Scheidung nach 4 Monaten

18. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 4 Monaten

Hallo,
ich wollte mich mal für einen guten Kollegen schlau machen.
Sachvehalt:
Beide sind jetzt ca. 4 Monate verheiratet und er möchte jetzt die Scheidung.
Er hat durch ein Artest bestätigt bekommen das er durch Klemmen zeugungsunfähig ist aber sie ist dennoch schwanger.
Er möchte jetzt selbstverständlich die Scheidung.
Jetzt habe ich schon verschiedene Versionen gehört was auf die beien zu kommt.
1. Es ist bis zu 6 Monaten kostenlos sich scheiden zu lassen.
2. Es ist kein Grund wenn sie fremd geht die scheidung zu wollen.
3. Man muss zum Anwalt und kann dort die Ehe anulieren.

Jetzt möchte ich doch gerne wissen, wo muss er genau hin und was muss er jetzt bezahlen.
Und die andere Frage was ist mit dem Trennungsjahr von dem man immer hört???

MFG

Black Zero

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo blackzero23,

Als erstes sollte er einen Vaterschaftstest machen.


Ist er der Vater dann muss er mit oder ohne Scheidung,
für das Kind Unterhalt zahlen.

Bei Scheidung muss er das Trenungsjahr einhalten und bis zur
rechtskräftigen Scheidung Trenungsunterhalt(zum Kindesunterhalt) zahlen.

Lässt er sich scheiden und ist der Vater, dann muss er
Unterhalt fürs Kind und mindestens 3 Jahre Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen.

Kostenlose Scheidungen so wie Annullierungen gibt es in Deutschland nicht

lg
edy


-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Abklemmen hat eine Fehlerquote :-)) Ich würde mal das Kind abwarten, ein Vaterschaftstest sagt mehr aus.

An sonst gibt es keine Schnellscheidung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

1. Es ist bis zu 6 Monaten kostenlos sich scheiden zu lassen.
Das ist falsch.

2. Es ist kein Grund wenn sie fremd geht die Scheidung zu wollen.
Das ist falsch. Das "Schuldprinzip" wurde schon lange abgeschafft.

Zunächst muss man ein Jahr getrennt leben, dann kann die Scheidung eingereicht werden.


3. Man muss zum Anwalt und kann dort die Ehe anulieren.

Das ist falsch.

Im übrigen ist er, rechtlich gesehen, der Vater des Kindes.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen