Hallo meine Bekannten sind verheiratet und haben 2012/2013 eine Wohnung gekauft, als Eigentümerin ist aber nur die Ehefrau im Grundbuch eingetragen(Laut Testament erbt ihr Sohn die Wohnung), allerdings wird die Wohnung finanziert und die Bankfinanzierung läuft auf den Ehemann. Es ist ganz normal eine Zugewinn-Gemeinschaft. Es kriselt im Moment, und falls einer Scheidung nicht mehr auszuweichen ist, hätte der Ehemann überhaupt ein Anspruch auf die Wohnung? Bzw. auf finanziellen Ersatz, wie sieht es mit seiner Finanzierung aus? Ich danke im Voraus für die Info.
-----------------
""
Scheidung Wohnung v. Ehefrau Finanzierung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
als Anmerkung noch: Die Wohnung hat 150 TEUR gekostet, 75 TEUR wurden finanziert, die Finanzierung läuft auf den Ehemann. Ich habe jetzt etwas im Internet gelesen, die Ehefrau hat ja auf jeden Fall das Recht auf die Wohnung, aber welche finanzielle Ansprüche hat der Ehemann im Fall der Scheidung und wie sieht es mit der noch laufenden Finanzierung aus? Danke
-----------------
""
Hallo vikaaa84 ,
Hier wird ein Zugewinnausgleich vorgenommen.
Die Eintragung ins Grundbuch spielt beim Zugewinnausgleich
keine Rolle.
Für die Bankverbindlichkeiten ist nur der Mann haftbar.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke Edy, das heisst mit meinem Beispiel, er muss die Finanzierung die 75 TEUR selber tragen. Aber sie müsste ihm 50 % vom Wert der WOhnung also hier auch 75 TEUR ausbezahlen? Wenn man jetzt keine anderen Sachen berücksichtigen würde? Richtig?
-----------------
""
Hallo vikaaa84,
Darauf kann ich so nicht antworten.
Was ist die Wohnung bei einem Verkauf wert?
Bestehen noch Kredite? wie hoch?
Wer hat wie viel in die Wohnung investiert?
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
... und vor allem: wo kamen die übrigen 75T€ zum Kauf der Wohnung her? (bei Kaufpreis 150T€ und 75T€ Finanzierung fehlen ja noch 75T€).
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
die Wohnung hat ungefähr den gleichen Verkaufswert, also 150 TEUR, sie wurde ja aktuell vor ca. einem Jahr gekauf und wurde zuvor von der Familie gemietet, also eher hat sie einen größeren Wert, da einiges noch rein investiert wurde.
Die Finanzierung läuft noch, und es sind ca. 70 TEUR. Die Finanzierung läuft auf den Ehemann. Mir ist nicht bekannt, ob die Ehefrau auch unterschreiben musst. Ich denke aber schon, dass die Bank sich da so abgesichert hat.
Das Eigenkapital, hat die Ehefrau gehabt, aber weil die laufende kosten die ganzen Jahren über den Ehemann liefern, das heisst Miete, etc.. Also konnte sie das Geld in der Ehe ansparen. Ich denke es ist als gemeinsames Kapital zu sehen?
-----------------
""
Wenn(!) es tatsächlich so ist, dass das Eigenkapital der Frau, welches für die Wohnung verwendet wurde, komplett(!) erst während der Ehe angespart wurde, und die Schulden alleine(!) vom Mann getragen werden, dann ergibt sich überschlägig folgendes, stark vereinfachtes Bild:
Vor der Ehe:
Mann: 0
Frau: 0
Nach der Ehe:
Mann: Schulden von 70T€
Frau: Wohnung im Wert von 150T€
Differenz: 220T€
Hälfte davon 110T€.
Frau muss an Mann 110T€ als Ausgleich zahlen.
Frau behält Wohnung alleine.
Mann muss weiterhin die Schulden alleine zahlen.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
ahhh, vielen Dank.
Hat die Frau den Möglichkeit, wenn der Mann die Scheidung einreicht, die Wohnung zu verkaufen bzw. die vorher evtl. an ihren Sohn zu verschenken um der Zahlung an Ihren Mann zu entkommen? Wie bereits erwähnt steht nur sie im Grundbuch und es wurde kein Vorkaufsrecht für den Mann beschlossen.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Hat die Frau den Möglichkeit, wenn der Mann die Scheidung einreicht, die Wohnung zu verkaufen bzw. die vorher evtl. an ihren Sohn zu verschenken um der Zahlung an Ihren Mann zu entkommen? <hr size=1 noshade>
Wenn es sich bei der Wohnung um den einzigen Vermögensgegenstand der Frau handelt: nein, siehe §1365 BGB
Verkaufen würde auch nichts bringen. Denn dann würde ja "nur" die Wohnung im Wert von 150T€ durch ein Geldvermögen im Wert von 150T€ ersetzt, so dass sich an der auszugleichenden Summe nichts ändert. Das Risiko wäre, dass die Wohnung unter Wert verschleudert / verschenkt wird.
Außerdem ist das Grundstück doch wohl mit der Grundschuld belastet. Da wird ein Verkauf oder eine Schenkung doch ohne Einvernehmen mit der Bank nicht so einfach möglich sein.
Nochmal zurück zur obigen Ausgeleichsrechnung. Da habe ich für Mann und Frau als "Ausgangspunkt" vor der Ehe 0 angesetzt. Also kein Vermögen und keine Schulden. Das ist natürlich eine starke Vereinfachung. Das wahre Ergebnis hängt natürlich davon ab, was wirklich bei Ehebeginn vorhanden war.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Ok, vielen Dank für die Informationen, das reicht mir auch mal für die erste Einschätzung.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten