Scheidung vom Ehemann, Unterhalt?

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Scheidung vom Ehemann, Unterhalt?

Guten abend,

Ist es korrekt dass eine Frau ihrem Ehemann Unterhalt zahlen muss, wenn sie sich von ihm, aufgrund von Untreue, scheiden lassen möchte und sie in den zwei Jahren Ehe einer vollen Arbeit nachgegangen ist?
Er war in dieser Zeit Vollzeit-Student und hatte einen 400 Euro-Job.
Das Paar hat zwei gemeinsame Kinder. Ein Kind wurde einige Jahre vor der Eheschließung geboren, das andere ein Monat vor Eheschließung.
Sie würde gerne beide bei sich behalten. Sie verdient knapp 4000 brutto, wird dann aber vermutlich reduzieren müssen.

Momentan ist er arbeitssuchend, wird aber mit Sicherheit aufgrund mehrerer Jobangebote bald Vollzeit beschäftigt sein.
Muss man ihm bis dahin unterhalten? Kann er nicht bis dahin ALG II beantragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Warum eine Ehe auseinander geht, das interessiert heute nicht mehr. Während der Zeit der Trennung ist man sich noch gegenseitig zur Fürsorge verpflichtet. Nachehelichen Unterhalt wird sie für den Ehemann wahrscheinlich nicht zahlen müssen. Natürlich ist die Höhe des Unterhalts auch von anderen Faktoren abhängig. Wo werden die Kinder in Zukunft leben, wieviel kostet die Betreuung der Kinder, was verdient er u.s.w. Es wäre sehr töricht, jetzt aus purer Bockigkeit die Berufstätigkeit zu reduzieren. Wie wärs als Einstieg mal mit einer umfassenden anwaltlichen Beratung? Damit die Weichen richtig gestellt werden und sie weiss, welche Optionen sie hatß

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Angesichts der Rechtsanwaltskosten bin ich ja doch ein Freund davon. sich soweit es geht es eben geht ohne zu behelfen. Solte der Partner zeitnah arbeiten, dann wäre es ja prima.
Ob und wann jemand untreu war spielt gar keine Rolle.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

altona, du vergißt, dass hier ganz viele Baustellen sind. Eine fundierte Erstberatung kostet etwa 200 €, diese Kosten gehen außerdem im Scheidungsverfahren auf. Denn zur Antragsstellung braucht es einen Anwalt. Und bei Fehlberechnungen ist dann ganz schnell ein Schaden in 4-stelliger Höhe da. Wenn man weiss, was die Verpflichtungen sind, dann kann man immer noch eine abweichende Regelung treffen. Nur, wie es hier geplant ist, erst einmal Fakten schaffen (Reduzierung der Arbeitszeit), das ist töricht und kann so richtig teuer werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich sehe schon eine anwaltliche Beratung ist unumgänglich. Die Ehefrau muss wenn sie beide Kinder nimmt reduzieren, da sie ansonsten es nicht schafft die Kinder bis spätestens 16 Uhr aus der Kita abzuholen und mit Vollzeit erst jeden Abend frühestens 18-19 Uhr zu Hause wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wieso können denn die Kinder nicht beim Mann bleiben? Er hat doch offensichtlich bisher für die Kids überwiegend gesorgt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Kinder möchten unbedingt bei der Mutter bleiben, selbst 2 Wochen beim Vater und 2 Wochen bei der Mutter wollten sie nicht.
Sie möchten in Ihrem Elternhaus bleiben was ich gut nachvollziehen kann und die Mutter soll unbedingt bei Ihnen bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Die Kinder möchten unbedingt bei der Mutter bleiben, selbst 2 Wochen beim Vater und 2 Wochen bei der Mutter wollten sie nicht.
Sie möchten in Ihrem Elternhaus bleiben was ich gut nachvollziehen kann und die Mutter soll unbedingt bei Ihnen bleiben.

Naja, das entscheidet nicht das zweijährige Kind.

Die Kinder können ja mit dem Vater im Elternhaus bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich empfinde es als extrem verantwortungslos, so kleine Kinder in den Trennungsprozess mit einzubeziehen. So kleine Kinder wissen weder, was für sie die bestel Lösung ist, noch können sie abschätzen, was ein Umzug bedeutet, wie es weitergehen wird. Sie können es sich einfach nicht vorstellen. Und, sie werden der Mama bestimmt was anderes sagen als dem Papa. Denn, Kinder in dem Alter wollen artig sein. Auch das bitte nicht vergessen.

Die Probleme müssen die Eltern unter sich ausmachen. Und dabei bitte nicht vergessen, dass bisher der Vater wohl die Hauptbezugsperson war.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Warum war der Vater Hauptbezugsperson? Weil er die Kinder um 16 Uhr aus der Kita abgeholt hat und sich am Nachmittag noch 1-2 Std. mit ihnen "beschäftigt" hat bis die Mutter heim gekommen ist?
Das sehen die Kinder anders und das weiß der Noch-Ehemann auch. Die Kinder sind eindeutig der Mutter zugewandt, wollen weder vom Vater umgezogen werden, ins Bett gebracht werden oder mit ihm spazieren gehen (das als kleine Beispiele).
Der Vater hat auch zugestimmt auszuziehen. Es geht lediglich um den Unterhaltsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich stimme Dir zu, auch ein 2-jähriges Kind kann das alles in aller juristischen Bandbreite abschätzen. Da frag ich mich allerdings, wieso die Mutter diese Unfähigkeit des Vaters geduldet hat? Ihr das jetzt erst auffällt? Oder sie daraus Konsequenzen ziehen willß

Alles nicht so furchtbar überzeugend. Also, ab zum Anwalt.


wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Das hat m.E. Nichts mit Unfähigkeit zu tun. Solange die Mutter nicht da ist sind die Kinder dem Vater zugewandt, sobald die Mutter den Raum betritt kehrt sich die Situation. Das ist im gewissen Rahmen nichts neues.
Die Konsequenz wird aus dem Vertrauensbruch des Fremdgehens gezogen und nicht weil die Kinder eher der Mutter zugewandt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ja, und ein Abstrafen durch Kindsentzug ist nun mal vom Gesetz her nicht vorgesehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Das hat auch nichts mit Kindsentzug zu tun, der Vater kann seine Kinder jedes Wochenende und auch unter der Woche besuchen kommen, das ist in keinsterweise ein Problem.
Der Vater ist mit dem Auszug und der Scheidung einverstanden. Die Ehe auf Teufel komm raus retten zu wollen und wegen der Kinder zusammenzubleiben halte ich für naiv. Aber das ist auch nicht Gegenstand der Frage. Es geht hier lediglich um den Untehaltsanspruch an den Mann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.720 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen