Scheidung - ist das korrekt, dass er mir vor der Urkundenzustellung keinen Unterhalt mehr zahlt?

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Herzschmerz
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - ist das korrekt, dass er mir vor der Urkundenzustellung keinen Unterhalt mehr zahlt?

Hallo und Frohes neues Jahr....
ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen..
ich wurde vor wenigen wochen geschieden..
habe noch keine offizielle urkunde erhalten..
mein mann musste mir vor der scheidung unterhalt zahlen..
nun habe ich gerade bemerkt, dass er mir kein unterhalt überwiesen hat..
ist das korrekt, dass er mir vor der urkunden zustellung kein unterhalt mehr zahlt ?
ich dachte immer die scheidung ist erst dann rechstkräftig wenn beide die urkunde erhalten haben..
ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann...vielen dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heurekus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Wozu willst Du denn Unterhalt von ihm, wenn Du sonst nichts mehr von ihm wissen willst? Oder bist Du noch minderjährig?

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Herzschmerz,

solltet ihr beide bei dem Scheidungstermin Rechtsmittelverzicht erklärt haben, dann ist das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig.

Mit dem Zustellungszeitpunkt des Urteils hängt das also nicht zusammen. :)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.05.2009 07:29:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat Boogus:
"Rechtsmittel müssen vor dem LG /OLG (je nach Bundesland) eingereicht werden."

Falsch. Zuständig ist gem. § 119 GVG grundsätzlich das OLG.

"Das Scheidungsurteil geht also zum LG / OLG. Dort wird festgestellt, ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Ist das nicht der Fall, geht es zurück zum Familiengericht und wird von dort den Parteien übersandt."

Auch nicht ganz richtig, siehe § 706 ZPO . Das AG fordert beim OLG das sogenannte Notfristzeugnis an und erteilt dann - sofern kein Rechtsmittel eingelegt wurde - Urteilsausfertigungen mit Rechtskraftvermerk.

Im Übrigen beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat ab Zustellung des Urteils, nicht vier Wochen.

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#5
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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