Scheidung - Mann verweigert Frau zutritt zur Wohnung

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung - Mann verweigert Frau zutritt zur Wohnung

Hallo liebe Foris,

ich versuche stichpunktartig zu schildern um was für ein Problem es sich handelt:

- Mai 2015 trennung der Beiden
- Dezember 2015 offizieller Auszug des Mannes aus der ehelichen Wohnung gemeinsam vor der Arge angegeben (Mann hat auch neue Wohnadresse gegenüber dem Mitarbeiter angegeben)
- seit Januar 2015 wird die Miete von der Arge auf den Namen der Frau direkt an den Vermieter überwiesen
- Mai 2016 Gerichtsverhandlung gegen den Mann wegen Körperverletzung (geschädigte ist die Frau) mit Urteil (er ist vorher auch schon bekannt und verurteilt geworden wegen KV-Delikten - allerdings nicht gegen die Frau
- Mann dringt immer wieder in die Wohnung ein, beschimpft und bedroht die Frau, hinterlässt die Wohnung in einem Trümmerfeld
- Frau räumt die Wohnung mit Hilfe ihrer Familie wieder auf, macht alles sauber
- beantragte einstweilige Verfügung gegen den Mann ist nicht bewilligt worden

gestern ist dann die Situation wieder einmal mehr eskaliert:

- Die Frau war in der Wohnung, mit anwesend die Mutter von der Frau.
- Mann taucht auf, betritt die Wohnung, klaut den Schlüssel der Frau
- herbei gerufene Polizei filzt den Mann (er hat den Schlüssel der Frau zwischenzeitlich vermutlich versteckt), findet den Schlüssel nicht bei ihm
- Sein Schlüssel wird ihm von der Polizei abgenommen, er wurde Stundenweise der Wohnung verwiesen, er durfte sich seinen Schlüssel dann später von dem zuständigen Polizeirevier abholen.

Folge:

Die Frau kommt nicht mehr in die Wohnung, kann auch ihre Post nicht holen weil der Mann jetzt im Besitz von allen Schlüsseln, inkl. der Briefkastenschlüssel, ist. Der Mann hat auch im Vorfeld schon ihre Post unterschlagen. Anzeige wegen Diebstahls der Schlüssel hat die Frau schon erstattet.

Frage:

Hat jemand schon eine ähnliche Situation erlebt? Kann jemand weiterhelfen wie die Frau jetzt weiter verfahren kann?
Termin beim Anwalt ist gemacht, dieser ist aber leider erst am Dienstag nächste Woche ...

Vielen Dank für Eure Einschätzungen

P.S.: Der Mann ist leider noch immer mit im Mietvertrag und weigert sich trotz eigener Aussage, dass er ausgezogen ist, sich polizeilich umzumelden.

-- Editier von Gena am 14.09.2016 15:54

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Vielleicht als allererstes das was am nächsten liegt. Tauscht das Schloß aus. Dann hat er keinen Schlüssel mehr und man braucht ihm nicht aufmachen. Rein kommt er auch nicht mehr (außer mit Türaufbrechen und das mag auch die Polizei nicht).

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#2
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Vielleicht als allererstes das was am nächsten liegt. Tauscht das Schloß aus. Dann hat er keinen Schlüssel mehr und man braucht ihm nicht aufmachen. Rein kommt er auch nicht mehr (außer mit Türaufbrechen und das mag auch die Polizei nicht).


Das ist laut Aussage der Polizei nicht möglich weil er (noch) das gleiche Recht hat wie die Frau sich in der Wohnung aufzuhalten ...

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Quatsch. Außerdem ist die Polizei keine kompetente zivilrechtliche Beratungsstelle für wen auch immer.

Zwar hat nach einer Trennung noch der ausziehende Partner einen Anspruch auf Rückkehr, aber das wars dann auch. Und dieser Anspruch bedeutet auch nicht, dass man willkürlich auftauchen darf, sondern nur, dass man wieder einziehen darf.

Hier sind allerdings einige Ungereimtheiten. Wie kann der Mann wissen, wo der Schlüssel der Frau ist? Wieso hat die Frau ihren Schlüssel nicht so quergestellt im Schloss, dass er mit seinem Schlüssel nicht rein kam?

