Scheidung und Haus

19. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Scheidung und Haus

Was meint ihr dazu ??
Verheiratet seit 1991
2004 ganz regulär das Haus meiner Eltern gekauft
2008 Trennung
nun 2011 habe ih mich aus beruflichen Gründen entschlossen das Haus aufzugeben
Im Grundbuch sind beide Eheleute eingetragen
in den Krediten ebenfalls
Das Haus mit allen Nebenkosten bezahle ich, seit der Trennung alleine ( Versicherungen,Grundabgaben und Kredite).
Ich bewohne das Haus mit unserer 10 Jährigen Körperbehinderten Tochter.
Laut Makler würde es bei Verkauf bei 115.000 € liegen
Kreditschulden wären bei Auszug ca. 113.000 €
Da er das Haus unbedingt übernehmen will , was würde mir noch zustehen. Wie wird die Körperbehinderung gerechnet da ich hier damals keine gerechte Wohnung finden konnte?
Komm ich mit meinem Mini Verdienst, von knapp 900€ aus den Kreditverträgen, wo er fast das 3fache verdient.
Würd mich auf Antworten für meine vielen Fragen freuen


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13 Antworten
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#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Laut Makler würde es bei Verkauf bei 115.000 € liegen
Kreditschulden wären bei Auszug ca. 113.000 €


Da ich im Mathematik Unterricht aufgepasst habe, liegt der Kapitalwert der Immobilie bei 2.000 €.

Eine Hypothek von 113.000 € wird dir bei einem Nettoeinkommen von 900 €/Monat keine Bank der Welt gewähren.

Allerdings kriegt dich dein künftiger Ex auch nicht so einfach aus dem Haus heraus, weil du mit deiner körperbehinderten Tochter darin lebst.

Allenfalls wenn die Hypothek nicht mehr bedient wird, kommt es zur Zwangsversteigerung. Und dann könntet ihr beide mit gehörigen Restschulden aus der Sache heraus gehen ...

Ich würde dir empfehlen, dass du dich mit deinem zukünftigen Ex in Ruhe zusammensetzt und die Alternativen durchspielst.

Szenario 1: Jeder sucht sich eine neue Bleibe und ihr verwertet die Immobilie. Dann geht ihr wohl fast zu Null aus diesem Spiel.

Szenario 2: Ihr bleibt beide Eigentümer. Aber du bleibst allein in der Immobilie wohnen. Dein Ex zahlt dir Unterhalt abzüglich den Wohnvorteil (weil du ja auch seine Hälfte mit nutzt) + einen angemessenen Zuschuss (weil die Tilgung ja auch sein Vermögen erhöht) und du zahlst davon die Hypothek. Das scheint mir für dich die beste Lösung zu sein.

Szenario 3: Dein Ex zahlt dich aus, löst die Hypothek ab und wird Alleineigentümer. Das wird nur funktionieren, wenn er genügend kapitalkräftig ist. Sonst spielt die Bank da nicht mit. Ob das für dich eine günstige Lösung ist, dürfte von der Höhe der Auszahlung abhängen. Wenn es nur 2.000 / 2 = 1.000 Euro sein sollten, dann halte ich dieses Spielvariante für sehr ungünstig für dich ... Klar, dass dein "Männe" diese Variante präferiert! *grins*



-- Editiert am 19.02.2011 16:16

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#2
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Tja und das ist das was mir sauer aufstößt !! Hab die 2,5 Jahre echt am Existenzminimum gelebt und der gute Mann in Saus und Braus. Irgendwie kann und will ich mich so nicht abspeisen lassen ! :zoff:

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Deinen Ärger und Zorn verstehe ich wohl. Und du musst dich ja auch nicht abspeisen lassen!

Ihr wart immerhin rund 20 Jahre verheiratet und du hast (mindestens) eine gemeinsame Tochter großgezogen. Da hast du schon Ansprüche: Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und vermutlich auch nachehelicher Unterhalt. Vielleicht steht dir sogar Betreuungsunterhalt zu, weil eure Tochter behindert ist ...

Also ohne Rechte bist du jedenfalls nicht! Mach dich schlau, was dir alles zusteht!

