wir haben Aenderungsklage eingereicht und zwischenzeitlich den Unterhalt per Urteil August geaendert bekommen.Ich sehe einfach nicht ein noch laenger zu zahlen, ich zahle schon laenger als ich verheiratet war....man das ist sowas von aetzend!
Die Muehlen mahlen sowas von langsam...unglaublich!
Was ich mich nur Frage IST: ob sie wohl die scheidung herauszoegern kann indem SIE sagt, dass sie nicht geschieden werden will...
????????????????????????????????????????????
ob das wohl geht?

Mat

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#16
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

achh UND ich habe PKH fuer beides bekommen....Anederungsklage und fuer die Scheidung...da haben wir dann Beschwerde eingelegt somit muss ich nichtmalmehr die 15 Euronen im Monat zahlen...

wenigstens etwas...;o)

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#17
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Vielleicht hilft das etwas weiter:

Stichwort: Erwerbsobliegenheit:

http://www.wengersky.de/texte/familienrecht/trennung2.shtml

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#18
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

oh oh...

habe noch das hier gefunden:

http://mein-recht.de/nebengeb.htm

Textauszug:

"Beantragt ein Ehegatte zu Beginn oder während des Scheidungsverfahrens, dass eine dieser Familiensachen mitgeregelt wird, so darf die Ehe in der Regel nicht eher geschieden werden, bis auch diese Familiensache geregelt ist. Derjenige Ehegatte, der sich nicht scheiden lassen will, kann dadurch die Scheidung hinauszögern, indem er beantragt, dass noch eine oder mehrere dieser Familiensachen mitgeregelt werden soll. Ein solcher Antrag ist sogar noch im Scheidungstermin möglich. Umgekehrt wird auf diese Weise auch oft Druck ausgeübt: Verlangt ein Ehegatte z.B. während eines laufenden Scheidungsverfahrens vom anderen Unterhalt und kommt es hierüber zum Streit, so kann er damit drohen, den Antrag zu stellen, dass das Gericht die Unterhaltsfrage stellt, was eine erhebliche Verzögerung des ganzen Scheidungsverfahrens zur Folge hat. Wenn der andere Ehegatte schnell geschieden werden will, wird er deshalb vielleicht der Unterhaltsforderung lieber aussergerichtlich zustimmen"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Alles zurück:

das hier habe ich ebenfalls gefunden:

"Streitige Scheidung bei einer Trennungszeit von weniger als drei Jahren:

Wenn die Eheleute zwar länger als ein Jahr, aber noch nicht drei Jahre getrennt leben, und wenn der andere Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden ist, muss das Scheitern der Ehe bewiesen werden. In einem solchen Fall ist es notwendig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen.

Streitet der andere Ehegatte die Scheidungsgründe ab, können sogar Zeugen vernommen werden. Nach einem Jahr Trennung kann auch derjenige Ehegatte die Scheidung verlangen, der selbst den Scheidungsgrund geschaffen hat, z.B. der selbst einen neuen Partner hat. "

Page: http://www.scheidungsfamilie.de/fragen.php?dbstart=1

Du hast bereits eine neue Familie...!!!

Kopf hoch und gute Nacht!

nefertari1968

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Matthias2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

jaaaaaaa Danke Ich werde mir das alles zu Gemuete ziehen ;o) danke

man man man

ich habe nochmals in den Unterlagen gestoebert...

Ihr Anwalt hat dem Amtsgericht wie folgt mitgeteilt:
*...zeige ich an das ich die Antragsgegnerin vertrete...blablabla.....Die Antragsgegnerin wird der Scheidung nicht widersprechen....*

da kann *man*n* ja noch hoffen ;o)

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