Ummeldung hat nichts mit dem Recht auf die Wohnung zu tun, das ist ein öffentlich-rechtlicher Akt. Zivilrechtlich muss eine Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt werden (alleinige Nutzung der Wohnung). Ich frage mich, warum das nicht geschehen ist? Und wieso die Frau aus der Wohnung gegangen ist, ohne Schlüssel?

wirdwerden

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#4
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Frau hatte tatsächlich den Schlüssel im Schloss und seitlich gedreht. Warum der Mann trotzdem mit seinem Schlüssel in die Wohnung gekommen ist, ist ein Rätsel. Es konnte auch im Nachhinein nicht geklärt werden weil man zwei Schlüssel braucht um auszuprobieren ob es bei diesem Schloss möglich ist von aussen aufzuschliessen obwohl innen der Schlüssel steckt.

Der Mann hat den Schlüssel abgezogen als er in die Wohnung eingedrungen ist und ist sofort weggerannt. Die Frau ist noch hinterher und hat ihm gesagt, dass er den Schlüssel wieder zurück geben soll. Leider ist die Polizei erst ca. 10 Minuten später eingetroffen. Da hat er den Schlüssel schon versteckt / weggeworfen o.ä.

Inzwischen behauptet er gegenüber Nachbarn, dass die Frau keinerlei Rechte mehr hat die Wohnung zu betreten, dass er ihre Sachen in den Keller stellen und sich dort wohnlich einrichten wird.

Die Polizei hat der Frau geraten sich einige Kleidungsstücke einzupacken, den derzeitigen Zustand der Wohnung photographisch festzuhalten (er hatte die Wohnung ja schonmal in einem Trümmerhaufen hinterlassen) und dann vorläufig zu gehen um Konflikten aus dem Weg zu gehen. Wie geschrieben: er ist wegen KV-Delikten mehrfach verurteilt worden.

Termin wegen Zuweisung der Wohnung beim Anwalt ist am Dienstag erst. Warum das bisher noch unterlassen wurde entzieht sich meiner Kenntniss

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#5
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf Nachfrage bei der Frau warum der Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung noch nicht gestellt wurde: sie hat(te) verständlicher Weise Angst vor dem Mann, dass er wieder gewalttätig ihr gegenüber wird.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Polizei hat die Aufgabe der Deeskalation. Nicht die Aufgabe, zivilrechtliche Ansprüche zu klären. Fakt ist im Augenblick, dass sie die Wohnung aus was für Gründen auch immer geräumt hat. Dass er wusste, wo sich der Schlüssel befindet. Jetzt sind wir an den Punkt, in welchem es einer gerichtliche Entscheidung bedarf. Und das wird der Anwalt hoffentlich in 5 Tagen vorbereiten.

wirdwerden

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#8
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist schon klar, dass die Frau dem Mann den Zutritt zu der Wohnung nicht verwehren kann. Darum geht es ja auch nicht. Hier ist es umgekehrt der Fall wenn du meinen Thread genau liest. Der Mann hat der Frau den Schlüssel entwendet und verwehrt IHR den Zutritt.

Termin beim Anwalt gibt es für nächste Woche Dienstag (ebenfalls schon erwähnt).

Unsere Hoffnung war eine kurzfristige Lösung zu finden wie sie wieder Zutritt zur Wohnung bekommt. Deswegen meine Frage hier.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ tom: er ist ausgezogen, lebt seit über einem halben Jahr woanders. Damit hat er nicht das Recht, sich in der Wohnung aufzuhalten. Er kann was ausholen, nach Anmeldung. Das ist ja auch völlig in Ordnung. Aber, er darf da nicht aufschlagen, und die Frau aus der Wohnung vertreiben. Das geht gar nicht. Und der Gerichtsvollzieher vollstreckt Urteile. Und ein Urteil haben wir hier nicht. Die Polizei ist auch nicht zuständig.

