Scheidungsantrag gestellt. Frau schwanger.

17. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)
Scheidungsantrag gestellt. Frau schwanger.

Hallo,
eine ähnliche Frage habe ich bereits gestellt gehabt. Zu dem Zeitpunkt ging ich davon aus, wir werdn zu dem Zeitpunkt der Geburt geschieden sein. Nun sieht die Situation leider anders aus :-(
Jetzt aber die Situation. Seit Februar 2008 lebe ich von meiner Ehfrau getrennt. Wir haben ein Kind, das im Frühling 12 Jahre alt wird. Ich bin berufstätig und zahle insgesamt ca. 1000 Euro/Monat an Meine Frau (Trennungsunterhalt + Kindesunterhalt.)
Vor ca. 6 Monaten habe ich den Scheidungsantrag gestellt. Ca. ein Monat später habe ich erfahren, dass meine Frau von ihrem Freund schwanger ist. Der Entbindungstermin wäre Ende Januar 2010. Der Vater des Kindes hat bereits angedeutet, er wird das Kind nicht anerkennen. Er meldet sich nicht mehr und hat den Kontakt zu meiner Frau abgebrochen, als er von der Schwangerschaft erfahren hatte. Er kriegt Harz4 und m.W. hat auch nicht vor, etwas in seinem Leben zu ändern.
Nun verzögert sich das Scheidungsverfahren. Das Familiengericht hat sich an die Deutsche Rentenversicherung gewendet zwecks Klärung der Rentengeschichte. Weil wir, meine künftige Ex und ich, die Staatsangehörigen der Nachfolgerstaaten der ehemaligen UdSSR, kann dieser Vorgang eine unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen.

Ich beführchte, wir sind zu dem Zeitpunkt der Entbindung nicht geschieden.
Wie sieht es aus mit dem Kindesunterhalt für das neugeborene Kind? Meine Anwältin hat angedeutet, ich müsste den KU für das Kind zahlen. Das freut mich aber sehr wenig.
Wie kann man den Vater des Kindes verpflichten für das Unterhalt aufzukommen, wenn er Harz4-Empfänger ist?
Kann ich meine Nicht-Vaterschaft bereits jetzt beweisen?
Wer kommt für den Vaterschaftstest in meinem Falle auf? Ich bin selber dank der Gesetzgebung wegen dem TU auf dem Selbstbehalt, und das schon seit Februar 2008 :-(. Unter dem Strich ist der Selbstbehalt in Euro eigentlich nicht mehr als wäre ich Harrz4-Empfänger :-(

-- Editiert am 17.11.2009 17:35

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



37 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Du kannst die Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren (nach der Geburt) anfechten.

Siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@Boogus
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
In der der Situation gibt es für mich noch ein Paar Unklarheiten.
Der biologische Vater ist meiner Frau bekannt. Er ist übrigens, kein Penner, sondern Künstler. Wie das manchmal passiert, arbeiten Künstler selten als Schlosser oder Fahrer... Für meine Ex war das auch eine große Enttäuschung, das er abgehauen ist, denn sie waren mehr als ein Jahr zusammen. Frauen muss man(n) (und manchmal: kann man(n) ) nicht verstehen. Sie verlieben sich manchmal gerne in Dichter, Mahler, Schauspieler, etc... Wovon die Künstler leben ist oft für die Frau egal.
Das ist aber in der Tat ihre Entscheidung gewesen. Sie hat auch die Abtreibung abgelehnt, als er verschwunden ist. Sie ist schliesslich, muss ich sagen, 37. Und in diesem Alter treibt die Frau nicht immer ab (abgesehen von der moralischen Seite der Abtreibung).
Zum eigentlichen Thema.
Wir hatten während der Ehe unsere Namen behalten. D.h. in der Geburtsurkunde wird keinesfalls mein Name stehen.
Mich wird sie nicht zum Vater erklären. So dumm (und gemein) ist sie nicht.
Sie hat bereits den Namen des biologischen Vaters ihrer Anwältin genannt. Der Name ist mir auch bekannt. Den Namen, gehe ich von aus, wird sie auch bei den Behörden nennen.
Meine Frage bezog darauf, dass ich anscheinend für das neugeborene Kind die erste Zeit den KU zahlen soll.
Was meinten Sie mit dem "die Vaterschaft bestreiten"? Wann soll bzw. darf man das machen? Wie lange kann das dauern, bis, wie Sie schreiben, das Gericht den Vaterschaftstest anordnen? Den Test kann ich jederzeit machen, ob heute oder in 6 Wochen. Sie meinen, das Ergebnis des Testes, das ich nicht der biologische Vater bin, kann die Unterhaltsfrage doch nicht beantworten. Man braucht also den positiven Test vom Erzeuger um gegen ihn vorzugehen?
Meine Frau wird auf das Amt angewiesen sein. D.h. sie wird die staatliche Hilfe beantragen. Was ist, wenn ich den Unterhalt für das Neugeborene verweigere? Darf ich das verweigern?
(Übrigens, auch der Betreuungsunterhalt für unseres gemeinsame Kind stünde ihr laut meine Anwältin nicht zu, denn das Kind bald 12 sein wird.)

