Scheidung - Sorgerecht??

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
NITO83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidung - Sorgerecht??

Hallo,

mir wurde jetzt endlich mein Scheidungstermin mitgeteilt.
Wird bei der Scheidung nur das Scheidungsurteil gesprochen, oder auch Sorgerecht oder Umgangsrecht geklärt?

Mein NOCH-Mann hat mir vor 2 Wochen das Angebot gemacht, wenn ich auf Unterhalt verzichte, verzichtet er auf das Sorgerecht. Das hab ich natürlich abgelehnt.
Wäre es möglich, das mein NOCH-Mann vor Gericht sagt, er will das Sorgerecht abgeben und dann wird das dort gleich so beschlossen? Oder hab ich irgendeine Möglichkeit, das ich es alleine bekomme, wenn er mir schon so ein Angebot macht und eigentlich NULL Interesse daran hat??

Danke für die Antworten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.02.2009 12:29:31
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Nito, was war denn das für ein *unmoralisches Angebot*. Sorgerechtabgabe gegen Unterhaltsverzicht. Ich mein, dass man auf Kindesunterhalt gar nicht verzichten darf. Auf das Sorgerecht schon. Ob das alles bei deinem Termin geregelt werden kann, habe ich keine Ahnung.


Lischka

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo NITO83,

auf Kindesunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden, er ist ein Anspruch des Kindes.

Die Idee des KV war damit ohnehin eine Illusion ;)

Wenn du die Sorgerechtsfrage beim Scheidungstermin geklärt haben möchtest, müsste dein Anwalt einen entsprechenden Antrag stellen.

Hast du deine Pläne schon mit ihm besprochen?


Grüße

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Abend NITO83,

es ist eine Frage der Strategie was man besser vor der mündlichen Verhandlung an Anträgen einbringt, oder erst im Gerichtssaal, aber ich schätze das hängt dann auch ein wenig von der Auslastung und der dann momentanen Stimmungslage des Richters/der Richterin, ob deine Anträge vor Ort gut ankommen.
Stellen kannst du die Anträge und auch verhandelt würden die - keine Frage, aber es kann auch passieren, dass ihr erstmal wieder nach Hause geschickt werdet um mal in Ruhe in euch (hier, in dich) gehen zu können.
Kann auch passieren, dass der Richter/die Richterin euch zur Mediation vergattert - obgleich das m.E. ohnehin Pflichtprogramm sein sollte.

Eines scheint ja klar: Du verzichtest offensichtlich nicht auf den Unterhalt.
Sein Angebot mag zu verachten sein, aber deine Intention ist nach meiner Meinung kaum nur einen Hauch besser und daraus schlussfolgere ich, dass er durchaus gute Gründe für seinen Vorschlag haben könnte, die nicht ausschließlich in seiner ganzen Schlechtheit zu finden sind.
Nach deinen anderen Threads und diesem hier, vermute ich mal, dass ihr als Eltern noch eine ganze Menge an Defiziten aufzuholen habt.
Seid ihr Eltern auch Scheidungskinder?

Lieben Gruß











-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#4
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

TE schrieb ja nicht das es sich um den Kindesunterhalt
gehandelt hat...ich denke vielmehr um den Trennungsunterhalt. Du kannst auf TU verzichten aber nur wenn du durch den Verzicht nicht auf Soziale Leistungen angewiesen bist.
Was deine Frage angeht ob du aufgrund seines Angebotes Chancen auf das alleinige sorgerecht hast: definitiv nein...Der Verzicht aufs Sorgerecht hat ja nichts mit dem Interesse an dem Kind zu tun sondern vielmehr der Umgang.
Unterhalt wird gesondert verhandelt. Scheidung und Sorgerecht nach Antrag in einem.Umgang meinses wissens nach auch gesondert aber das weiß ich nicht genau. Sicher kann er das Sorgerecht bei dem Scheidungstermin abgeben. Das kann er aber auch schon vorher machen übers Jugendamt ,wäre am ende die kostengünstigere Variante..nur für den Fall das er es auch ohne Unterhaltsverzicht abgeben will. Denn wenn das Sorgerecht mit verhandelt wird steigen die gerichtskosten ,da der Streitwert höher bemessen wird.
Aber ihr hattet doch fast ein Jahr zeit euch darüber gedanken zu machen warum erst jetzt so kurz vor dem Termin?

-- Editiert von Ilsebille am 04.02.2009 21:19

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#5
 Von 
NITO83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht hier um den Kindesunterhalt. Da ich nicht darauf verzichten kann, weil er dem wohl unseres Kindes dient und laut meinem Anwalt auch juristisch unmöglich ist, habe ich das Angebot abgelehnt.

Mein Anwalt meinte, das der Kontakt aus der Erfahrung nach der Scheidung meistens einschläft, wenn der KV vorher schon kein großes Interesse zeigt. Und das zeigt er auch nicht.
Sonst wurde 2 mal die Woche telefoniert und er hat ihn in Abständen von 6 Wochen abgeholt (an den WE hat er aber nichts mit ihm gemacht, sondern meistens bei seiner Mutter abgegeben und war betrunken !! hat mir mein Kind erzählt, das Papa betrunken war und die Treppe runtergefallen ist !!! Jetzt ruft er teilweise 2 - 3 Wochen gar nicht an.

