Scheidung Zugewinn

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
schicki
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidung Zugewinn

Hallo,
Ich habe folgende Frage.
Mein Mann und ich haben im Dezember 2015 ein Grundstück gekauft. Bezahlt haben wir es über eine Finanzierung. Wir stehen beide mit 50% im Grundbuch.
Im Mai 2016 habe ich meine Eigentumswohnung verkauft und mit einem Teil dieses Geldes die Finanzierung abgelöst. Von dem Verkauf sind noch 70.000€ übrig geblieben, welche auf meinem Konto liegen. Geheiratet haben wir dann erst im Juli 2016.

Nun haben wir uns getrennt und wir werden das Geubdstück verkaufe . Mein Mann ist der Meinung, ihm steht sowohl die Hälfte aus dem Verkauf des Grundstücks, als auch die Hälfte von dem Vermögen auf meinem Konto zu. Wir haben keinen Ehevertrag gemacht.
Ist die Aussage meines Mannes so richtig?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Mein Mann ist der Meinung, ihm steht sowohl die Hälfte aus dem Verkauf des Grundstücks


Das ist richtig, da Ihr das Grundstück gemeinsam angeschafft habt und auch beide zur Hälfte als Eigentümer eingetragen sind.

Zitat:
als auch die Hälfte von dem Vermögen auf meinem Konto zu.


Die 70.000€ gehören zum Anfangsvermögen und fallen somit nicht in den Zugewinn. Darauf hat Dein Mann daher keinen Anspruch. Sollte sich ein höherer Betrag auf Deinem Konto befinden, so wird dieser während der Ehe angesparte Teil jedoch geteilt.

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

M.E. nein, aber das solltest du mit deinem Anwalt klären. Die Ablösung der Finanzierung erfolgte im Vertrauen in den Fortbestand der Beziehung. Er dürfte daher nur am Gewinn aus dem Grundstücksverkauf partizipieren, aber auf die geleistete Sondertilgung hat er keinen Anspruch.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ist das gekaufte Haus schuldenfrei?

edy

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Dass die Finanzierung abgelöst wurde hatte ich übersehen.

Der Mann hat daher keinen Anspruch auf das Kontoguthaben in Höhe von 70.000€ und auch nach meiner Auffassung kannst Du die Sondertilgung zurückfordern und nur der verbleibende Verkaufserlös wird geteilt.

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#5
 Von 
schicki
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein Haus steht nicht drauf. Es geht nur um das Geunstück und das ist durch meine Ablöse der Finanzierung schuldenfrei. Geht jetzt eigentlich nur darum, ob er ein anrecht auf 50% des Grubdstückes hat?

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Hier war ein Lesefehler programmiert.

Zitat (von schicki):
Nun haben wir uns getrennt und wir werden das Geubdstück verkaufe


Wer hatte was am Hochzeitstag? Werte in € ?

edy

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#7
 Von 
schicki
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry. Am Hochzeitstag hatte ich 70.000 auf meinem Konto und wir hatten das abbezahlte Grundstück, wo wir 50/50 eingetragen sind.

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#8
 Von 
schicki
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry. Am Hochzeitstag hatte ich 70.000 auf meinem Konto und wir hatten das abbezahlte Grundstück, wo wir 50/50 eingetragen sind.

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

du hattest dann als Anfanfangvermögen von

was war das Grundstück am Hochzeitstag wert?

edy

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

du hattest dann als Anfanfangvermögen von

was war das Grundstück am Hochzeitstag wert?

edy

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hinsichtlich der 70.000 € auf dem Konto sehe ich keine großen Probleme, sofern Nachweise vorhanden sind.

Aber die Ablösung der Finanzierung durch nur einen der beiden Eigentümer vor der Hochzeit erfordert schon einiges an Nachweisen, um auch den Ablösungsbetrag dem Zugewinnausgleich zugänglich zu machen.

Außerdem ist es mit der Zusatzzahlung ja nicht getan. Vom Erwerbszeitpunkt an haben die Partner ja das Grundstück irgendwie finanziert.

Je präziser man die Geldflüsse nachweisen kann, je einfacher wird die Vermögensauseinandersetzung das Grundstück betreffend.

Berry

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Geht jetzt eigentlich nur darum, ob er ein Anrecht auf 50% des Grundstückes hat?


Ja, denn die von Dir vorgenommene Sondertilgung ist rechtlich gesehen in Höhe der Hälfte der Zahlung eine Schenkung an Deinen Mann gewesen. Das geht so weit, dass eigentlich Schenkungssteuer angefallen wäre, wenn dieser Betrag höher als 20.000€ war. Wenn das nach der Hochzeit erfolgt wäre, dann wäre es klar gewesen, dass Du das Geld zurück bekommst.

Da die Schenkung jedoch vor der Hochzeit erfolgt ist, ist die Rechtslage komplizierter. Diese Schenkung erfolgte im Vertrauen auf die bevorstehende Hochzeit. Daher gehe ich davon aus, dass analog zur Schwiegerkindschenkung (BGH-Urteil vom 03.02.2010, Az.: XII ZR 189/06 ) ein Rückforderungsanspruch wegen Entfalls der Geschäftsgrundlage besteht.

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