Jetzt wird eben die harte Tour gefahren. Nämlich Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung. Das sollte jeder, wirklich jeder Anwalt hinbekommen. Die Mutter sollte sich auch bereit halten, für eine zusätzliche eidesstattliche Versicherung. Sie war ja dabei. So Fälle gehen in meinem Gerichtssprengel binnen drei Tagen durch. Im Eilverfahren. Er hat eine eigene Wohnung, schlägt in der Wohnung auf, die nur noch von der Frau bewohnt wird und vertreibt sie. Ja, wo sind wir denn? Doch nicht im wilden Westen.

wirdwerden

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#10
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

Richtig - mit dem Moment, wo er ausgezogen ist und sogar eine eigene Wohnung hat, hat er das Recht auf wohnen verwirkt. Gerade, wenn eine Scheidung läuft. Er hat allerdings das Recht auf sein Eigentum, welches sie ihm geben muss, wenn ein gemeinsamer Termin dafür gefunden wurde. Er darf nicht selbst in die Wohnung. Es gibt zudem seit dem 1.11.2015 ein neues Meldegesetz. Vielleicht sollte man auch mal das entsprechende Amt informieren.

Zum Schlüssel: Ich habe zB ein Schloss, da kann mana uch von außen aufschließen, wenn von innen abgeschlossen ist und Schlüssel steckt. Ich kann dieses Schloß auch im Falle eines Falles durch einen 2. Schlüsselsatz "umprogrammieren".
Ausbau und Wechsel des Schlosses stellt in erster Linie kein Problem dar. Wahrscheinlich muss der Mann sogar für die Kosten aufkommen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Schließanlage eines Mehrfamilienhauses des Vermieters handelt - da müsste dann ggf sogar der zentralschlüssel erneuert werden (Haupthausflur). Sollte er im Falle eines Schloßtausches mit Polizei und Schlosser in die Wohnung kommen ist das Hausfriedensbruch, egal, ob er da gemeldet ist oder nicht

Ferner sollte, falls nicht schon geschehen, sämtliche Nachbarn über die Situation aufgeklärt werden und um Verständnis gebeten werden aber auch zur Obacht. 1. gibts dann kein böses Gerede, 2. Verständnis, 3. Hilfe. Egal, ob die ehelichen Auseinandersetzungen laut genug waren, dass der ganze Straßenabschnitt den mitbekommen haben.

Nächster Punkt: die Polizei darf einen gewalttätigen Ehemann für eine bestimmte Zeit der Wohnung verweisen. Er darf dann unter Aufsicht einige Sachen packen und muss dann gehen. In Bremen gilt das für 10 Tage. Zeit genug für eine Frau einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Dann sinds sogar 10 Tage mehr. Sowas gibts sicherlich auch in anderen Bundesländern. Bei Gericht kann man eine Gewaltschutzverfügung erwirken.

Die Frau kann auch vorübergehend ins Frauenhaus. DA kommt er nicht rein. Dadurch verwirkt sie ihr Anrecht auf die Wohnung nicht, ist aber aus der Schusslinie und wird psychologisch betreut und begleitet, die Frauen dort sind erfahren und helfen ihr bei allen Anträgen.

Signatur:

Wer nichts fragt erfährt nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich muss hier noch ein Missverständnis aufklären: er hat keine eigene Wohnung bezogen sondern entweder bei seiner Mutter gewohnt oder zwischenzeitlich in einer WG gelebt von seinem (kurzfristigen) Arbeitgeber. Gemeldet war er die ganze Zeit über in der ehelichen Wohnung.

Dennoch hat er über 6 Monate nicht mehr in der Wohnung gelebt und somit sollte es ja eigentlich unerheblich sein ob er eine eigene Wohnung bezogen oder woanders gelebt hat?!

Zitat (von samweis):
Nächster Punkt: die Polizei darf einen gewalttätigen Ehemann für eine bestimmte Zeit der Wohnung verweisen. Er darf dann unter Aufsicht einige Sachen packen und muss dann gehen. In Bremen gilt das für 10 Tage. Zeit genug für eine Frau einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Dann sinds sogar 10 Tage mehr. Sowas gibts sicherlich auch in anderen Bundesländern. Bei Gericht kann man eine Gewaltschutzverfügung erwirken.