Was sind die Voraussetzungen für die Abkopplung der Rentenkontoklärung von dem eigentlichen Scheidungsverfahren? Wer entscheidet darüber und wo können die "Hürden" sein? Meine Anwältin meinte das hängt sowohl von dem Richter als auch von der Gegenseite ab. In dem Falle kann die Gegenseite z.B. absichtlich das Scheidungsverfahren indirekt verzögern, indem sie die Daten an die Rentenversicherung nicht liefert. Das wäre ziemlich gemein, aber kein Betrug im juristischen Sinne.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Mich wird sie nicht zum Vater erklären. So dumm (und gemein) ist sie nicht.#
Da solltest du dich aber mal informieren.

Da das Kind während der Ehe geboren wird, ist es "automatisch" ehelich und du der rechtliche Vater ,. Deine Frau kann auch angeben, dass Arnold Schwarzenegger der Vater ist, das spielt keine Rolle, wenn der biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt.





-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@cruncc1
>> wenn der biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt.

Wer, wann und unter welchen Umständen wird der biologische Vater verpflichtet den Test zu machen? Was wäre von mir in diesem Sinne abhängig? Ich sehe das irgendwie nicht ein, dass solange das geklärt ist (wie lange kann das dauern?), soll ich den KU für das Baby zahlen. Soll ich gleich gegen den biologischen Vater vorgehen?
Was ist, wenn ich die Zahlung des Unterhaltes verweigere?
Wie ist es geregelt, wenn der biologische Vater Harz4 bezieht? Zahlt er von seinem Harz4 den Unterhalt?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Soll ich gleich gegen den biologischen Vater vorgehen?


Nein, wie willst du das machen? Dein Haupt-Augenmerk muß darauf liegen, diese falsche Vaterschaft loszuwerden. Du kannst gleich nach der Geburt ein Abstammungsgutachten verlangen, was natürlich der schnellste Weg wäre.
Mit dem Vater "deines" ehelich geborenen Kindes hast du nichts zu tun, jedenfalls zunächst nicht. Das Gericht wird dich im Zweifel dazu verdonnern, den Unterhalt für das Kind zu zahlen. diesen kannst du dir dann von dem Erzeuger zurückholen. Dann erst kannst du gegen den biologischen Vater vorgehen.

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Noch eine Frage: Bist du mit deinen Sachen bei einer FACHanwältin für Familienrecht oder hast du die genommen, die gleich um die Ecke ihr Büro hat? Letzteres wäre nicht so günstig für dich!

