Scheidung nach 9 Monaten

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung nach 9 Monaten

Hallo.
Meine Frau und ich sind seit 9 Monaten verheiratet.
Am Sonntag schrieb sie mir eine SMS das sie die Scheidung möchte.
Wie nun raus gekommen ist ist sie mir fremd gegangen.
Nun habe ich eininge Fragen.
WIe muss ich jetzt vorgehen??
Wie bekomme ich die Scheidung am schnellsten hinter mich?
Und wer muss das zahlen??
Wir gehen beide arbeiten und verdienen ca das selbe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Zunächst einmal müsst Ihr Euch trennen. Kann in der Wohnung geschehen, oder auch indem einer von Euch beiden auszieht. Das ist der erste Schritt, ohne den geht gar nichts.

Dann solltet Ihr Euch über so viel wie möglich einigen, einfach so. Wenn Ihr beide verdient, beide die Trennung/Scheidung wollen, sollte das nicht so wahnsinnig kompliziert sein. Also, wer bleibt in der Wohnung, was ist mit den gemeinsamen Anschaffungen in der Ehe, u.s.w.

So, wenn Ihr das alleine hin bekommt, benötigt Ihr im Augenblick keinen Anwalt. Wenn nicht, bitte sofort einen Anwalt aufsuchen. Etwa 9 Monate nach der Trennung muss dann einer von Euch einen Anwalt mandatieren, der den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht einreicht.

Das wär so mal der Einstieg. Wenn noch Fragen da sind, nur Mut!

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zu den Kosten: die Anwaltskosten trägt grundsätzlich derjenige, der ihn beauftragt (wenn man sich einig ist teilt man sich die Kosten), die Gerichtskosten werden beiden auferlegt. Anwalts- und Gerichtskosten bemessen sich am Einkommen der Parteien (wenn es sonst nichts zu klären gibt).
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Wie nun raus gekommen ist ist sie mir fremd gegangen.


Wenn mit "Erfolg", musst Du die Vaterschaft anfechten.

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