Scheidungstermin nach Ablauf des Trennungsjahres beschleunigen

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Angelika Mazur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidungstermin nach Ablauf des Trennungsjahres beschleunigen

Hallo,

ich lebe seit dem 01.09.2005 von meinem Noch-Ehemann getrennt, die Konten der Renten sind bereits geklärt (Versorgungsausgleich), das Trennungsjahr ist auch schon lange um.

Normalerweise hätten wir in 2 Wochen einen Scheidungstermin vor Gericht. Nun ist jedoch die zuständige Richterin für fast ein halbes Jahr krank geschrieben, und wir wurden auf Frühjahr/ Sommer 2007 vertröstet.

Mein Anwalt sagt, es gibt nur 2 Möglichkeiten, einen neuen Termin bei einem ANDEREN Richter zu erwirken:

1. das zuständige Gericht wechseln (birgt aber das Risiko, dass es dann noch länger dauert, da die Priorität bei uns dann nicht mehr so hoch ist)

2. einen handfesten Grund liefern, warum die Scheidung so schnell wie möglich erfolgen soll (z.B. Schwangerschaft mit einem anderen Partner, neuer Heiratstermin, Umzug ins Ausland o.ä.)

Ich tendiere zum 2. Punkt. Ich lebe zwar bereits mit meinem neuen Partner zusammen, jedoch kann ich weder eine Heirat, noch eine Schwangerschaft vorbringen.

Hat jemand Ideen oder bereits Erfahrungen hierbei gesammelt, wie man den eigenen Vorgang aus Dringlichkeitsgründen einem anderen Richter übertragen kann? Sonst müssten wir noch ein halbes Jahr warten!!!!! Und es dauert ja nun schon 1,5 Jahre...

Vielen Dank im Voraus!



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"Angelika Mazur"

-- Editiert von Angelika Mazur am 04.12.2006 13:46:08

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mwba02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
wenn Du in 2 Wochen einen Termin gehabt hättest, dann wäre das aber doch recht schnell gegangen. Da man meines Wissens den Scheidungsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres beim Gericht einreichen kann und dann noch warten muß, bis er dort "zugestellt" ist, (also wenn die den Umschlag öffnen), dann wäre ich froh gewesen, wenns bei mir so schnell gegangen wäre. (Hat bei mir 2 Jahre gedauert)
Warum ist es denn bei Dir so eilig ?

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#2
 Von 
Angelika Mazur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort.

Mein Noch-Ehemann neigt zum Stalken, er gibt zeitweise einfach keine Ruhe, und ich will es endlich beendet haben... Außerdem ist er gebürtiger Iraner und hat mehrmals angedeutet, dass er ins Ausland auswandern will. Und wenn er erstmal weg ist, dann wird es natürlich RICHTIG lange dauern.

Bei seinen Eltern selbst war das der Fall. Der Ehemann im Iran untergetaucht, und die Scheidung ging und ging nicht voran...

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"Angelika Mazur"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mwba02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, wenn er erst mal weg ist, dann kann es dauern. Aber dann hättest Du ja Ruhe vor ihm. Ob er dann selbst beim Scheidungstermin anwesend sein muß, da bin ich mir nicht ganz sicher. Kann sein, daß es reicht, wenn nur sein Anwalt da ist.

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#4
 Von 
Angelika Mazur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar ich hätte Ruhe von ihm, aber wäre immer noch nicht frei. Was wenn ich wirklich irgendwann mal schwanger werden sollte? Dann kann das Kind nicht den Namen des Vaters tragen...

Und er hat gar keinen Anwalt, nur meine Partei ist durch einen Anwalt vertreten. Er sollte also anwesend sein müssen...

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"Angelika Mazur"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mwba02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Daß er keinen Anwalt hat zieht es sowieso in die Länge, da nur ein Rechtsvertreter einen Rechtsmittelverzicht erklären kann.(also den Verzicht auf Einspruch). Das Urteil würde also nicht sofort rechtskräftig. (wie lange das dann dauert, weiß ich leider nicht)
Eine Vaterschaftanerkennung kann man (mit Zustimmung der Mutter) schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt machen. Dazu braucht man nur die Abstammungsurkunde des Vaters und den Personalausweis von beiden Elternteilen.

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