Scheidungen nach ehebruch - Ist es da möglich dass man kein Jahr einhalten muss?

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2017 16:17:12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidungen nach ehebruch - Ist es da möglich dass man kein Jahr einhalten muss?

Hallo,
Ich habe eine Frage,
Wenn nach 6 Monaten Ehe der Partner einen Ehebruch begeht, ist es dann möglich eine härtefallscheidung einzureichen.
Es war keine einmalige Sache.
Sie hat ist in kurzer Zeit 4 mal mit einem Mann fremd gegangen, mit dem sie vielleicht sogar eine Beziehung eingehen will.
Ist es da möglich das man kein jahr einhalten muss?
Wie ist es mit der gemeinsamen Wohnung?
Wir haben keine gemeinsame Kinder, allerdings habe ich eine Tochter die ich regelmäßig bei mir habe und für die ich auch das halbe Sorgerecht habe, habe ich dann das Vorrecht auf die Wohnung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Härtefallscheidung Nein. Nur ihr Ehebruch ist kein Argument für eine Härtefallscheidung, da muss es schon wirklich zu körperlichen Übergriffen kommen oder ähnliches.

Wenn Sie beide(!) den Mietvertrag unterschrieben haben, können Sie versuchen, einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung zu stellen - kann sein, dass es ausreicht, dass nicht gemeinsame Kind dann und wann bei doch zu haben. Ein Durchläufer ist das jedenfalls nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
PfostenFrings
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein Härtefall liegt vor, wenn man erwarten kann dass die Ehe nicht mehr aufrecht gehalten werden kann.
Dazu kommt noch, dass das wirklich nur in Ausnahmefällen gemacht wird, sofern die Ehe "zerrüttet" ist.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nö, eine Härtefallscheidung ist dann möglich, wenn es dem einen Partner nicht zumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Und das ist nur in ganz wenigen Fällen so. In der Regel ist das Trennungsjahr zumutbar.

wirdwerden

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