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ein Kind ist immer automatisch ehelich, selber wenn es innerhalb von 9 Monaten (ich glaube 280 Tage) nach der Scheidung zur Welt kommt.
Selbst wenn deine Frau angibt, dass du nicht der Vater bist, wirst du um die Feststellung gerichtlich wohl nicht herum kommen. Eine Vaterschaftsanfechtung ist innerhalb von 2 Jahren nach Erfahren von Gründen (also nicht dem Tag der Geburt), die dich zweifeln lassen, möglich.
Für den Unterhalt an deine Noch-Frau und dein Kind wäre eine Abänderung des Urteils nötig.
Wenn deine Frau mitteilt, dass du nicht der biologische Vater bist, wird das Jugendamt sie auffordern, denselbigen zu nennen und dann wird sich das Jugendamt an den genannten Vater wenden.
Wichtig scheint hier für dich zu sein, dass deine Noch-Frau und du in dieser Sache einig seid.
Solange der Gesetzgeber dich auffordert zu zahlen, kommst du da nicht drumherum, du hast aber einen Schadensersatzanspruch (vielleicht wird der Künstler ja mal berühmt und reich).

-----------------
"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Die Fachanwältin ist eine im Familienrecht sehr erfahrene Anwältin, die m.W. bereits seit 30 Jahren in diesem Fachgebiet tätig ist.
@sika0304

quote:
wirst du um die Feststellung gerichtlich wohl nicht herum kommen.

Hieße das, auf mich kommen zusätzliche Prozesskosten zu? Für die Scheidung habe ich die PKH beantragt und bewilligt bekommen. Die werde ich abzahlen müssen.
Kommt nun zu dem anderen Verfahren, heisst es eigentlich, ich bin schon außerhalb der bewilligten PKH und muss schon wieder entweder tiefer in die (leere) Tasche greifen oder "bitte-bitte" machen?
quote:
Eine Vaterschaftsanfechtung ist innerhalb von 2 Jahren nach Erfahren von Gründen (also nicht dem Tag der Geburt), die dich zweifeln lassen, möglich.

Köntest Du bitte erklären, was hier unter "nach Erfahren von Gründen" gemeint wird? Gründen von was? Ich bin, wie gesagt, über diese Schwangerschaft gleich informiert worden, also vor ca. 5 Monaten. Das habe ich gleich an meine Anwältin gemeldet.
Und das sind ja keine Zweifeln, das sind Angaben meiner Frau, die mehr als 1 jahr mit dem Typen zusammen war. Sie hat auch kein Problem damit, den als Vater zu melden.

quote:
vielleicht wird der Künstler ja mal berühmt und reich

Tja..., eher wird der Rhein in dem Indischer Ozean münden als der Typ reich sein wird...


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi,

ich wüßte nicht, warum du Unterhalt für ein Kind zahlen solltest, dessen Vater du ausschließlich rechtlich bist.

Gib bitte im Google § 169 Buch 2 FamFG ein, dort erhälst du alle für dich relevanten, und vorallem richtigen ;) , Antworten.

Du bist zwar per Gesetz der Vater, weil du zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet bist. Was hier in den Meinungen hinsichtlich der Unterhaltspflicht allerdings "vergessen" wird ist die Tatsache, dass die Ehescheidung bereits rechtshängig ist. Richtig ist, dass du ein Anfechtungsverfahren führen musst. Wenn das Kind geboren ist, könntet ihr zusammen einen DNA-Test machen lassen. Gem. § 177 Abs. 2 FamFG kann dieser Test dann als Beweis für die Nichtvaterschaft verwandt werden.



-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@Drom.edar

quote:
warum du Unterhalt für ein Kind zahlen solltest, dessen Vater du ausschließlich rechtlich bist

Tja,... das wüsste ich auch nicht, aber manches in der Gesetzgebung kann man mit dem normalen menschlichen Verstand nicht nachvolzihen.. :-(
quote:
ist die Tatsache, dass die Ehescheidung bereits rechtshängig ist.

