Scheidung steht an

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Single123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung steht an

Hallo zusammen. Bin neu hier. Bei mir steht die Scheidung an. Was nun ? Frau hat die Scheidung eingereicht. Hab schon Post vom Gericht bzw. Anwalt bekommen. Ich hab mir gedacht ich lass die Sache so laufen ohne Anwalt. Was denkt Ihr ? Die Scheidung kommt so oder so. Dann spar ich mir die Kosten für den Anwalt. Hat jemand Erfahrung damit gesammelt ? Brauche nur Tipps bei der Unterhaltsberechnung, da ich zwei Kinder habe. Für jeden hilfreiche Antworte wäre ich sehr dankbar. Lg

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ob das Geld für den eigenen Anwalt "unterm Strich" wirklich gespart ist,

kommt darauf an?

Kindesunterhalt sollte erst mal übers Jugendamt laufen, da dann kostenlos.

Anwalt nehmen wenn man mit der Berechnung des JA nicht zufrieden ist.

Evtl. verlangt die Ex auch Trennungsunterhalt? dann sollte man der Berechnung der Gegenseite

kritisch gegenüber stehn.

edy



Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na ja, die Berechnung des Kindesunterhalts ist nicht ganz so einfach. Das Jugendamt vertritt die Interessen der Kinder ... die werden sich mit ziemlicher Sicherheit nicht viel Gedanken darüber machen, welche Abzüge du geltend machen könntest.

Ansonsten kann deine Ex in jedem Fall Trennungsunterhalt beanspruchen. Möglicherweise auch noch nachehelichen Unterhalt, insbesondere wenn die Kinder klein sind oder wenn die Ex während der Ehezeit erkrankt sein sollte. Der gegnerische Anwalt vertritt die Interessen deiner Ex. Der wird maximale Forderungen stellen und sich nicht damit beschäftigen, was du einwenden könntest.

Gibt es Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde ? Wenn ja, kann deine Ex Zugewinnausgleich fordern. Auch diese Ansprüche wird der gegnerische Anwalt ggfs. zum Vorteil seiner Mandantin berechnen.

Wenn du keine Ahnung von der Rechtslage hast, dann kannst du möglicherweise bei so einer Scheidung ohne eigenen Anwalt ganz schön über den Tisch gezogen werden. Chancen und Risiken musst du halt für dich abschätzen. Denn du darfst die Sache ja hinterher auch ausbaden. :)


-- Editiert von Marcus2009 am 27.07.2018 08:06

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich staune immer wieder: wenn es um neue Felgen fürs Auto geht, da werden Preise verglichen, Gott und die Welt befragt, was weiss ich. Aber wenn es um die finanzielle und auch persönliche Gestaltung der Zukunft, der eigenen und der der Kinder geht, die Jahrzehnte Einfluß haben kann, dann lässt man das alles mal so schluren. Ist ja wurscht, wie viel ich in den nächsten Jahren zu viel zahle, ob das ein 5-stelliger Betrag ist oder auch mehr, ob ich meine Kinder verliere, aber jetzt spare ich ein paar Euronen, das zählt.

wirdwerden

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

@Marcus2009: Kann es sein, dass du irgendein Problem mit dem Jugendamt hast? Dieses unterschwellige Bashing in jedem Beitrag finde ich irgendwie unpassend zu den ansonsten sehr gehaltvollen Beiträgen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

smogman, das JA ist Interessenvertreter des Kindes, nicht des Vaters oder der Mutter. Das JA kann Standartfälle ganz sicher berechnen, wird bei kritischen Anrechnungsposten auch immer zugunsten des Kindes entscheiden. Und - da hocken keine ausgebildeten spezialisierten Juristen. Das muss man einfach wissen. Also, ein einfacher klarer Fall, das können die berechnen, ganz ohne Zweifel. Aber, bei allem anderen sollte ein Fachmann drüber schauen. Kein JA-Mitarbeiter kann eine GuV lesen, woher auch? Kein JA-Mitarbeiter weiss im Zweifel, was Rückstellungen sind und vieles andere mehr. Muss er auch nicht wissen.

Was ich den JAs übel nehme, das ist, dass sie trotzdem munter berechnen, obwohl sie in dem speziellen Fall keine Ahnung haben, dass immer noch stur Unterhaltsurkunden ausgestellt werden, die über die Volljährigkeit hinaus gehen, obwohl man genau weiss, dass dann neu gerechnet werden muss.

