Scheidungsantrag erhalten - weitere Schritte

2. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
danny_wo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungsantrag erhalten - weitere Schritte

Hallo!

Ich habe den Scheidungsantrag erhalten und die Auflage, innerhalb von 2 Wochen Stellung zu nehmen.

Da mein Noch-Mann und ich nach der Trennung eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben, mit der alle wichtigen Punkte wie Gütertrennung, Verzicht auf Versorgungsausgleich etc. geregelt worden sind, sehe ich nicht die Notwendigkeit, mir einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Was muss ich nunmehr machen bzw. wie hat das Schreiben an das Gericht auszusehen? Ist es ausreichend, wenn ich dem Scheidungsantrag zustimme? Muss ich sonstige Angaben machen? Muss ich ggf. Inhalte korrigieren (der Anwalt meines Mannes hat mein Gehalt aus der Trennungsvereinbarung entnommen, dieses hat sich bei mir jedoch zwischenzeitlich geändert)?

"Mein" Anwalt, den ich von einer anderen Familiensache kenne, meinte zu mir - salopp ausgedrückt -, dass ich mich nicht zu meinem Gehalt äußern sollte, da im Normalfall keine Gehaltsnachweise vom Gericht angefordert werden und ja sonst die Kosten nur höher steigen würden. Ich bin mir jedoch etwas unsicher und will nicht, dass mir das "auf die Füße" fällt.

Ich wohne in Berlin, falls dies eine Rolle spielen sollte.

Des Weiteren hat mein Ex PKH bewilligt bekommen. Kann ich davon ausgehen, dass ich somit nur die hälftigen Gerichtskosten zu tragen habe oder kann es möglicherweise noch passieren, dass ich seinen Anwalt bezahlen muss (ist im Bekanntenkreis wohl mal vorgekommen)?

Als letzte Info: wir haben eine gemeinsame Tochter, welche dauerhaft bei mir wohnt. Sorgerecht und Unterhalt sind ebenfalls mit der Trennungsvereinbarung geregelt.

Bereits jetzt vielen Dank für alle Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo danny_wo,


quote:
Des Weiteren hat mein Ex PKH bewilligt bekommen.


Da könnte man annehmen das er nur ein geringes Einkommen hat?


Sollte er staatliche Leistungen benötigen, würde der TU-
Verzicht hinfällig werden.

lg
edy

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sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
es reicht wenn du dem Gericht mitteilst, dass du mit dem Scheidungsantrag einverstanden bist. Du wirst die hälftigen Gerichtskosten tragen müssen, die vom Streitwert abhängen. Der Streitwert dürfte sich in eurem Fall, wo alles geregelt scheint, nach dem dreifachen Netto der Ehegatten berechnet werden. Um allen Schwierigkeiten von vornherein aus dem Wege zu gehen, würde ich mein Gehalt korrekt angeben.
Der weitere Verlauf dürfte recht einfach sein, ihr werdet einen Scheidungstermin erhalten, bei dem ihr persönlich anwesend sein müsst, der Richter wird euch fragen, ob ihr euch wirklich scheiden lassen wollt, Beschluss wird gefasst, nach einigen Wochen erhälst du das rechtskräftige Urteil und bist geschieden.
Wie edy schon sagte schützt der notarielle Vertrag nur bedingt vor Unterhaltsansprüchen. Sollte einer der Ehegatten zum "Sozialfall" werden, wird der Staat Unterhalt vom anderen einfordern.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Ein kurzes Statement, wie oben bereits aufgeführt, an das Gericht genügt. Du wirst dann noch die Fragebögen zum Versorgungsausgleich bekommen (in dreifacher Ausfertigung), die du in einer gesetzen Frist an das Gericht zurücksenden musst.

Du bekommst dann in Abständen die entsprechenden Informationen vom AG zugesandt (Rentenberechnungen usw.). irgendwann ist dann der Scheidungstermin, in welchem du dann gegen Ende nach deinem Einkommen gefragt wirst. Dies wird dann zusammen mit dem von deinem Mann verdreifacht, ein Kinderanteil abgezogen und daraus der Streitwert berechnet. Ihr könnt dann, dafür benötigst du aber auch einen Anwalt, einen Verzicht auf Rechtsmittel einlegen und dann ist die Scheidung sofort rechtsgültig. Sonst musst du noch ein paar Wochen warten (wie oben bereits erwähnt).

Das wars - grob ausgedrückt. Ich kenn das noch, da ich vor knapp vier Wochen geschieden wurde. Sonstiges (Unterhalt, Sorgerecht usw.) wurde nicht verhandelt, da wir das auch in einer notar. Scheidungsvereinbarung geregelt hatten.

VG



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