Scheidung / gemeinsame Wohnung

1. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
odewa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung / gemeinsame Wohnung

Hallo in Forum...
folgende Frage habe ich..
bin seit 11.2007 geschieden. Mit meiner Ex habe ich eine gemeinsame Eigentumswohnung, die steht zum Verkauf.. aber es dauert.
Nun zur meiner Frage..
Meine Ex wohnt weiterhin alleine in der Wohnung, habe ich Anspruch auf einen Mietanteil von Ihr?? die Kaltmiete würde sich auf etwas über €400 belaufen.
welchen weg müsste ich gehen um ewentuele Ansprüche durchzusetzetn??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

wer zahlt den Kredit? Oder ist die Wohnung schuldenfrei?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
odewa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

.. schuldner sind wir beide.. Sie zahlt die Rate an die Bank, und ich ihr die hälfte
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Da dufür *deine* Wohnungshälfte zahlst, sie aber nicht bewohnst, könntest du dafür m. E. eine Mietzahlung fordern.

Wie wäre es, wenn du einmal mit ihr darüber redest??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
odewa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für den Tipp.. aber mit dem reden ist es leider nicht viel.. muss es wohl auf rechtlichen weg versuchen.. will aber auch nicht unsummen für ein verfahren ausgeben...
daher bin ich auf der suche wie ich die forderung am besten formulieren und begründen kann
gruss

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Sie nutzt deinen Hausanteil uneingeschränkt. Würde mich interessieren, wie sie es begründet, dass sie das unentgeltlich kann...

Wenn es um ca. 200 € monatlich geht und ihr eh verkaufen wollt, solltest du dir gut überlegen, welchen finanziellen Aufwand dir die Durchsetzung der Forderung wert ist.

Schau doch mal die Antworten von frag-einen-Anwalt durch. Ich meine, da ist diese Thematik schon öfter behandelt worden.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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