Heisst es vom Jura-Deutsch auf das normale Deutsch übersetzt: das Verfahren läuft schon bzw. der Scheidungantrag gestellt ist?
(Ich bin mit manchen juristischen Begriffen bzw. deren Interpretationen und Auswirkungen in konkreten Fällen ziemlich überfordert. So wie ich für meine Kunden das IT-deutsch übersetzen muss :-), müssten mir auch die juristischen Begriffe manchmal übersetzt werden)
Mir geht es nicht nur um den KU für das Neugeborene, sondern auch für den Ehegattenunterhalt. Z.Z. sind das gut 600 Euro. Wäre meien künftige Ex nicht schwanger geworden, hätte sie nach der Scheidung eigentlich keinen Anspruch drauf (unser gemeinsame Kind ist im Frühling 12) .
Sie kann nun aber nicht mehr verdonnert werden, einen Job zu suchen, denn sie schwanger ist. D.h. noch mind. 3 Jahre kann zu ihr keiner sagen, dass sie wohl auch was verdienen könnte.
Im Umkehrschluss wäre es anzunehmen, ich dürfte weiter den Unterhalt an meine Frau zahlen (nicht den KU, sondern den Ehegattenunterhalt), tja... :-(


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Im Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (Quele: Bundesjustizministerium, 26.03.2008) habe ich Folgendes gelesen:
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Kindschaftssachen sind Verfahren, welche
zum Gegenstand haben
1. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses;

Heist das etwa nicht, dass auch die NICHT-Vaterschaft festzustellen ist? Gibt es keinen Zusammenhang zw. der Abstammung und Unterhaltspflicht?
Anders formuliert, wenn das, wie in dem o.g. Gesetz steht, festgestellt ist, dass ich nicht der leibliche Vater bin, werde ich trotzdem zum Uhterhalt verpflichtet?


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@foreigner

Ja, zum KU verpflichtet ist immer derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat (bei unehelichen Kindern), wobei es hierbei irrelevant ist, ob derjenige der leibliche Vater ist oder nicht.
Da Du aber zur Geburt des Kindes noch verheiratet bist, wirst Du keine Anerkennung unterschreiben müssen, das Standesamt wird lt. Familienbuch Dich automatisch als Vater anerkennen.
Wie Dir hier schon geraten wurde, wirst Du wohl die Vaterschaft anfechten müssen. Erst wenn dann gerichtlich erwiesen ist, dass Du NICHT der leibliche Vater bist, bist Du nicht mehr zum KU verpflichtet.
Dann kannst Du, wie bereits geraten, den gezahlten KU vom leiblichen Vater (wenn denn bewiesen ist, wer es ist) den KU zurückfordern.

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

OK,
nun stelle ich mir folgendes Szenario vor: (Angenommen ich bin bis zur Geburt des Kindes noch nicht geschieden)
- das Kind kommt zur Welt
- meine Frau gibt beim JA bzw. auch beim Standesamt den Namen des biologischen Vaters an
- gesetzlich gesehen, bin ich als (noch)Ehemann sofort unterhaltspflichtig. Ich fechte aber die Vaterschaft auch sofort an, mache den genetischen Test und beweise, dass ich nicht der Vater bin
- ich stelle die Unterhaltszahlungen ein

Was wäre eurer Meinung in dem Szenario falsch?
Angenommen, man(n) weiss nicht, von wem das Kind ist (sogar manche Frauen wüssten das nicht genau). Man(n) muss doch nicht die Ermittlungen einleiten, oder? Hieße das, dass für mich eigentlich relativ egal sein dürfte, wer der Erzeuger ist. Die Hauptsache -- ich bin es nicht. Oder?
Wie läuft es denn ab, wenn die Frau nicht weiss bzw. nicht angeben will, von wem das Kind ist?

@Boogus:
vielen Dank für die Erklärung. Ich war gerade beim Schreiben meines Posting, als Sie meine Fragen bereits beantwortet hatten :-)
Sie haben Recht, es geht im Prinzip um's Geld. Entgültig kann ich aber meine künftige Ex nicht sozusagen auf "ignor"-Liste eintragen, denn davon ob sie das Geld hat oder nicht, hängt das ab, ob mein eigenes Kind was zu essen hat oder nicht. Von daher werde ich selbstverständlich die KU-Zahlungen an mein Kind fortsetzen. Das mit dem nachehelichen Unterhalt wäre für mich persönlich auch eindeutig: kein Anspruch wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes und tschuss... Die Schwangerschaft von einem anderen ist kein Grund für mich sie weiter finanziell zu unterstützen.
Kann das Gericht anders sehen?