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#4
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Jo !! Haben 2 Mädels, wobei, die Große 18 J., zwar bei meinem Ex gemeldet ist aber bei ihrem Freund wohnt. Bin bei der Berechnung des Unterhalts , für die Kleine, auch an den falschen Rechtsanwalt geraten. Bekomme für die Maus 273€ was laut Aussage des neuen Rechtsanw. viel zu wenig ist. Ex hat 2600 € ausbezahlt und das an schlechten Monaten !Tja und Unterhalt fürmich ließ mein Stolz nicht zu !! :bang:

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Tja und Unterhalt fürmich ließ mein Stolz nicht zu !!


Biste denn meschugge, Mädel? Also ich würde dir empfehlen, dass du jetzt ganz schnell deinen Stolz vergisst und ab sofort das forderst, was dir ZUSTEHT!

Trennungsunterhalt steht dir zu! Punkt!

Aber auch nachehelicher Unterhalt dürfte dir zustehen. Im Rahmen der ehelichen Rollenverteilung hast du zwei Kinder großgezogen und auf eine eigene berufliche Karriere verzichtet! Während dein Mann, frei von diesen Pflichten, Karriere machen konnte. Dieser ehebedingte Nachteil ist auszugleichen! Punkt!

Und ganz offen gestanden: an dieser Front, dürfte m.E. die Musik spielen. Die Immobilie ist doch hart am Rande der Überschuldung.

Also, ran an den Speck! Nur keine falsche Bescheidenheit. Es ist DEIN Leben, dass du in diese Ehe eingebracht hast ... und du hast nun mal nur eins (es sei denn, du wärst eine Katze, die neun Leben hat ... *grins* )



-- Editiert am 19.02.2011 17:18

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#6
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

:crazy: Ja , Danke fürs bissel Kopfwaschen !
Hoffe mal das mich der neue Rechtsanwalt besser vertritt . Hast ja recht , Göttergatte hat eine Schulung nach der anderen gemacht und ist jetzt Meister. Er bekommt es jetzt noch nicht einmal geregelt irgend etwas für die Kleine zu tun.Bekommt aber , laut Finanzamt rechtens, den halben Behindertenpauschbetrag. Könnt eht oftmals :kotz:


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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich hab mir gerade mal den Kindesunterhalt angeschaut. Wenn dein früherer Rechtsanwalt meint, dass dir 273 Euro zustehen, dann dann geht er wohl irrtümlich von der Altergruppe bis 6 Jahre aus, wobei der Kindesvater in die Einkommenstufe 4 (bis 2.700 Euro) gehört.

Da dein Kind aber 10 Jahre alt ist, stehen dir mindestens 419 - 92 = 327 Euro zu! Klasse Rechtsanwalt, wenn ich das mal so lax bemerken darf. *grins*

Du musst geltend machen, dass du auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der ehebedingten Rollenverteilung weniger Einkommen erzielen kannst, als es dir ohne diese Einschränkung möglich gewesen wäre. Außerdem bist du aufgrund der Betreuung eines behinderten Kindes natürlich in deinen beruflichen Möglichkeiten eingeschränkt. Ggf. kann man Mehrbedarf aufgrund der Behinderung geltend machen. All dies sind glasklare ehebedingte Nachteile. Und damit hast du Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Und je nach Art der Behinderung hast du möglicherweise sogar Anspruch auf Betreuungsunterhalt!

Sei nicht dumm und lass die Sentimentalitäten beiseite! Es sind deine Ansprüche. Und es sind die Ansprüche deines Kindes. Da geht es um große Beträge, weil es sich um lange Zahlungszeiträume handelt. Da gibt es kein Getüddel! Wenn du diese Ansprüche nicht gelten machst, dann wirst du und das Kind von der Hand in den Mund leben, während dein Ex ein unbeschwertes Auskommen hat.

P.S.: Habe gerade deinen Beitrag gelesen. Also, den Kopf waschen will ich dir nicht, dazu betrifft mich deine Situation zu sehr. Sagen wir mal, ich will dir den Kopf eher in die richtige Richtung drehen ... *breites grins*


-- Editiert am 19.02.2011 18:04

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo illse06 ,


quote:
Tja und das ist das was mir sauer aufstößt !! Hab die 2,5 Jahre echt am Existenzminimum gelebt und der gute Mann in Saus und Braus. Irgendwie kann und will ich mich so nicht abspeisen lassen !