Das alles ist für mich nicht seriös, sorry. Beschränkung auf das, was man kann, der Verweis, dass man in komplizierten Fällen überfordert ist, vernüftige Titel, beschränkt bis Volljährigkeit ausstellen, das wäre mein Traumziel.

wirdwerden

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Also ich arbeite selbst im Jugendamt und da hast du weit gefehlt. Im Jugendamt sitzen weitaus mehr Juristen als du glaubst. Es kommt wohl noch ein wenig auf das Bundesland und die Größe des Amtes an. Aber die Juristen drängen immer mehr in den ÖD. Vor allem für Frauen mit Kindern eine sichere Alternative unter erträglichen finanziellen Verlusten.

In meiner Beistandsabteilung werden Selbstständigen-Berechnungen von einer Expertin aus dem Steuerrecht bearbeitet. Die weiß vermutlich besser was eine GuV ist als der Unterhaltsgläubiger oder ein Anwalt für Familienrecht.

Urkunden über die Volljährigkeit? Das liegt doch nicht an der Urkundsperson. Aber vielleicht hast du auch selbst vom BeurkG keinen richtigen Plan. Urkunden müssen nur dann befristet werden, wenn der Beurkundete dies verlangt. Es besteht weder die Pflicht noch ist es Aufgabe der Urkundsperson den Beteiligten etwas zu empfehlen. Die Urkundsperson muss vollständig belehren. Wenn der Beurkundete dann die Befristung wünscht, MUSS die Urkundsperson es aufnehmen - und ich bin mir sicher, dass dies in 999 von 1000 Fällen funktioniert. Eine standardmäßige Befristung wäre ein eklatanter materieller und formeller Fehler.

Viele Leute haben keine Ahnung vom Jugendamt, seinen Mitarbeitern und seinen Qualitäten, nehmen sich aber heraus per Ferndiagnose seine Innereien zu sezieren.

EDIT: Die fähigsten Mitarbeiter aus meiner Erfahrung im Jugendamt waren übrigens zu großen Teilen nicht die Juristen, sondern die Verwaltungsleute. Ein Jurist kann dort aber ebenfalls exzellente Arbeit leisten.

-- Editiert von smogman am 27.07.2018 09:17

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Glaub mir, ich hab vom Beurkunden einen Plan, auch von den Gesetzen. Vion Berufswegen. Nur, wenn das Jugendamt nicht drauf hinweist, dass da eine Beschränkung möglich ist, dann muss halt der Anwalt dran. Und, ich habe Ahnung on der Jugendamtsarbeit. Ich wüsste gerne, welches JA diese Traumbesetzung hat, mit Steuerfachabteilung für Selbständige u.s.w. Nenn es mir. Ich kenne es nur anders. Ein völlig überlasteter Mitarbeiter mit mehreren hundert Fällen an der Backe muss dann auch noch einen komplizierten Unterrechtsfall bearbeiten. Das ist nicht sein Job. Das kann er nicht, und die interne Rechtsabteilung als Unterabteilung des Jugendamtes, wo gibt es sie?

wirdwerden

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#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Urkunden über die Volljährigkeit? Das liegt doch nicht an der Urkundsperson. Aber vielleicht hast du auch selbst vom BeurkG keinen richtigen Plan. Urkunden müssen nur dann befristet werden, wenn der Beurkundete dies verlangt. Es besteht weder die Pflicht noch ist es Aufgabe der Urkundsperson den Beteiligten etwas zu empfehlen. Die Urkundsperson muss vollständig belehren. Wenn der Beurkundete dann die Befristung wünscht, MUSS die Urkundsperson es aufnehmen - und ich bin mir sicher, dass dies in 999 von 1000 Fällen funktioniert.


Da bist du aber massiv auf dem Holzweg ! :)

Ich bin schon ziemlich lange im "Geschäft". Und prinzipiell habe ich nur Fälle erlebt, wo das Jugendamt UNBEFRISTETE Titel zur Unterschrift vorgelegt hat. Und zwar OHNE auch nur im Geringsten auf die Möglichkeit der Befristung hinzuweisen ! Wenn die Leute sich informieren und eine Befristung verlangen, dann stellen sich die meisten Jugendämter erst mal quer und versuchen den Kindesvater davon abzubringen. Erst wenn klipp und klar erklärt wird, dass man nichts unterschreiben wird, solange die Urkunde unbefristet ist, kommt das Jugendamt diesem Anliegen mehr oder weniger widerwillig nach.

Wenn Kindesväter sich nicht ordentlich informieren, dann unterschreiben sie so einen unbefristeten Titel und können dann später zusehen, wie sie die Sache mit großem Zeit- und Kostenaufwand wieder aus der Welt schaffen.

So sieht die Realität nach meiner Erfahrung aus. Und die halte ich für skandalös.


-- Editiert von Marcus2009 am 27.07.2018 10:39

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#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Na wenn ihr das behauptet, dann muss es wohl so stimmen.