Die Tat gegen die Frau ist schon länger her. Das Gerichtsurteil wegen der KV war im Mai. Die Polizisten, die gestern anwesend waren, haben gesagt, dass es schon zu lange her sei und es deswegen keine Grund dafür gibt ihm einen Platzverweis für mehrere Tage zu geben. Der Mann hätte die Frau gestern körperlich attackieren müssen um diesen Verweis aussprechen können :bang: .

Einen Antrag auf einstweilige Verfügung ist ja leider nicht bestätigt worden mit der Begründung, dass der Mann ja eh seit über 6 Monaten nicht in der Wohnung lebe und somit das Recht auf die Wohnung verwirkt habe (das hat die Frau leider nur fernmündlich von dem zuständigen Familiengericht erfahren - die Post wurde ihr von dem Mann nicht ausgehändigt)

Die Nachbarn sind involviert und informieren die Frau über die Geschehnisse in der Wohnung. Im Moment räumt er wohl die Wohnung um (oder er zerlegt mal wieder die Möbel? Wir wissen es nicht).

Tante Edit: der Mann darf sehr gerne die Sachen von ihm aus der Wohnung holen. Die sind auch alle fein-säuberlich zusammen gepackt. Das ist also absolut kein Streitpunkt ;-)

Edit 2: Die Frau ist zwar in keinem Frauenhaus aber trotzdem Gott sei Dank erstmal aus der Schusslinie des Mannes. Dadurch, dass er ihr den Zutritt zu der Wohnung verwehrt kann man das nicht als Auszug aus der Wohnung werten, oder? Nicht, dass er den Spieß noch umdreht ...

-- Editiert von Gena am 14.09.2016 21:21

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#12
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von samweis):
Es gibt zudem seit dem 1.11.2015 ein neues Meldegesetz. Vielleicht sollte man auch mal das entsprechende Amt informieren


Danke für den Hinweis. Den werden wir weiter verfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gena, das alles, was Du schreibst, deckt sich ja mit meiner Einschätzung. Auch die Gerichtsentscheidung, die ja auch die von mir angegebenen 6 Monate voll bestätigt hat. Also, was weiter oben genannt ist (Polizei, Gerichtsvollzieher), dass ist schlicht und ergreifend Quatsch.

Nochmals: wir haben hier ein zivilrechtliches Problem, kein strafrechtliches. Da er erst jetzt die Wohnung streitig macht, konnte im Mai auch nicht im Eilverfahren über die Zuweisung der Wohnung entschieden werden, das geht erst jetzt, weil erst jetzt das Rechtsschutzinteresse von Dir da ist. Im Mai hätte das im normalen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden müssen. Jetzt ist aber das Eilverfahren geboten.

Die Polizei hat sich völlig korrekt verhalten. Sie ist nicht dazu da, Eure zivilrechtliche Streitigkeit zu lösen. Die Voraussetzungen für das Gewaltschutzgesetz sind nicht gegeben, derzeit. Ich wundere mich allerdings, dass hinsichtlich der Wohnung nicht im "Nicht-Eilverfahren" eine Entscheidung herbeigeführt worden ist.

Jetzt klare Marschrichtung für den Anwalt: im Eilverfahren Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung. Überprüfen, ob darüber hinaus auch ein Hauptverfahren erforderlich ist. Überprüfen, ob bei dieser extremen Konstellation nicht auch eine sofortige Scheidung möglich ist.

Du kannst bis Dienstag natürlich ein bissele was vorbereiten. Würde Dir Dein Vermieter bestätigen, dass Du seit über 6 Monaten in der Wohnung allein gelebt hast? Lass es Dir eventuell schriftlich geben. Wer hat die Miete bezahlt, auch diese Unterlagen solltest Du mit zum Anwalt nehmen. Und, wenn es irgend geht, nimm auch Deine Mutter mit zum Anwalt, damit sie dort gleich die eidesstattliche Versicherung unterschreiben kann.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 15.09.2016 08:56

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#14
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Dann: ich bin wirklich nicht die Frau, ich bin die Mutter von ihr :-)

Zitat (von wirdwerden):
Gena, das alles, was Du schreibst, deckt sich ja mit meiner Einschätzung. Auch die Gerichtsentscheidung, die ja auch die von mir angegebenen 6 Monate voll bestätigt hat. Also, was weiter oben genannt ist (Polizei, Gerichtsvollzieher), dass ist schlicht und ergreifend Quatsch.