Aber der gute Mann muss doch auch Rücklagen bilden für die
Zeit mit einer neuen Lebensgefährtin.

Merkst du was?

lg
edy



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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#9
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Lach !! Nee ist schon ganz gut wenn mir mal einer , GUTEN MORGEN rück mal deine Grütze zurecht , sagt !!
Hab bei vielem gedacht : Kannst du nicht machen , er muß doch auch leben und sich was Neues aufbauen können. Wir leben jetzt schon von der Hand in den Mund und öh neue Schuhe für die Maus z.Z. keinen Plan usw.
Muß für den alten Rechtsanwalt noch 400€ Gebühren bezahlen, darf in Raten !! Todlach! Der Neue hat erstmal mit mir die Anträge für Zuschüsse bearbeitet ! So sieht dann der kleine feine erste Unterschied aus

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#10
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Hab von einem Titel beim Kindesunterhalt gelesen ! Was ist denn das ?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo illse06,

Ein Titel ist ein Urteil/ Beschluss woraus man sofort
pfänden lassen kann.

Kannst du für Kindesunterhalt, beim Jugendamt beantragen.

Unterhalt für dich über RA.

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Oh je ! Ich merk schon , so Frau nun rappel dich auf es gibt viel zu tun !! Danke euch für die WachMach Hilfe!!! :dance: Werd mal anfangen die Ellenbogen zu benutzen
Nehme aber gerne noch weitere Tips an
DANKE

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na ja, das sind eben alles vollkommen ungewohnte und neue Dinge, die da auf dich einstürzen. Da hat dein Mann dich schon kalt erwischt ...

Aber du hast ja mit deinem zweiten Anwalt nun erfreulicherweise eine bessere Wahl getroffen. Der wird schon in der richtigen Weise tätig für dich werden. Und du solltest ihn beauftragen, deine Rechte ohne wenn und aber durchzusetzen. Zunächst mal stellst du maximale Forderungen - verhandeln kann man dann immer noch. *grins*

Es geht nun zunächst einmal darum den Trennungs- und Kinderunterhalt festzulegen. Außerdem muss geklärt werden, ob und wie lange du in dem Haus wohnen bleiben kannst.

Dazu wird den Anwalt deinen Mann zur Unterhaltsauskunft auffordern, dann den Unterhalt berechnen und dann von deinen Mann verlangen, den Unterhalt zu titulieren. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird Klage erhoben. Dann wird das Familiengericht den Unterhalt beschließen. Darüber erhältst du eine vollstreckbare Aussfertigung. Wird der Unterhalt gezahlt isses gut. Wenn nicht, kannst du ihm mit dieser Urkunde notfalls das Gehalt pfänden lassen.

Ansonsten geht es darum, bei wem das Kind künftig lebt, wie der Zugewinn aufgeteilt wird (insbesondere eure gemeinsame Immobilie) und wie die erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt werden. Das ist eine harte Auseinandersetzung, bei der es um viel Geld geht ... und da solltest du erst mal keinen Zentimeter Boden preis geben! Vornehme Zurückhaltung ist bei so einer Schlacht vollkommen fehlt am Platz ...

... es geht nämlich darum, die Scheidungsfolgen zu regeln. Da werden jetzt bald die unterhaltsrechtlichen Weichen für die Zukunft gestellt. Und da musst du zusehen, dass die Rechte deiner Tochter und deine eigenen gewahrt bleiben ...

Ich denke, ich weiß wie du dich fühlst. Zornig, wütend, traurig und enttäuscht ... Ihr habt euer halbes Leben zusammen verbracht. Und deshalb ist da sicher auch der Wunsch, es dem anderen heim zu zahlen ... genauso wie Wehmut und Trauer. Aber davon musst du dich frei machen. Es geht jetzt allein darum, die Scheidung JURISTISCH zu bewältigen. Für Gefühlsduselei ist jetzt NICHT der richtige Zeitpunkt!

Die nächsten Monate werden für dich nicht einfach sein. Und natürlich steht dann noch die schwierigste Aufgabe von allen an: dein neues Leben OHNE deinen Mann zu arrangieren. Aber glaub mir, das packst du! Es gibt ein Leben für dich nach der Scheidung ... da bin ich ganz sicher ...




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