Scheidung in der Türkei-Unterschriftenfälschung?

13. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sandra_0310
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung in der Türkei-Unterschriftenfälschung?

Hallo

Ich habe folgendes Problem...

Mein Ex Ehemann ist Türke, ich bin Deutsche. Wir haben 2003 in der Türkei geheiratet und sind im Mai 2009 nach deutschem Recht geschieden worden. Seitdem habe ich auch keinen Kontakt mehr zu ihm. Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht mehr und musste zurück in die Türkei. Derzeit lebt er, glaube ich, bei seiner Lebensgefährtin in der Schweiz ( ob sie mittlerweile verheiratet sind, weiß ich nicht, aber sie gibt seinen Nachnamen an ). Im September diesen jahres, wurde ich zum hiesigen Gericht bestellt um meine Unterlagen vom türkischen Familiengericht entgegen zu nehmen. Die Scheidung sollte mitte Oktober am Gericht in Gebze erfolgen.

Das kuriose ist, ich bin bei Facebook angemeldet und habe dort meinen Mädchennamen angegeben. Die Unterlagen wurden auch unter meinem Geburtsnamen ausgestellt. Ich weiss, dass er auch dort angemeldet ist und es gesehen hat. Ich habe aber meinen angenommenen Namen noch nicht abgelegt. Der Zusteller vom hiesigen Gericht war selbst verdutzt darüber.

Ich habe meinem Ex Ehemann keinerlei Unterschriften gegeben, keine Vollmacht erteilt und auch keinen Anwalt in der Türkei beauftragt die Scheidung zu vollziehen.

Die Papiere die mir aus der Türkei zugestellt worden sind, beinhalten alle meinen Geburtsnamen und nicht den Namen, den ich noch habe. Zur Scheidung selbst, bin ich nicht in die Türkei gereist.

Meine Vermutung ist, dass er in meinem Namen einen Rechtsanwalt beauftragt und meine Unterschrift gefälscht hat, was ja nicht das erste Mal wäre.

Ist es einfach so möglich, dass er einen Anwalt für mich beauftragt? Ich meine es ist ja schon komisch, dass nur mein Geburtsname auftaucht und nicht mein Name, den ich von ihm angenommen habe und aktuell immer noch so heiße.

Was kann ich jetzt machen? Ist das rechtens?

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

Sandra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Scheidungen, die im Ausland vollzogen werden, entfalten im Mutterland eines Betroffenen nur dann Wirksamkeit, wenn sie dort auch implementiert werden. Mal ein Beispiel: Du bist Deutsche und lässt Dich in der dominikanischen Republik scheiden. Diese Scheidung entfaltet in Deutschland nur dann Wirksamkeit, wenn sie hier bestätigt wird. Das ist Landesrecht, geschieht über die jeweiligen Ministerien. Ich weiss aus einigen Fällen, dass dieses in der Türkei ebenso ist. Für Deinen türkischen Mann ist es wichtig, dass seine Scheidung dort anerkannt wird. Dies geschieht durch ein Familiengericht. Für diese Anträge bedarf es nicht einer Unterschrift oder der Mitwirkung des Expartners. Also, Du kannst in Deutschland eine ausländische Scheidung ohne Deinen Ex implementieren, Dein Ex in der Türkei. Ich vermute mal, dass das geschehen ist.

Ansonsten sind die Scheidungsgesetze in der Türkei keinesfalls "orientalisch." Die Formalien sind zwar etwas anders als bei uns (Bei Kindern muss zwingend auch bei Einvernehmen eine Sorgerechtsentscheidung getroffen werden), aber die Türkei hat seinerzeit das schweizer Scheidungsrecht weitestgehend übernommen.

Dich muss diese Prozedur also nicht stören. Du bist in Deutschland geschieden, und diese Entscheidung ist für Dich bindend.

wirdwerden

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