Scheidung mit Ausländer - nach welchem Recht?

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
ks29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung mit Ausländer - nach welchem Recht?

Hallo!
Ich bin 29 Jahr alt, bin verheiratet und habe ein Kind. Mein Mann und ich haben letztes Jahr (2010) in Deutschland geheiratet. Er besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) ebenfalls im Ausland (Rußland). Ich habe meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und bin im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit. Ich bin in unserem gemeinsamen Ehejahr gependelt, d. h. drei Monate in Rußland und drei Monate in Deutschland. Unser Kind ist in Deutschland geboren. Momentan bin ich in Deutschland und möchte hier, also in Deutschland, die Scheidung einreichen. Mein Noch-Ehemann ist damit einverstanden. Es soll so schnell wie möglich vollbracht werden.
Meine Fragen sind:

Nach welchem Recht wird unsere Scheidung vollzogen, da ich bzw. wir keinen gemeinsamen Aufenthalt hatten? Ich war sozusagen immer nur zu Besuch in Rußland.

Muss er überhaupt nach Deutschland einreisen, um irgendwelche Papiere zu unterschreiben? Geht es auch auf die Distanz und per Post?

Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie sieht es mit geteiltem Sorgerecht aus? Der Vater wohnt nicht in Deutschland.

Wie sieht es mit Unterhalt aus? Ist er als Ausländer, der nicht in Deutschland gemeldet ist, dazu verpflichtet?

Werden Schulden, die vor unserer Eheschließung entstanden sind, auf uns beide verteilt, obwohl diese im Ausland gemacht worden sind?

Wie läuft es mit der Namensänderung? Ich möchte gerne, dass das Kind und ich meinen Mädchennamen bekommen. Ist es überhaupt beim Kind möglich?

Falls ihr Ähnliches durchgemacht habt, schreibt mir bitte eure Erfahrungen. Verbessreungsvorschläge etc.

VIELEN DANK
LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Du kannst ohne Anwalt keine Scheidung in Deutschland einreichen. Bei den vielen Problemen solltest Du schnell einen Anwalt aufsuchen. Soviel vorab:

Ja, Du kannst in Deutschland geschieden werden. Da schaust Du mal ins EGBGB, da findest Du das, was Du benötigst.

Für das alleinige Sorgerecht sehe ich im Augenblick keinen Grund. Laß Dir von ihm eine Vollmacht geben, und gut ist.

Ob er Unterhalt zahlen muss, das wird wahrscheinlich schwierig. Kommt auch auf die Abkommen zwischen Rußland und Deutschland an, ob da vollstreckt werden kann. Und darauf, ob es um Kindesunterhalt geht, oder aber um Deinen.

Schulden, die vor der Ehe gemacht worden sind, die hat derjenige zu tragen, der unterschrieben hat. Hat keinen Einfluß auf die Scheidung.

Du kannst nach der Scheidung Deinen Mädchennamen wieder annehmen. Das Kind nur mit Zustimmung des Vaters. Warum willst Du dem Kind auch seine Identität nehmen? Solltest Du nicht tun.

wirdwerden

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