Ich beschränke mich da lieber - wie schon in meinem ganzen Berufsleben - auf harte Fakten. Dazu gehören Fachliteratur und Gerichtsurteile, z.B. der aktuelle Knittel, Randnummer 402 oder das zum Thema gehörende Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 2011.

Was hätte denn die Urkunsperson davon sich "quer zu stellen"? Die Urkundsperson belehrt ausschließlich über die Rechtsfolgen. Sie müsste sogar die Unterwerfungsklausel streichen, wenn dies absurderweise gewünscht ist.

Wer mit dem Jugendamt nichts zu tun haben will, der muss halt zum Notar.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Leute, kommt euch nicht an die Köppe.

Denn irgendwie haben beide Recht. Es gibt (ich kann nur den Raum rund um Dortmund aus eigener Praxis beurteilen) JAs, bei denen die Unterhaltsberechnungen völlig ok ist. Und es gibt welche, die nichtmal die Rechtsprechung kennen und selbst auf Hinweise mit Belegen (Urteilstexte) von ihrer offensichtlich falschen Linie nicht abweichen.

Eins scheint mir aber wichtig, das JA muss den Verpflichteten nur auf Sachverhalte hinweisen, die ganz offensichtlich falsch sind. Die Möglichkeit zur Befristung gehört nicht dazu.

Ich persönlich halte die zeitliche Befristung ohne Sachgrund auch nicht wirklich für zielführend. Da z.B. der grade erst Volljährige dann im Zweifel der initiator einer Klage sein muss. Aber dass ist um es vorweg zu nehmen, Ansichtssache.

in den Beiträgen 2 und 3 ist m.E. alles gesagt, was der TS im Moment wissen muss.
Die Entscheidung die Scheidung mit oder ohne eigenen Rechtsvertreter durchzuziehen muss er selbst treffen.

Berry

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#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Och nö, warum sollten wir uns denn "an die Köppe" kommen. :)

Die Sachlage ist doch klar. Ein unbefristeter Titel liegt im Interesse des Kindes. Weil der Unterhalt auch nach Eintritt der Volljährigkeit erst mal weiter läuft. Zu Lasten, des Unterhaltspflichtigen, der jetzt zusehen muss, wie er den Unterhalt den neuen Gegebenheiten anpasst. Denn insbesondere ist ja nun auch der bisher betreuende Elternteil nun zum Barunterhalt verpflichtet !

Ein befristeter Titel hingegen liegt im Interesse des Unterhaltspflichtigen. Weil damit der Titel automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit endet. Und dies eröffnet die Chance, sich mit dem Kind einvernehmlich, also insbesondere ohne neues Gerichtsverfahren, zu einigen.

Das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes. Und deshalb werden befristete Unterhaltstitel nur widerwillig erstellt. Dazu muss man hier im Forum nur die Beiträge von Kindesvätern lesen, deren Kinder volljährig werden. Die Mehrzahl dieser Titel sind unbefristet. Ganz offensichtlich wurden diese Kindesväter über die Möglichkeit der Befristung NICHT vom Jugendamt informiert. Oder wie soll ich mir das sonst vorstellen ? Nach eingehender Belehrung durch das Jugendamt erklären die Kindesväter unisono, dass sie lieber einen unbefristeten Titel hätten, damit sie dann nach Eintritt der Volljährigkeit eine Abänderungsklage gegen das eigene Kind führen können ?

Also ... man muss die Kirche schon im Dorf lassen. Die Jugendämter bevorzugen ganz offensichtlich UNBEFRISTETE Titel. Und wer schlau ist, der unterschreibt so einen Titel halt nicht einfach, sondern informiert sich und verlangt dann ggfs. nachdrücklich eine Befristung. :)


-- Editiert von Marcus2009 am 27.07.2018 13:19

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):

Das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes. Und deshalb werden befristete Unterhaltstitel nur widerwillig erstellt. Dazu muss man hier im Forum nur die Beiträge von Kindesvätern lesen, deren Kinder volljährig werden. Die Mehrzahl dieser Titel sind unbefristet. Ganz offensichtlich wurden diese Kindesväter über die Möglichkeit der Befristung NICHT vom Jugendamt informiert. Oder wie soll ich mir das sonst vorstellen ? Nach eingehender Belehrung durch das Jugendamt erklären die Kindesväter unisono, dass sie lieber einen unbefristeten Titel hätten, damit sie dann nach Eintritt der Volljährigkeit eine Abänderungsklage gegen das eigene Kind führen können ?