-- Editiert am 18.11.2009 17:45

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@ Boogus:

quote:
Das würde im Übrigen auch so bei jedem Dritten laufen, z. B., wenn Ihre Frau den Nachbarn auf Unterhalt verklagen würde, weil er nach ihren Angaben der Vater wäre.


Das hieße also, sie kann gleich nach der Geburt einen anderen auf Unterhalt verklagen? Die Entscheidung ist also ihre,
- ob sie mich als Vater angibt (wäre absolut dämlich, denn es ist nachweisbar)
- ob sie den biologischen Vater gleich auf Unterhalt verklagt
- ob sie überhaupt nichts zu dem Thema sagt, nach dem Motto: "Ich weiss es nicht mehr, blabla..." (in ihrem Fall ist es absolut unwarscheinlich, aber theoretisch kann doch eine Frau die Aussage verweigern, oder?)

-- Editiert am 18.11.2009 17:57

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@Boogus

quote:
Ist das Kind geboren, gehen Sie zum Standesamt und fragen dort nach, ob Sie als Vater eingetragen wurden.

Soweit ich die Postings bisher interpertieren konnte, pasiert das per Definition, soweit die Ehe vor der Geburt des Kindes nicht geschieden ist: der Ehemann, egal wo immer er ist und wann er sich von der Frau gerennt hat, wird als Vater eingetragen. Oder habe ich irgendetwas falsch verstanden?
Wenn aber die Ehe geschieden ist, bin ich nun sozusagen ein Fremder und ich wäre mir nicht sicher, dass mir der Standesamtbeamte eine Auskunft über die Geburtsurkunde geben darf. Oder sind die Datenschutzrichlinien nicht so streng, wie ich annehme?


-- Editiert am 18.11.2009 18:48

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Eine Vaterschaftsanfechtung ist innerhalb von 2 Jahren nach Erfahren von Gründen (also nicht dem Tag der Geburt), die dich zweifeln lassen, möglich.#
Gem. § 1600b Ziff. 2 BGB beginnt die Frist mit der Geburt.

Das Erfahren von Gründen bezieht sich auf den Fall, dass der Mann nach Jahren von der Untreue der Frau erfährt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Es führt kein Weg dran vorbei:
1. Warten, daß das Kind geboren ist.
2. Sofort Gutachten durchführen lassen.
3. Bei entsprechendem Ergebnis (nicht Erzeuger des Kindes) die Vaterschaft anfechten.
Es gibt keinen anderen Weg, die Vaterschaft loszuwerden. Wenn die Kindesmutter auf Unterhalt für das neue Kind klagen sollte, wird dich das Gericht zur Zahlung verpflichten, wegen der "rechtlichen Vermutung" daß du der rechtliche Vater bist, und zwar so lange, bis du rechtskräftig die Vaterschaft los bist.
Mein Rat: Sag der Kindesmutter [color=red]nicht[/color], wie dir hier im Forum geraten wurde: [color=blue]"wenn du mich als Vater beim Standesamt angibst, das ist Betrug"[/color] und komm nicht auf die Idee, sie anzuzeigen, wenn sie das trotzdem machen sollte.
Frag sie lieber: wie bringen wir das wieder in Ordnung, daß das Kind den richtigen Vater kriegt!! Jede Zeitverzögerung auf dem Weg zur gerichtlichen Feststellung: "nicht der Erzeuger" kostet [color=red]Dein[/color] Geld! :???:

