Scheidung. Mann Frührentner.

19. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
scheidung2013
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung. Mann Frührentner.

Hallo 123ler,

Hätte zu folgendem Fall ein,- zwei Fragen:
Ehepaar (zwei Kinder) seit 28 Jahren verheiratet,seit fünf Jahren räumlich getrennt lassen sich scheiden.
Er 58 Jahre, seit 13 Jahren in frührente, davor voll berufstätig (Beamter), sie 52 Jahre seit 28 Jahren halbtags berufstätig, wahrscheinliches Renteneintrittsalter 65 sprich 2026.
Gerichtlicher scheidungstermin ist auf 12.2013 terminiert.

Nun meine Frage:
Auf welche finanziellen Einbußen kann sich der zukünftige ex- Ehemann einstellen? Und in wie weit würde sich eine erneute Heirat seiner ex- Ehefrau auf diese auswirken?

Vielen dank für eure antworten im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Auf welche finanziellen Einbußen kann sich der zukünftige ex- Ehemann einstellen? Das ließe sich sicher bestens beantworten, wenn Sie mal die Höhe der Pension bzw. Besoldung verraten würden. Außerdem wäre da noch die Frage zu klären, inwieweit noch Unterhalt für die Kinder zu zahlen ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
scheidung2013
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal,vielen dank für die Antwort.

Kinder sind erwachsen und nicht unterhaltspflichtig. Die monatliche Rente beträgt 1400 euro.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ja, da wissen wir immer noch nicht, wieviel die Frau verdient. Insofern kann ich da nur eine Beispielrechnung aufmachen: Nehmen wir an, sie hat 800 Euro. Davon gehen noch 5 % Erwerbstätigenfreibetrag runter - macht 760 Euro. Dann beträgt die Differenz 640 Euro und davon müßte er die Hälfte zahlen - 320 Euro. Praktisch zahlt er nur 300 Euro, denn der Selbstbehalt beträgt 1100 Euro.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ergänzung: Lt. manchen Webseiten wäre bei der Frau 1/7 als Erwerbstätigenfreibetrag abzuziehen, so daß wir auf 355 Euro Unterhalt kämen. Das ändert aber nichts am Selbstbehalt des Mannes, so daß das Ergebnis sich nicht ändert.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
scheidung2013
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle antwort.

Bleibt immernoch die Frage in wie fern sich eine neue Heirat ihrerseits auf das alles auswirken würde und vor allem, ob es eine Möglichkeit gäbe diese Zahlung umgehen zu können.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Eine neue Heirat der Frau würde zum sofortigen Ende des Unterhaltsanspruches führen. Irgendwie "umgehen" kann man den Unterhaltsanspruch natürlich nicht. Sollte der Mann erneut Vater werden, wäre der Unterhalt für das Kind vorrangig - wovon der Mann natürlich nicht reicher wird...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zusätzlich wäre der Versorgungsausgleich durchzuführen, was beim Mann in der angegebenen Konstellation zu geringerer Rente führen könnte.
Darauf hätte eine Eheschließung keinen Einfluss.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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