Hallo,
Ich schreibe für eine Freundin, welche total am verzweifeln ist :
Sachlage
A und B sind verheiratet. Scheidung findet am 14.08.18 in Hamburg statt. A und B habe in Hamburg zusammen gelebt. Nach der Trennung ist A umgezogen und lebt momentan 750 Km entfernt von B.
Es gab zuvor einen Termin und diese wurde verschoben. Damals akzeptierte der Richter noch eine getrennte Anhörung, jeder in seiner Stadt.
Jetzt kam es wieder zu einem Termin obwohl der Richter über die Situation bescheid weiss.
Anwältin von A ist leider in Urlaub.
A hat folgende Probleme :
Sie hat kaum Geld für die Tickets (obwohl es erstattet wird kann Sie es nicht vorstrecken).
Sie ist in Therapie und leidet an Angst und Panikattacken sowie einer sozialen Phobie und kann keine öffentliche Verkehrsmittel benutzen ( etliche Atteste liegen dem Richter schon lange vor.
Das schlimmste jedoch ist, dass A ihren Exmann nicht begegnen kann. Sie droht jetzt schon damit, dass Sie sich lieber umbringt als ihn zu treffen. A hat beim Familiengericht angerufen. Das Sekeriat teilte ihr mir, dass es bei diesem Termin und dieser Entscheidung verbleibt.
Was soll sie nun machen ??
Vielen lieben Dank
Scheidungstermin 750 Km entfernt und erkrankt . Richter lehnt ab !
1. August 2018
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Frage vom 1. August 2018 | 15:27
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidungstermin 750 Km entfernt und erkrankt . Richter lehnt ab !
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#1
Antwort vom 1. August 2018 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14002x hilfreich)
Nun ja, ein Anruf ist mit Sicherheit nicht die richtige Methode, um was zu regeln. Kann ja jeder am Apparat sein. Außerdem kann die Betroffene ohnehin keine Anträge stellen. Darum soll sich die Anwältin kümmern, wenn sie wieder da ist.
wirdwerden
#2
Antwort vom 2. August 2018 | 08:41
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
In Ergänzung dazu:
Wenn der Termin zeitnah liegt - also inbesondere VOR der Rückkehr der Anwältin - dann sollte die A an das Gericht per Einschreiben mit Rückschein SCHREIBEN, dass sie den Termin nicht wahrnehmen kann und auf die vorliegenden Atteste verweisen.
Ansonsten sollte A frühestmöglich mit ihrer Anwältin Kontakt aufnehmen.
-- Editiert von Marcus2009 am 02.08.2018 08:48
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#3
Antwort vom 2. August 2018 | 09:11
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatSie hat kaum Geld für die Tickets :
Mit entsprechenden Belegen kann man einen Vorschuss beantragen.
ZitatSie droht jetzt schon damit, dass Sie sich lieber umbringt als ihn zu treffen. :
Das sollte sie mal nicht zu laut machen und sich Hilfe suchen. Sonst wird das für sie geregelt.
-- Editiert von Tasti123 am 02.08.2018 09:13
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