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Das mit dem "zu essen hat" meinte ich selbstverständlich im übertragenen Sinne. Es ging darum, dass den beiden (meine Tochter und meine Ex) finanziell ziemlich schlecht geht (nicht nur mir also...).
Zu essen haben die aber :-) Und von der Verwahrlosung ist keine Rede. Den Weg zum Kind muss ich auch nicht lange suchen: die Kleine mag es, bei mir zu sein, wir fahren zusammen Fahrrad, gehen in's Kino und hören zusammen Rock'n'Roll :-), sie ruft mich täglich an etc. Wir sind, kann man sagen, befreundet.
Auch mit der Ex käme ich im Prinzip klar. Wir sind erwachsene Leute und verstehen beide deutlich, dass man, was immer passiert, das Kind gegen den anderen nicht einstellen darf.
Wir kommen, wie ich schrieb, aus der ehemaligen UdSSR. Da war es und ist es immer noch nicht üblich den Ex-Partner nur wegen der Scheidung zu "vernichten". Menschlich gesehen kommen wir also gut klar. Und es gibt eigentlich keine Rache. Wir haben einfach auseinander gelebt: ich weiter in die Richtung Realität und Sie in Richtung Träume etc. (Nun muss sie aber wieder zurück zur Realität, sozusagen "Welcome to reality"). Ich habe manchmal aber den sehr starken Eindruck, dass der Gesetzgeber dran Interesse hat, dass die Leute die auseinander gehen, unbedingt nach der Trennung/Scheidung einander hassen sollen. Die beiden Seiten werden von dem Gesetzgeber bestraft (die leistungstragende Seite - viel mehr), als hätte man nicht genug erlebt bis man sich entschieden hat, sich zu trennen... :-(
Auch psychologisch ging es uns beiden tausendmal schlimmer, als wir unter einem Dach waren.
Warum ich den Thread geöffnet habe? Ich vertraue meiner Anwältin hundertprozentig. Ich wollte aber mehr oder weniger die Klarheit für mich selber. Was hätte ich zu erwarten etc. Das mit der Vaterschaftsanfechtung war mir bisher z.B. nicht klar usw. Die Anwältin ist leider nicht sehr gesprächig. Sie wird ja wissen, was zu tun ist, aber jeden Schritt bzw. die möglichen Entwicklungsszenarien erklärt sie mir nicht. Man fordert doch als Patient den Chirurgen nicht an, jeden Schnitt zu erklären :-).
Die Ratschläge der Internetgemeinde ist in dem Sine sehr hilfreich, denn ich verstehe nun viel mehr von dem Ganzen.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@Pachlus

quote:
Frag sie lieber: wie bringen wir das wieder in Ordnung, daß das Kind den richtigen Vater kriegt!!

Wie lange kann das erfahrungsgemäß dauern, bis die Sache geklärt ist? Und von wem bzw. vovon hängt das ab?
Angenommen, das Kind kommt am Ende Januar zur Welt. Das wäre z.Z. der einzige mehr oder weniger deutliche Termin. Wie sehe die Zeitspanne aus bei der positiven bzw. der negativen Entwicklung? (Ich meine jetzt das Szenario von Dir).

Übrigens, die Frage "Wie bringen wir das in Ordnung?" kann ich gerne stellen. Aber was kann sie eigentlich sagen/tun?
Angenommen sie würde sich kooperativ verhalten. Von ihr hängt doch nix ab, oder? Außerdem sie ist nun hochschwanger und denkt selbstverständlich nicht an meine finazielle Probleme, sonder an die eigene Gesundheit. Ich kann mir ehrlich gesagt auch keine andere Denkweise einer Frau vorstellen, die in ein Paar Monaten den Entbindungstermin hat.
Was kann sie nun für mich machen?
(Sie hat ja verständlicherweise auch keine Sympathie an den Typen, dessen "große Liebe" plötzlich weg war, als er von der Schwangerschaft erfahren hat)
Verstehe mich nicht falsch, ich versuche sie nicht besser zu machen als sie ist. Sie wird sich selber keinen finanziellen oder anderen Schaden zufügen wollen. Das ist normal. Aber das fiese Verhalten habe ich von ihr auch nicht zu erwarten...

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Sie wird ja wissen, was zu tun ist,

Darauf verlaß dich bitte nicht! Es ist besser, du weißt mehr als üblich -z.B. über dieses Forum- und [color=blue]du kontrollierst sie [/color]in ihrer Vorgehensweise!!
Achte einmal auf den "Fahrplan", den ich dir aufgeschrieben habe, der ist schon richtig.

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Wie lange kann das erfahrungsgemäß dauern, bis die Sache geklärt ist?

