Scheidung in der Türkei..Vollmacht?!?

18. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sandra_0310
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung in der Türkei..Vollmacht?!?

Hallo =)

kurz Vorweg...habe meine Frage auch schon im "Ausländerrecht" gestellt, aber man man sagte mir, ich solle es hier auch mal posten, da es dann doch eher eine Familienrechtliche Sache zu sein scheint....

Ich bin Sandra und war 6 jahre mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet und bin seit dem 5.5.09 offiziell geschieden, zumindest hier in Deutschland.

Ich bräuchte mal einen kurzen Rat und zwar...

er fängt nun an ich soll ihm eine Vollmacht geben, damit er sich in der Türkei auch scheiden lassen kann. Ich weiss gerad auch garnicht wo er wohnt was er macht etc. Ich will ihm die Vollmacht jedoch nicht freiwillig geben, weil ich weiss, dass er mit meiner Unterschrift auch andere Dinge anstellen wird. Bin ich dazu verpflichtet ihm eine Vollmacht zu geben? Kann er sich nicht mit dem schon verhandenen deutschen Urteil in der Türkei scheiden lassen? Wir haben damals in der Türkei gerheiratet und 3 Monate später war er auch schon hier. Leider war es von seiner Seite aus eine Zweckehe um hier studieren zu können, was ich nicht wusste und leider viel zu spät mitbekommen habe =(
Er braucht doch nur sein deutsches Urteil übersetzen und dort in der Türkei eintragen lassen, oder ist das falsch?

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar =)

Liebe Grüße

Sandra

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12330.10.2009 07:31:18
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 95x hilfreich)

warum soll er sich in der türkei nochmal scheiden lassen? ihr seid geschieden, das gilt überall. es geht nur 1mal scheiden, genau wie 1mal heiraten. urteil übersetzen fertig.

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