Nochmals: wir haben hier ein zivilrechtliches Problem, kein strafrechtliches. Da er erst jetzt die Wohnung streitig macht, konnte im Mai auch nicht im Eilverfahren über die Zuweisung der Wohnung entschieden werden, das geht erst jetzt, weil erst jetzt das Rechtsschutzinteresse von Dir da ist. Im Mai hätte das im normalen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden müssen. Jetzt ist aber das Eilverfahren geboten.


Eilverfahren ist ein guter Hinweis der bei dem Anwaltstermin mit Sicherheit angesprochen wird. Meines Erachtens nach sollte der Anwalt das allerdings von alleine in Angriff nehmen...

Zitat (von wirdwerden):
Die Polizei hat sich völlig korrekt verhalten. Sie ist nicht dazu da, Eure zivilrechtliche Streitigkeit zu lösen. Die Voraussetzungen für das Gewaltschutzgesetz sind nicht gegeben, derzeit. Ich wundere mich allerdings, dass hinsichtlich der Wohnung nicht im "Nicht-Eilverfahren" eine Entscheidung herbeigeführt worden ist.


So hatten es uns die Polizisten auch erklärt und ist absolut verständlich für uns.

Wie gesagt: die Frau hatte Angst vor dem Mann. Jetzt ist allerdings wirklich höchste Eile geboten.

Zitat (von wirdwerden):
Überprüfen, ob bei dieser extremen Konstellation nicht auch eine sofortige Scheidung möglich ist.


Guter Tipp, werde ich weiter geben!!

Zitat (von wirdwerden):
Du kannst bis Dienstag natürlich ein bissele was vorbereiten. Würde Dir Dein Vermieter bestätigen, dass Du seit über 6 Monaten in der Wohnung allein gelebt hast? Lass es Dir eventuell schriftlich geben. Wer hat die Miete bezahlt, auch diese Unterlagen solltest Du mit zum Anwalt nehmen. Und, wenn es irgend geht, nimm auch Deine Mutter mit zum Anwalt, damit sie dort gleich die eidesstattliche Versicherung unterschreiben kann.


Ich werde meiner Tochter sagen, dass sie die Unterlagen zum Termin bereit halten wird und mit ihrer Verwaltung Kontakt aufnehmen soll.

Selbstverständlich werde ich bei dem Termin dabei sein und alles unterschreiben was nötig ist.

Vielen Dank nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bitte erzähl mal, wie es weiter geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Werde ich gerne machen.

Ich habe meiner Tochter die Ratschläge auch schon weiter gegeben und sie wird Kontakt mit der Hausverwaltung etc. aufnehmen.
Sie hat auch schon mit ihrem Anwalt geschrieben in der Hoffnung, dass dieser den Eilantrag vor Dienstag auf den Weg bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vor Dienstag mit Sicherheit nicht, denn es braucht die Unterschriften auf den eidesstattlichen Versicherungen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vor Dienstag mit Sicherheit nicht, denn es braucht die Unterschriften auf den eidesstattlichen Versicherungen.

wirdwerden


Schade eigentlich

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und, der Anwalt muss sich ein Bild machen und das auch genau bei Gericht beschreiben. Das, was Du hier geschrieben hast, das langt für eine EV nicht aus. Das muss sehr konkret sein, quasi anfassbar. Und die Vorbereitung von sowas geht nur nach einem auf den Punkt gebrachten Gespräch mit dem Anwalt. Das sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles gut wirdwerden. Ich habe das schon verstanden. Du weißt bestimmt auch: die Hoffnung stirbt zuletzt ;-)

Ich habe hier übrigens, wie du dir vorstellen kannst, nicht alle Geschehnisse in der letzten Zeit geschrieben sondern nur die wichtigsten...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

So, heute war also der Termin beim Anwalt und ich berichte wie versprochen:

Meine Tochter und ich haben je eine eidesstattliche Versicherung geschrieben in denen wir angegeben haben, dass der Mann den Schlüssel der Frau gestohlen, nicht wieder zurückgegeben, und die Frau somit keinen Zugang zu der Wohnung hat (natürlich ein bisschen ausführlicher - aber ihr kennt ja schon alles).