Wenn du weißt, in welche Entbindungsstation sie geht und du ihr Einverständnis erreichen kannst, daß die Ärzte dort den Abstrich machen, ca, 3 Wochen bis zum Ergebnis.
quote:
Wie sehe die Zeitspanne aus bei der positiven bzw. der negativen Entwicklung?

Die Klage kann in 3 bis 4 Monaten nach dem Gutachten erledigt sein, deshalb soltest du zeitlich nicht zögerlich sein und notfalls auch der Anwältin Beine machen.
quote:
Und von wem bzw. vovon hängt das ab?

In erster Linie von deiner Kommunikationsfreudigkeit mit deiner "Noch" und deiner Fähigkeit, ihr Einverständnis zu bekommen. Das muß sie geben. Sonst dauert es länger, weil dann erst das Gericht die Einwilligung ersetzen muß.

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@Pachlus

quote:
du ihr Einverständnis erreichen kannst, daß die Ärzte dort den Abstrich machen, ca, 3 Wochen bis zum Ergebnis.

Angenommen, die Einverständnis ist da und die Ärzte sind in der Lage den Abstrich zu machen (übrigens, wenn potenziell das gesundheitliche Risiko für das Kind dabei besteht, dann wird sie unter keinen Umständen mit dem Abstrich im Krankenhaus einverstanden sein).
Was ist eigentlich mit den Labors, die für die genetischen Tests zugelassen sind bzw. deren Ergebnisse vom Gericht akzeptiert werden? Ist das etwa nicht so, dass man für den rechtlich wirksamen Test zu bestimmten Labors gehen soll? Wie kann ich das sicherstellen, dass in dem Krankenhaus, wo sie entbinden wird, die "zugelassenen" Tests gemacht werden dürfen?
Und was ist eigentlich mit der Geburtsurkunde des Kindes? Da wird, soweit ich verstehe, automatisch mein Name als Vater stehen. Wenn das bewiesen ist, das ich doch nicht der Vater bin, wird die Geburtsurkunde vom Standesamt neu ausgestellt?


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo nochmal!

Also ich denke mal nicht, dass der TE das Einverständnis der KM braucht, da er ja rechtlich gesehen der KV ist - erst einmal- und somit auch erstmal automatisch erziehungsberechtigt ist.
Das ist bei Ehepaaren der normale Werdegang.
So lange nichts anderes erwiesen ist.

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Ist das etwa nicht so, dass man für den rechtlich wirksamen Test zu bestimmten Labors gehen soll? Wie kann ich das sicherstellen, dass in dem Krankenhaus, wo sie entbinden wird, die "zugelassenen" Tests gemacht werden dürfen?


Das ist richtig; das Gutachten muß "gerichtsverwertbar" sein. Das bedeutet, daß bei der Entnahme eine Dokumentation durchgeführt werden muß: wann und von wem die Probe entnommen wurde, Lichtbild, Fingerabdruck, Ausweis, Unterschrift der Person auf dem Proberöhrchen. Wenn du ein anerkanntes gerichtsmedizinisches Institut beauftragst (Berlin, München, Hamburg), dann bekommen die Ärzte mit dem Entnahmekid Anweisungen wie zu verfahren ist.
Normalerweise reicht die Entnahme vom Kind und dem "Vater", in deinem Fall ist es ratsam, die Proben der Mutter mit einzubeziehen, um auch eine Verwechselung des Kindes im Krankenhaus auszuschließen. :augenroll:

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

@Pachlus

quote:
Wenn du ein anerkanntes gerichtsmedizinisches Institut beauftragst

Hhhmm, das entwickelt sich zu einem riesen Vorgang :-( Die Vorgehensweise mit dem Test gleich nach der Geburt noch auf der Entbindungsstation ist völlig i.O. Aber, so wie das aussieht, ist das viel komplizierter als sich das anhört.