Ich habe mir darüber schon vorher Gedanken gemacht, aber mir wurde vom Jugendamt gesagt, solange der KV unser Kind nicht misshandelt oder missbraucht, sehen sie keinen Handlungsbedarf. Aber wo fängt es an und wo hört es auf, bzw. wann wird da eingegriffen!
Und nach dem der KV jetzt angeboten hat, er würde auf das Sorgerecht verzichten wenn ich auf Kindesunterhalt verzichte, zeigt das doch, das er überhaupt kein Interesse daran hat.

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#6
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

ah Ok das es sich dabei um den KU handelte war leider nicht ersichtlich.

Richtig darauf kannst und darfst du nicht verzichten,das ist der Anspruch den das Kind hat ...
Und was dein Anwwalt sagte scheinen fast alle anwälte zu sagen,denn ich habe schon oft gehört das die Anwälte sagen: der größte teil aller geschiedener Väter verlieren spätesdens nach einem jahr das interesse an ihren Kindern,der grund wurde mir auch gesagt..weil der Umgang ein kann und kein muss für die Väter ist und meistens nicht mehr in die neue Lebensplanung passt...es gibt aber auch genügend ausnahmen,keine Frage.
Wenn es ihm nur ums geld geht das wird es das SR auch so freiwllig abgeben denn sein Anwalt wird ihm schon sagen das eine solche Klage ein haufen geld kostest.Und wenn er eh kein Interesse hat wird es es nicht drauf anko0mmen lassen....allerdings kostet dich das auch.aber das sollte es dir dann auch wert sein.Nur wird dieser grund allein nicht ausreichen. da musst dem Richter schon etwas mehr bieten als den Tausch Sorgerecht gegen Kindesunterhalt... das mit dem abschieben bei oma wäre ein grund... weiß ich aber nicht so 100%ig
wie alt ist denn euer Kind ?


-- Editiert von Ilsebille am 04.02.2009 21:54

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#7
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
das mit dem abschieben bei oma wäre ein grund... weiß ich aber nicht so 100%ig

definitiv nicht

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NITO83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Unser Sohn ist 6 Jahre.

Ich bin ja froh, das er nicht nach seinem Vater fragt. Wie sollte ich ihm erklären, das sein Vater kein Interesse an ihm hat!?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

Guten Morgen Nito83

wenn dein Sohn nicht nach seinem Vater fragt musst du auch nichts erklären.Solltest du auch vermeiden.Wenn er fragt dann sage ihm das du es nicht weißt und erwachsene eben manchmal komisch sind und komische dinge tun die man nicht erklären kann.Das sollte reichen.Vermeide auf jeden Fall negativ Antworten bezüglich des vaters.Sollte es doch mal zu einer Verhandlung kommen und dein Sohn würde befragt werden wäre das keine Gute Vorraussetzung wenn der Richter das Gefühl haben muss das der Junge negativ von dir beeinflusst wurde.Dein Sohn wird sich schon selbst seine Meinung bilden.

-- Editiert von Ilsebille am 05.02.2009 07:37

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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi NITO,

das alleinige Sorgerecht bedeutet lediglich, dass derjenige, der es hat, alle weitreichenden Entscheidungen für das Kind allein treffen kann. Dazu gehören z. B. umfangreiche OP's, Schulbildung, Konfirmation.

Es hat weder eine Auswirkung auf den Umgang (Recht von Kind und Vater!), noch auf den Kindesunterhalt, auf den eh nicht verzichtet werden kann.

Ansonsten rate ich auch zu Einigungen außerhalb der Gerichtswände, weil alles, was dort thematisiert wird, den Streitwert erhöht.

Und... genauso wie es Väter gibt, die sich nach der Trennung nicht mehr um die Kinder kümmern, gibt es Mütter, die alles dran setzen, den Kontakt zu vereiteln oder zu erschweren. Alles bedauernswerte Menschen, die sich über die Verantwortung gegenüber den Kindern hinwegsetzen, um ihre persönlichen Verletzungen mit dem Partner auszutragen. Diese Allgemeinaussagen kotzen mich echt an!

Wie wäre es, Nito, wenn du dich im Interesse eures Kindes mal mit dem Vater zusammensetzt und die Gründe für das Nichtkümmern hinterfragst?? Sollest du das schon ernsthaft getan haben - sorry.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
emiku
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde mich auch auf keinen Fall auf einen deal einlassen. Zeigt ja auch ein wenig, was deinem Mann wohl am wichtigsten ist. Ganz schön traurig

Emil

-- Editiert Moderator am 23.10.2012 08:37

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Das Ding ist drei Jahre alt. Die Scheidung ist durch.

Willst du hier nur Werbung machen?

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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