Morgen wird der Eilantrag an das Familiengericht gehen und am Freitag, der Anwalt hat an diesem Tag eh dort zu tun, wird er nachfragen wie lange es genau dauert. Also werden wir wohl dann genaueres erfahren wann ein Beschluss ergeht. Laut Aussage des Anwaltes sollte es nicht lange dauern und höchstwahrscheinlich auch ohne vorherige mündliche Anhörung gehen.

Mehr von der "Geschichte" wahrscheinlich dann ;-)

LG
Gena

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Lieb, dass Du an uns gedacht hast. Denn es ist für uns natürlich auch interessant, ob wir so einigermaßen richtig lagen mit unserer Einschätzung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Lieb, dass Du an uns gedacht hast. Denn es ist für uns natürlich auch interessant, ob wir so einigermaßen richtig lagen mit unserer Einschätzung.

wirdwerden


Natürlich :-) Ich hatte ja geschrieben, dass ich weiter berichten werde. Ist ja durchaus auch möglich, dass jemand anderes in die gleiche Situation gerät und durch diesen Beitrag die Infos bekommt die wir uns erhofft hatten.

Sobald wir Neues erfahren werde ich wieder berichten.

Einen schönen Abend noch

Gena

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir hätten da noch eine Frage:

wenn der Antrag durch ist (der ist heute übrigens an das Gericht geschickt worden) und die Frau die Zuweisung hat, dann kann man ja mit Polizeischutz den Mann der Wohnung verweisen.

Was ist jetzt aber wenn der Mann nicht da ist? Meines Wissens nach kann man dann die Tür von einem Fachmann öffnen lassen.

Wer kommt dann aber für die Kosten auf? Müsste die Frau dann in Vorkasse gehen und sich das Geld von dem Mann wiederholen oder geht die Rechnung direkt an den Mann?

Und wie verhält sich das Ganze wenn man einen Gerichtsvollzieher dabei hat?

Wieder ein Mal mehr: vielen Dank für Eure Antworten

LG
Gena

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sie ist erst einmal Vertragspartnerin des Schlüsseldienstes. Sie muss zahlen. Kann sich das Geld dann wieder holen. Aber, die Aktion wird ein paar Tage dauern. Also, am Donnerstag Eingang bei Gericht. Frühestens heute beim Richter, wahrscheinlich erst Montag oder Dienstag. Dann sind die Gerichtstage des Richters zu berücksichtigen, so eine Woche muss man auch in Eilverfahren bis zu einer Entscheidung rechnen. Ganz klar. So, und dann ist nicht die Polizei die Vollstreckerin eines solchen Verfahrens, sondern der Gerichtsvollzieher. Man muss also einen normalen Vollstreckungsauftrag beim Amtsgericht erteilen, aber das weiss der Anwalt alles. Die Polizei wird nur hinzugezogen, wenn zu befürchten ist, dass es zu Gewalttätigkeiten kommt.

Ich hoffe doch sehr, der Antrag des Anwalts sich nicht nur auf Herausgabe des Schlüssels bezieht, sondern auf die Räumung der Wohnung?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sie ist erst einmal Vertragspartnerin des Schlüsseldienstes. Sie muss zahlen. Kann sich das Geld dann wieder holen. Aber, die Aktion wird ein paar Tage dauern. Also, am Donnerstag Eingang bei Gericht. Frühestens heute beim Richter, wahrscheinlich erst Montag oder Dienstag. Dann sind die Gerichtstage des Richters zu berücksichtigen, so eine Woche muss man auch in Eilverfahren bis zu einer Entscheidung rechnen. Ganz klar. So, und dann ist nicht die Polizei die Vollstreckerin eines solchen Verfahrens, sondern der Gerichtsvollzieher. Man muss also einen normalen Vollstreckungsauftrag beim Amtsgericht erteilen, aber das weiss der Anwalt alles. Die Polizei wird nur hinzugezogen, wenn zu befürchten ist, dass es zu Gewalttätigkeiten kommt.