Die Voraussetzungen müssten also folgende sein:
- meine Ex gibt mir noch vor der Geburt des Kindes (am besten noch im November) ihre Einverständniss, das der test auf der Entbindungstation gemacht werden darf. (Das ich juristisch als ihr Ehemann für das "eigene" Kind nicht brauche, würde ich mit Vorsicht genieeßen. Außerdem wird die KM sofort auf die Barrikaden gehn, wenn ich so handeln werde). In welcher Form? Einfach ein Schreiben nach dem Motto: "ich bin einverstanden,.. Datum, Unterschrift"?
- mit dieser Einverständnis wende ich mich an ein anerkanntes gerichtsmedizinisches Institut (gibt es irgendwo eine komplette Liste der Institute?). Dabei kann ich (noch) nicht genau angeben, wo meine künftige Ex entbinden wird. D.h. die werden keinen Ansprechpartner haben (außer mich) und wüssten nicht, wohin mit den Anweisungen. Sollten die irgendetwas direkt an die Ärtzte schicken müssen, bleibt das Ganze an dieser Stelle stehen.

Da Frauen auf der Entbindungsstation normalerweise bis zur 1 Woche sind, scheint mir das zeitlich auch unrealistisch, wenn ich mich an so ein Institut wende, wenn meine künftige Ex bereits auf der Entbindungsstation eingeliefert wurde. Ich habe meine Zweifeln, dass das Ganze so schnell (also von meinem Anscreiben an das Institut bis zum eigentlichen Test auf der Entbindungsstation innerhalb von 3 bis 4 Tagen) ablaufen kann.

Insoweit wäre die Idee mit dem Test auf der Station für mich nicht sehr realistisch :-(
(Ich weiss außerdem nicht, ob die Ärzte den Test machen können bzw. dürfen.. :-( )

-- Editiert am 19.11.2009 12:02

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Es ist echt erstaunlich, was in diesem Thread los ist.

Nun soll dann ein getrenntlebender Ehemann auch noch auf die Entbindungsstation gehen und die Ärzte dort anweisen, einen Vaterschaftstest durchzuführen, oder wie?

Man glaubt es kaum.

In den bisherigen Antworten ist von seit 10 Jahren schon nicht mehr bestehenden Folgen einer Schwangerschaft während der Scheidung über Vaterschaftstests in Unterhaltsverfahren bis hin zu völligem ......aber wirklich alles dabei. Nur leider nicht viel mit Sinn und Verstand. :(

@foreigner

Weiß das Gericht von der Schwangerschaft? Ist ein Verfahren auf KU und EU zur Scheidung anhängig? Um deine Frage an mich zu beantworten: Rechtshängig heißt in der Tat, dass die Scheidung bei Gericht liegt und nicht nur dort eingegangen ist, sondern sogar schon bearbeitet wird. ;)



-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Also meine Sicht der Dinge ist die, dass ich sehr wohl verstehen kann, dass der TE nicht für ein Kind zahlen möchte, dass nicht von ihm gezeugt wurde.
Aber dennoch ist doch wohl der normale Rechtsweg nicht unumgänglich.
D.h. so ruckizucki, Kind geboren und am besten gleich den Test und die Feststellung, dass er nicht der Erzeuger des Kindes ist, wird es wohl nicht gehen.
Eine Bekannte hat das durch. Da konnte die Noch- Ehefrau, der Noch- Ehemann und auch der Erzeuger des Neugeborenen Kindes noch so viel und oft sagen, wie die tatsächliche Lage ist, das Gericht kümmert sich Schritt für Schritt und nach und nach um diese Dinge.
Wenn der TE ein doch so gutes Verhältnis zu seiner Noch- Ehefrau hat und meint, sie würde ihn nicht zur Kasse bitten, wo ist dann vorerst das Problem?
Wer, wenn nicht die werdende Mutter will den KV zur Kasse bitten?
Hab noch nie gehört, dass ein Unterhaltstitel erstellt wurde, ohne dass die KM das wollte.
Soll doch die Noch- Ehefrau einfach nichts vom Noch- Ehemann kassieren, bis festgestellt wurde, dass der Noch- Ehemann nicht der Erzeuger ist.
Dann wird die Vaterschaft angefechtet, gut ist.
Noch- Ehemann hat doch dann vorerst keine finanziellen Verluste durch KU.

Ähem, ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

LG beijing


-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.474 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12