Scheidung nach 6 Monaten - Wie fließen ihre 50 % Schwerbehinderung mit ein?

12. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marc75W
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 6 Monaten - Wie fließen ihre 50 % Schwerbehinderung mit ein?

Ne Freundin von mir ist seit 6 Monten verheiratet und möchte sich jetzt wieder scheiden lassen.
Sie ist mit 50% Schwerbehindert.
Sie geht arbeiten und verdient verheiratet 800 Euro.
Ihr Mann hat vor 4 Monaten ein Hausgekauft. Sie steht nicht mit im Grundbuch und ist auch nicht aufgeführt bei der Kreditrückzahlung.
Ihr Mann hat ein Einkommen von 5000 Euro.
Meine Fragen:
- Was muss er Ihr an Unterhalt zahlen???
- Muss er ihr den Umzug für ihre eigene Wohnung bezahlen????
- Wie fliessen ihre 50 % Schwerbehinderung mit ein?????
- Muss er ihr die Miete bezahlen????

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Marc75W
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Kinder vorhanden

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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Das gilt als Kurzehe... und ohne Kinder?? Und mit diesem Verdienst von ihr - puh...

Rechtlich: keine Ahnung... Billigkeitsunterhalt?

Moralisch (für Andy...) wohl eher nicht - oder doch?

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#4
 Von 
Marc75W
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heisst das gilt als kurz Ehe?????
Enstehen dadurch Nachteile??????

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#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

u.U. ja - Kurzehe ist eine Ehe unter 2 Jahren... ich bin schon am Googeln, melde mich gleich wieder...

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#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

So... fündig geworden....

http://www.legamedia.net/lx/result/match/3096792278063a03548338f09/index.php

<-- hier findest du die nötige Info - der Rest ist eine Ermessensfrage des Familienrichters.

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#7
 Von 
Marc75W
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Seite. Werde mich jetzt mal schlau machen

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#8
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Ach ja - Umzug und Miete muss der Noch-Gatte in keinem Fall zahlen...

Trennungsunterhalt wird eine Ermessensfrage des Richters sein. Ich denke nicht, dass die Behinderung deiner Bekannten zum Tragen kommen wird und nachehelichen Unterhalt schließe ich bei 6 Monaten Ehe einfach mal aus.

Der Familienrichter wird nach 6 Monaten Ehe nicht davon ausgehen, dass sie sich an die 5000 Euro-Bezüge des Gatten gewöhnt hat; vielleicht ist der Ehegatte ja bereit, ihr den Start in ein eigenes Leben zu erleichtern, indem sich die beiden -am Gericht vorbei- einigen. Das ist -denke ich- die optimale Lösung.

Ansonsten bin ich mal wieder neugierig, wie kam es nach nur 6 Monaten Ehe zum Zerwürfnis bzw. zu der Erkenntnis, dass es nicht funktioniert?

VLG nefertari1968

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