Ich hoffe doch sehr, der Antrag des Anwalts sich nicht nur auf Herausgabe des Schlüssels bezieht, sondern auf die Räumung der Wohnung?

wirdwerden


Danke Dir :-)

Wenn wir alleine vor der Tür stehen würden, dann ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Gewaltätigkeiten zu rechnen.

Ja, der Antrag bezieht sich auf die Schlüssel und die Herausgabe der Wohnung. Leider bin ich gerade auf dem Sprung zur Arbeit aber nachher werde ich den Text vom Anwalt gerne mal hier einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Tochter wird im Zweifel gar nicht dabei sein, wenn die Räumung durchgeführt wird. Das ist Angelegenheit des Gerichtsvollziehers. Die Frage ist natürlich, was mit den Möbeln geschieht. Hoffentlich ist auch klar gestellt, dass er da nur seine Sachen mitnehmen darf, und was das so alles ist.

Aber, springe erst mal, zur Arbeit meine ich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Gericht):
Namens und in Volmacht der Antragsstellerin wird der Erlaß folgender einstweiliger Anordnung

- wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Anhörung -

beantragt:

1. Die eheliche Wohnung [...] wird für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Scheidung der Antragsstellering zur alleinigen Nutzung zugewiesen

2. Der Antragsgegner wird verpflichtet die Ehewohnung [...] an die Antragsstellerin herauszugeben

3. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die in seinem Besitz befindlichen 2 Wohnungsschlüssel für die Wohnung an die Antragsstellerin herauszugeben

4. Dem Antragsgegner wird verboten die Wohnung [...] nach der Räumung ohne Zustimmung der Antragsstellerin zu betreten. Auf Aufforderung der Antragsstellerin hat der Antragsgegner die Wohnung sofort wieder zu verlassen

5. Für den Fall der Zuwiderhandlung der Verbotsanordnung nach Ziffer 4 ist gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft zu verhängen


Danach folgt dann die Begründung die ich hier jetzt nicht veröffentlichen werde...

Von den Möbeln ist leider nicht die Rede.

Wegen der Kosten der Räumung und/oder Öffnung der Wohnung (Gerichtsvollzieher, ggf. Schlüsseldienst) werden wir nochmal mit der Anwältin reden. In Vorkasse gehen ist in sofern nicht so toll weil die Frau dann in 100 Jahren das Geld nicht wiederbekommen wird.

Dass das mit der Zuweisung 1 - 1,5 Wochen dauern kann, das haben wir uns schon gedacht und ist jetzt auch nicht soooo tragisch. Zumindest ist das Gefühl da etwas gegen den Mann unternommen zu haben und das alleine ist schon nicht schlecht. Ausserdem wird es nicht so lange dauern wie ein normaler Zuweisungsantrag.

Schreibfehler verbessert

-- Editiert von Gena am 25.09.2016 19:53

-- Editiert von Gena am 25.09.2016 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja, die Möbel hätte man reinnehmen können, wobei natürlich die Frage ist, was jeder vor der Ehe gehabt hat. Das gehört in der Regel nur demjenigen, der es angeschafft hat. Das, was während der Ehe angeschafft worden ist, das wäre aufzuteilen. Ist wa
whrscheinlich für das Eilverfahren zu kompliziert. Und in Eilverfahren soll es ja einfach und schnell gehen.

Natürlich dauert auch ein Eilverfahren ein paar Tage. Geht ja vom Arbeitsablauf her gar nicht anders. Es gibt da zwar auch Ausnahmen, etwa wenn die Verbringung eines Kindes ins Ausland im Raum steht.

Aber ansonsten klingt das, was der Anwalt beantragt hat, doch ganz gut.

wirdwerden

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