Also ... man muss die Kirche schon im Dorf lassen. Die Jugendämter bevorzugen ganz offensichtlich UNBEFRISTETE Titel. Und wer schlau ist, der unterschreibt so einen Titel halt nicht einfach, sondern informiert sich und verlangt dann ggfs. nachdrücklich eine Befristung. :)

Nein, eine Urkundsperson vertritt nicht die Interessen des Kindes. Eine Urkundsperson ist eine Person öffentlichen Glaubens nach § 415 ZPO und deshalb zur strikten Neutralität und unparteilichen Belehrung verpflichtet. Sie ist dem Notar und Konsul im Urkundsakt gleichgestellt.

Es ist vollkommen ausreichend, wenn die Urkundsperson darauf hinweist, dass ein Kind nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch auf einen dynamischen und unbefristeten Titel hat. Es besteht keine Pflicht die Möglichkeit der Befristung zu erwähnen oder gar anzubieten. Im Falle des Verlangens darf sie aber nicht abgelehnt werden. Und ich habe bei meiner 99,9%-Angabe ausschließlich den Fall des Wunsches nach Befristung erwähnt.

Eine nachträgliche Befristung ist übrigens der urkundsrechtliche Supergau. Ohne Absprache mit dem Gläubiger verfolgt solch eine Befristung einen erkennbar unredlichen Zweck nach § 4 BeurkG . Eine solche Beurkundung wäre deshalb durch die Urkundsperson abzulehnen.

...alles nachzulesen in der aktuellen 8. Auflage des Knittel über Beurkundungen im Kindschaftsrecht. Zumindest in meinem Amt das Handbuch aller Urkundspersonen. Gegenteilige Ammenmärchen und Lagerfeuergeschichten sollte man mit Quellen unterlegen, ansonsten bleiben es eben solche.

Eine kleine Geschichte dazu aus meinem persönlichen Arbeitsumfeld. Schuldner kommt zur Beurkundung, lässt Urkunde befristen (natürlich völlig ohne Probleme). Gläubiger verweigert die Urkunde aufgrund der Befristung und beantragt die gerichtliche Feststellung. Schuldner verliert das Verfahren (Analogie zum OLG Hamm) und trägt die gesamten Kosten. Hut ab, wer eine Befristung pauschal als schlau bezeichnet ohne auf etwaige Risiken hinzuweisen und die einzige obergerichtliche Entscheidung zu diesem Thema einfach ignoriert.

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#13
 Von 
Single123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Kommentare. Aber das hat mir bis jetzt nicht weiter geholfen. :augenroll:

Ich brauche einen guten Anwalt aus Frankfurt am Main betreff Familienrecht. Hab so ein Beratungsschein von der Stadt bekommen. War letztens bei einem Anwalt, er sagte zu mir dass es sich für ihn nicht Lohnt. Kann nur 40 Euro die Stunde abrechnen. Es sei Ihm zu wenig. Traurige Welt.

Gibt es hier im Forum Spezialisten die sich mit Unterhalt auskennen ?


-- Editiert von Single123 am 30.07.2018 19:40

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#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Die Stadtverwaltung hat keinen Beratungsschein ausgestellt.
Einen solchen bekommt man beim Amtsgericht (oder habe ich was verpasst?).

Warum brauchst du denn einen guten Anwalt? Bisher hast du nichts geäußert was diese Aussage rechtfertigen würde. Hier sind jede Menge Leute unterwegs, die sich mit dem Unterhaltsrecht auskennen. Müsstest du halt mal anfangen konkrete Fragen zu formulieren.

Wirklich eine traurige Welt, in der dir andere Menschen in Foren helfen und die Steuerzahler deine anwaltliche Vertretung bezahlen sollen (Beratungsschein).... :augenroll:

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Single123):
Kann nur 40 Euro die Stunde abrechnen. Es sei Ihm zu wenig. Traurige Welt.


Die Aussage traurige Welt finde ich ausgesprochen provokativ.

Für 40 € die Stunde stehe ich noch nichtmal auf.

Zitat (von Single123):
Gibt es hier im Forum Spezialisten die sich mit Unterhalt auskennen ?


Einige.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Single123):
Gibt es hier im Forum Spezialisten die sich mit Unterhalt auskennen ?


Bestimmt. Aber das ist ein Forum zum Meinunsaustausch und nicht zur Rechtsberatung. Und deshalb kriegst du im Forum keine verbindlichen Auskünfte.

Einem Anwalt steht es frei, dein Mandat anzunehmen oder abzulehnen. Dann musst du eben nach einem geeigneten Anwalt suchen. Du kannst auch hier im Forum einen "online Anwalt" einschalten. Nur wenn Dinge vor Gericht gehen, ist das halt möglicherweise besser, wenn du einen "ortsansässigen" Anwalt hast. Aber das sind alles Dinge, die du für dich entscheiden musst.

-- Editiert von Marcus2009 am 31.07.2018 12:09

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Und jetzt?

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