Scheidung von einem gewaltätigen Ausländer, SRecht

13. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Der Saarländer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 14x hilfreich)
Scheidung von einem gewaltätigen Ausländer, SRecht

Hallo, hab mal ne frage zum Familien & Ausländerrecht.

Meine Schwester, deutsche Staatsbürgerin, ist seit 2006 mit einem Sri Lankaner verheiratet, der seit 2007 in Deutschland lebt. Nun ist es aber so, dass er mehrmals gewalttätig gegen meine Schwester geworden ist und letztendlich sie auch geschlagen hat, als sie hochschwanger war. Dabei ist er auch noch gewalttätig gegen meine eltern geworden.
All diese Sachen sind aktenkundig bei der polizei, und nun will sie sich scheiden lassen. Das Kind ist jetzt seit 1 woche da, aber mein schwager weiß nicht, dass das Kind schon da ist. Ich habe von einer bekannten erfahren, dass er sich seinen Aufenthaltstitel sich jetzt mit dem Kind sichern will, da er seit knapp 10 Tagen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis sich im Lande befindet.

Meine Frage jetzt, kann er das so durchsetzen wenn meine Schwester das alleinige Sorgerecht beantragt? Hat er eigentlichen Chancen das Sorgerecht zu bekommen, da er ja wie schon erwähnt mehrmals gewalttätig geworden ist? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass er das Kind ins Ausland verschleppen will und dann was weiß ich mit dem Kind machen will. Solche andeutungen hat er nämlich auch schon geäußert, dass er das Kind entführen will.

Danke euch schonmal für eure antworten.

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Da sie ja verheiratet sind, hat er auch das Sorgerecht

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Der Saarländer guten Morgen,
der Vater ist zur Zeit nicht bei deiner Schwester? Was ist da los, wo ist er hin?
Er weiß von den Trennungsabsichten?

War deine Schwester beim Jugendamt?
Ich sehe das mal so, Vater ist Vater, auch er muss mit ins Gespräch genommen werden, zumal ihm auch erklärt werden muss, dass er Unterhalt zahlen muss u. U. für deine Schwester auch.

Hat er hier Arbeit/ sonstige Einkünfte?
Wieso hat er keine Aufenthaltsgenehmigung?
Ich kann gut verstehen, dass man einem Mann der seine Frau schlägt oder geschlagen hat, dass Kind nicht mehr anvertrauen will aber er sollte doch die Chance bekommen sich über diese Dinge ernsthafte Gedanken machen zu können.

Eltern teilen sich das Schicksal mal Fehler zu machen!
Tut mir leid ich meine Menschen aller Art;)

Wenn du deine Schwester unterstützen willst gehe mit ihr zum Jugendamt, lasst euch beraten, wie man nun am besten ins Gespräch kommt.
Ich würde das nicht eskalieren lassen, wenn es eben zu vermeiden ist.
Viel Glück:)


-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..also dadurch dass er ausländer ist verliert er nicht die grundsätzlichen rechte am kind.

selbst dass er gewalttätig gegen die mutter war, was schlimm genug ist, verliert das kind nicht das recht auf den vater. das müsst ihr sofort trennen, es ist schlimm, dass der vater von der geburt nichts weiss.

ihr seit in der sehr schwierigen situation, dass ihr mit einem menschen auf einer rechtlichen basis eine lösung finden müsst, die sehr schwierig sein wird und tatsächlich die gefahr birgt, dass der mensch mit dem kind irgendwann verschindet.

ihr müsst sofort das zuständige jugendamt einschalten und ggf. auch unmittelbar mit der auslandsbehörde kommunizieren.

es gibt sicher auch selbsthifeorganisationen zu dieser schwierigen situation, die die gefahr einer entführung ins ausland beinhaltet.

aber versucht alles mögliche, um zu deeskalieren. dadurch, dass er probleme mit dem aufenthalt hat und die gewalttaten aktenkuindig sind, ist er sowieso in einer sehr schlechten position, das könnt ihr nutzen. ihr müsst aber einen weg finden, dies ihm zu vermitteln. vergesst auch nicht die kulturellen unterschiede im umgang mit kindern. das zu verneinen wäre ein fataler fehelr.

gibt es gemeinsame freunde oder verwandte, die vermitteln könnten?

ihm muss klar gemacht werden, dass der mutter viele rechtliche möglichkeiten offen sind, den umgang zum kind zu verwehren oder zu erschweren.hier werdet ihr unterstützung finden, den gewalt wird definitiv nicht bagatelisiert und mütter sind grundsätzlich in solchen fragen in unserem land bevorteilt. da habt ihr glück.

seht das als chance dem kind den vater zu erhalten, denn das fehlt mir in deinem angst geprägten beitrag. das verständnis, dass hier ein kind in schwierge verhältnisse geboren wird, das aber trotzdem ein recht auf einen vater hat.

viel glück

uwe

2x Hilfreiche Antwort

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